Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00492-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt - Borsigstraße", AW 109, 1. Änderung des AW 91 Stadtgebiet zwischen der Salzdahlumer Straße, den Gleisanlagen zum Rangierbahnhof und der Bebelhofsiedlung Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- I. A. Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1.Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen „Lebensmittelmarkt – Borsigstraße, AW 109, 1. Änderung des AW 91 vom 16.04.2013 wird, wie in der Anlage 6 dargestellt, geändert.
2.Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – Borsigstraße, AW 109, 1. Änderung des AW 91, dem zugehörigen Vorhabenplan sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Stadtbezirksratssitzung 132, Viewegsgarten – Bebelhof am 30.09.2015 wurde ange-regt, den vom LIDL-Gelände kommenden und derzeit am Begleitgrün der Salzdahlumer Straße endenden Weg bis zum bestehenden Gehweg weiterzuführen und zu befestigen. Die Lage des Weges ist in der Anlage 1 dargestellt.
Die Verwaltung befürwortet die Befestigung dieses auf städtischer Fläche gelegenen Zwi-schenstückes, da es sich um eine kurze Wegeverbindung zum Markt handelt. Allerdings ist der bereits vorhandene Wegeverlauf so zu korrigieren, dass die vorhandenen Straßenbäume nicht geschädigt werden.
Die Herstellung der Verbindung zwischen dem bestehenden Weg und der Salzdahlumer Straße ist im Durchführungsvertrag zu regeln. Da der Weg vorrangig als fußläufige Erschließung für den Discounter dient, soll die Weiterführung des Weges und der Anschluss an den Gehweg vom Vorhabenträger finanziert werden. Der Vorhabenträger hat hierzu bereits seine Zustimmung signalisiert.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan AW 91 ist entlang der Salzdahlumer Straße eine Stadt-bahnfreihaltetrasse als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Im Falle einer späteren Inan-spruchnahme der Freihaltetrasse kann der Weg vermutlich nicht bestehen bleiben. Sollte dieser Fall eintreten, ist gegebenenfalls eine alternative Lösung zu erarbeiten. Der im Vorhabenplan dargestellte Weg soll aus diesem Grund entfernt werden (vgl. Anlage 2 a).
Damit der Weg nicht den getroffenen Grünfestsetzungen widerspricht, sollen die Textlichen Festsetzungen, wie in Anlage 4 kenntlich gemacht, angepasst werden. Die Eingrünungen Nr. 3 und Nr. 1 sollen durch Wege unterbrochen werden können – ähnlich wie das bereits im derzeit rechtskräftigen Plan AW 91 für die Pflanzfläche 2 festgesetzt wurde. Die Breite des Wegestückes ist der Breite des vor-handenen Weges anzupassen.
Im Übrigen wird auf die Anlagen der Vorlage 15-00492 verwiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Plan in der geänderten Form öffentlich auszulegen. Die Ände-rungen sind kenntlich gemacht.
