Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-01362-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsüberwachung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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19.01.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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02.02.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Der Rat der Stadt wird gebeten, zu beschließen:
1. Die Stadt Braunschweig übernimmt in Abstimmung mit der Polizei über die Tempo 30-Zonen hinaus die Aufgabe der Überwachung des fließenden Verkehrs innerhalb ihres Stadtgebietes. In diesem Rahmen überwacht die Stadt Braunschweig sowohl die Einhaltung von Rotlicht an Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen wie auch die Einhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf Straßen.
2. Die Verwaltung wird gebeten,
a. auf der Stobenstraße an geeigneter Stelle mit einer stationären Überwachungsanlage oder regelmäßig eingesetzten mobilen Geräten auch an den Wochenenden und in den Abendstunden die gefahrenen Geschwindigkeiten zu kontrollieren,
b. Vorschläge für die Errichtung von stationären Rotlicht-Überwachungskameras an den Kreuzungen mit besonders hohen Verkehrsfrequenzen und Unfallgefahren (wie z. B. Kennedyplatz, Radeklint, Rudolfplatz, Hans-Sommer-Str./Hagenring, Gieseler/Kalenwall) vorzulegen,
c. Vorschläge für die Einrichtung von stationären Überwachungskameras zur Kontrolle der Geschwindigkeit an den Ausfallstraßen wie z. B. Berliner Straße, Hamburger Straße/Gifhorner Straße, Wolfenbütteler Straße, Hildesheimer Straße, Salzdahlumer Straße vorzulegen,
die im Haushaltsplan hierfür einzustellenden Aufwendungen und Erträge zu ermitteln und dem Rat mitzuteilen.“
Ergänzend zu den Drucksachen 15-01261-01 sowie 15-01062-01 nimmt die Verwaltung zu dem Beschlussvorschlag aus dem Ratsantrag 15-01362 wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Geschwindigkeitsüberwachungen werden durch die Verwaltung derzeit nur in Tempo-30-Zonen und auf Straßenabschnitten mit streckenbezogener zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durchgeführt. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung auch auf Bereiche mit höherer zulässiger Geschwindigkeit wäre nur mit zusätzlicher und neuer Messtechnik sinnvoll möglich.
Hierzu bietet sich vorrangig eine zusätzlich zu beschaffende laserbasierte mobile Messtechnik an, die sowohl stationär in einer Überwachungskamera (Gehäuse), als auch mobil (im Messfahrzeug und auch außerhalb des Messfahrzeuges auf einem Stativ) in Kurvenbereichen und auf mehrspurigen Straßen zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden kann.
Auch die Einrichtung von festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist grundsätzlich möglich. Die Standorte sind sorgfältig im Sinne der Richtlinien zur Überwachung des fließenden Straßenverkehrs auszuwählen. Darin ist geregelt, dass Überwachungsmaßnahmen an Unfallbrenn- oder Gefahrenpunkten zu konzentrieren sind. Dieser Regelung kommt insbesondere bei der Auswahl fester Messstellen - zur Rotlicht- und zur Geschwindigkeitsüberwachung - im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens eine entscheidende Rolle zu. Grundlage für die Verkehrsüberwachung sind die Ergebnisse der Unfallauswertung, insbesondere die örtliche Unfallanalyse und die Empfehlungen der Verkehrsunfallkommission.
Der Einsatz von zusätzlichen Geschwindigkeitsmessdisplays und Seitenstrahlradargeräten ist darüber hinaus eine Möglichkeit, die Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet auszuweiten. Auch der Einsatz dieser Geräte bedarf einer zusätzlichen personellen Betreuung (Montage/Demontage, Unterhaltung, Auswertung der Daten).
Eine Rotlichtüberwachung durch die Verwaltung kann ausschließlich durch stationäre Messanlagen erfolgen, da die Anhaltebefugnis von Verkehrsteilnehmern gemäß § 36 Abs. 5 StVO der Polizei vorbehalten ist.
Zu 2 a.:
Nach Auswertung der Unfallzahlen des Jahres 2014 durch die Polizei stellt die Stobenstraße keine Unfallhäufungsstelle dar. Zudem ist noch in diesem Jahr eine bauliche Umgestaltung der Stobenstraße vorgesehen, so dass dieser Bereich für die Einrichtung einer festen Überwachungsanlage aktuell nicht geeignet ist.
Dort wären verstärkte mobile Kontrollen denkbar; jedoch erfordert dies den Einsatz zusätzlicher laserbasierter mobiler Messtechnik (siehe oben). Aufgrund des kurvigen Straßenverlaufs und der Mehrspurigkeit der Stobenstraße sind die messtechnischen Voraussetzungen für den Einsatz des vorhandenen städtischen Radarwagens nicht gegeben. (Messungen durch die Polizei sind aber möglich.)
Zu 2 b.:
Eine enge Abstimmung mit der Polizei über Standorte zur Einrichtung von stationären Rotlichtüberwachungsanlagen ist aufgrund der Ausführungen unter Ziffer 1, unverzichtbar.
Die Verwaltung steht dazu im Vorgriff auf einen möglichen Ratsbeschluss im Austausch darüber, ob und ggf. an welchen Kreuzungen im Stadtgebiet Rotlichtverstöße häufige Unfallursachen sind. Konkrete Standortempfehlungen für Rotlichtüberwachungsanlagen wird die Polizei nicht geben.
Zu 2 c.:
Damit die Ergebnisse der Unfallauswertung und der örtlichen Unfallanalyse in die Auswahl der möglichen Standorte für stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen einfließen können, stimmt sich die Verwaltung derzeit die Polizei ebenfalls im Vorgriff auf einen möglichen Ratsbeschluss über Streckenabschnitte ab, auf denen überhöhte Geschwindigkeit eine häufige Unfallursache ist.
Darauf aufbauend würde die Verwaltung konkrete Vorschläge für die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungskameras vorlegen.
Aufwendungen
Die Anschaffungskosten für eine stationäre Überwachungsanlage sind je nach geplantem Einsatzbereich sehr unterschiedlich.
Für die Beschaffung zusätzlicher mobiler Technik (weiteres Messfahrzeug, laserbasierte Messtechnik einschließlich Software) belaufen sich die Kosten auf ca. 100.000 €.
Für eine stationäre Anlage zur Überwachung von Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen, z. B. für eine zweispurige Straße, fallen Kosten zwischen ca. 80.000 € und 200.000 € an.
Daneben fallen laufende Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Messanlagen an.
Durch den Einsatz weiterer Verkehrsüberwachungsanlagen entsteht zusätzlicher Personal- und Raumbedarf (Betreuung der Messtechnik, Ahndung der Verkehrsverstöße, Einsatzplanung, Organisation und Auswertung der Messeinsätze).
Der konkrete Personalbedarf würde für den Fall eines Ratsbeschlusses über den vorliegenden Antrag in Abhängigkeit vom Verwaltungsvorschlag über die Ausweitung der Verkehrsüberwachung ermittelt werden.
Erträge
Diese sind abhängig von der Anzahl der festgestellten Verkehrsverstöße sowie der Höhe der Verwarn- und Bußgelder. Die Verwaltung hat hierüber keine Erfahrungswerte, so dass für die Haushaltsplanung lediglich grobe Schätzungen möglich sein werden.
