Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-01601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungs- und Umweltausschuss wird gebeten, zu beschließen:

1. Der Beschluss über die Planung und den Bau der Stadtstraße Nord wird auf die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 02.03.2016 vertagt.

2. Die Planung der Stadtstraße Nord ist bis dahin wie folgt zu überarbeiten:

a. Es sind die zu Grunde zu legenden Verkehrsmengen und ihre Herkunft (Verlagerung von anderen Straßen, Quell- und Zielverkehr) darzustellen. Dies ist für die einzelnen Abschnitte der Stadtstraße Nord jeweils separat nachzuweisen. Die Schwankungsbreiten, die durch eine "Pförtnerung" zu erzielen sind, sind ebenfalls darzustellen.

b. Der Radverkehr auf der Stadtstraße Nord soll entsprechend den ursprünglichen Planungen (s. Drucksache 17336/14) und den Hinweisen des ADFC (s. Anlage 1) auf einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt werden.

c. Die Einmündung der Stadtstraße Nord in den Bienroder Weg ist so umzugestalten, dass die bestehenden Bäume am Bienroder Weg erhalten werden. Dabei sind die Vorschläge der Initiative "MoVeBS" ("Mobilität und Verkehr in Braunschweig") zu berücksichtigen (s. Anlage 2). 

d. Auf den Bau des Abschnitts zwischen Mittelweg und Hamburger Straße wird vorerst verzichtet, die Verkehrsentwicklung wird beobachtet und nach Bedarf durch den Planungs- und Umweltausschuss eine neue Entscheidung herbeigeführt.

e. Der Anschluss der Stadtstraße Nord an den Mittelweg ist entsprechend den zumindest vorläufig geringeren Verkehrsmengen reduziert zu gestalten.

f.  Die Kreuzung der Stadtstraße Nord mit der Spargelstraße ist als aufgepflasterter Platz mit Aufenthaltsqualität für Fußgänger/innen zu gestalten.

3.  Die Stadtstraße Nord wird nicht zu einer Kreisstraße, sondern eine Gemeindestraße mit  Erschließungsfunktion für die Anlieger. Für die Umlage der Kosten wird die Straßenausbaubeitragssatzung angewendet. Unbillige Härten sind entsprechend § 15 dieser Satzung zu vermeiden.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Wie in der Vorlage der Verwaltung zum Planungs- und Umweltausschuss am 11.02.2015 (DS 17336/14)zutreffend dargestellt wurde, wird die Umsetzung des neuen Baugebietes abschnittsweise erfolgen. Dem entsprechend ist es auch sinnvoll, die Erschließung den jeweiligen Erfordernissen der Bauabschnitte anzupassen und nicht bereits jetzt einen Planfeststellungsbeschluss über die gesamte mögliche, aber zumindest kurzfristig nicht erforderliche Straßenführung herbeizuführen. Um hier den zukünftigen Gestaltungsspielraum nicht unnötig einzuschränken, soll wie im Februar letzten Jahres einstimmig beschlossen, abschnittsweise vorgegangen werden.

Ein wichtiger Aspekt der Erschließung ist die Beteiligung der Anlieger an den Kosten der Straßenbaumaßnahme. Da an dieser Stelle ja bereits öffentlich gewidmete Straßen bestehen und keine grundsätzlich neue Ersterschließung eines bisher unerschlossenen Gebietes erfolgt, gibt es keinen Grund, die Kosten nicht nach der Straßenausbaubeitragssatzung zu verteilen. Diese Satzung sieht die Vermeidung unbilliger Härten ausdrücklich vor, ermöglicht eine Ratenzahlung, Stundung oder sogar einen Verzicht auf die Kostenbeteiligung. Dieses Instrument erscheint ausreichend geeignet, um Anlieger, die zurzeit keine Neubaumaßnahmen planen, nicht zu überfordern.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise