Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01563

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Das als Anlage 2 beigefügte Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Braunschweig wird beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Rechtsgrundlagen

 

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes schreibt für die Kommunen in § 21 die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten vor. In § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) werden die Vorgaben konkretisiert. In § 5 Abs. 2 NAbfG wird festgelegt, dass bei der Aufstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten die Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange von dem Abfallwirtschaftskonzept berührt werden können, zu beteiligen sind. Abfallwirtschaftskonzepte sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 NAbfG regelmäßig fortzuschreiben.

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 NAbfG.

 

Methodik

 

Die vorliegende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes untergliedert sich in einen Hauptteil mit einem umfassenden Gutachten sowie einen ergänzenden Vorbericht. Das Abfallwirtschaftskonzept wurde von der Abteilung Abfall- und Ressourcenwirtschaft des Leichtweiß-Institutes der Technischen Universität Braunschweig im Auftrag von ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellt.

 

Inhaltlich werden in dem Vorbericht aus weitreichenden Handlungsempfehlungen Schwerpunkthandlungsfelder, wie zum Beispiel der zukünftige Umgang mit den Restabfällen, mit Schwerpunktmaßnahmen herausgestellt. Vorrangig werden diese im Hinblick auf eine kurzfristige Zielerreichung verfolgt (siehe Anlage).


Wesentliche Zielsetzungen des Abfallwirtschaftskonzeptes sind

 

-          die Ermittlung wirtschaftlicher und ökologischer Potentiale und Entwicklung geeigneter Maßnahmen zu deren Ausschöpfung

-          die Vorbereitung und Anpassung an gesetzliche, technische und organisatorische Entwicklungen.

 

Dafür wurde zunächst eine Basis geschaffen, indem die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft in Braunschweig dargestellt wird. Die Restabfallmengen, die in die thermische Behandlung geliefert werden, sinken in Braunschweig  in den letzten Jahren kontinuierlich. Die erfassten Wertstoffmengen, bestehend aus Bioabfall, Papier, Glas und Metall sind nahezu stabil. Durch die Einführung der Wertstofftonne konnten die Mengen an Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen im Jahr 2014 erheblich gesteigert werden. Hinzu kommen Wertstofffraktionen wie Holz, Textilien und Elektronikschrott, die seit einigen Jahren getrennt erfasst werden und die Mengen des Restabfalls weiter reduzieren. Im Bereich der Elektrokleingerätesammlung wurde im Jahr 2015 ein Pilotprojekt mit Depotcontainern durchgeführt, das zu deutlich höheren Erfassungsmengen führt und sich damit bewährt hat.

 

Zur besseren Prognostizierbarkeit der zukünftig zu erwartenden Abfallmengen wurde eine umfangreiche Restabfallanalyse durchgeführt. Um repräsentative Ergebnisse unterschiedlich strukturierter Stadtbezirke für die weitere Bearbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes zu erhalten, wurden Restabfalltonnen aus den Stadtteilen Kanzlerfeld, Weststadt, Innenstadt, Östliches Ringgebiet/Schunter und Heidberg als Untersuchungsgebiete ausgewählt. So konnten unterschiedliche Strukturgebiete  (Hochhäuser, geschlossene Mehrfamilienhaus-bebauung, offene Mehrfamilienhausbebauung, Einfamilienhausbebauung) erfasst werden.

 

Das Ergebnis zeigte, dass im Restabfall nach wie vor relevante Mengen an Wertstoffen enthalten sind. Die größten Anteile der Wertstoffe bilden Bioabfälle (hier insbesondere Küchenabfälle), gefolgt von Leichtverpackungen und Papier sowie Glas und Metall.

 

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in einer gestuften Abfallhierarchie Abfallvermeidung, gefolgt von Wiederverwendung und Recycling, als wesentliche Maßnahmen für eine Kreislaufwirtschaft vor. Damit haben durch dieses Gesetz insbesondere die Abfallvermeidung, die Wiederverwendung und das Recycling einen höheren Stellenwert als bisher erhalten. Dies wird im Abfallwirtschaftskonzept beachtet.

 

Um Alternativen aufzuzeigen, wie die Wertstoffmengen aus dem Restabfall einem geeigneten Verwertungsweg zugeführt werden können, wurden auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der derzeitigen abfallwirtschaftlichen Situation in Braunschweig unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Vorgaben für die Abfallwirtschaft Handlungsempfehlungen entwickelt.

 

Diese gehen in Teilen über den fünfjährigen Betrachtungszeitraum des Abfallwirtschaftskonzeptes hinaus und zeigen perspektivisch auch mittel- bis langfristige, teilweise visionäre Möglichkeiten der zukünftigen Abfallwirtschaft auf.

 

Ergebnis

 

Die Stadt Braunschweig ist in den wesentlichen Segmenten gut aufgestellt, dem Bürger steht ein in weiten Teilen ausgereiftes Dienstleistungsangebot mit einem komfortablen und in dieser Größenordnung durchaus unüblichen Full-Service zur Verfügung. Auch die Wertstoffsammlung wird als gut bewertet. Eine einheitliche farbliche Gestaltung aller Container wäre wünschenswert. Es wurden aber auch Segmente erkannt, die durch zielgerichtete Systemoptimierungen verbessert werden können. Die Elektrokleingerätesammlung in geeigneten Depotcontainern soll in den Regelbetrieb überführt werden. Im Bereich der Bioabfallsammlung sollte zukünftig ein Hauptaugenmerk auf die Vermeidung und Erfassung von Küchenabfällen gerichtet werden. Hier ist die Stadtverwaltung mit gezielten Aktionen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bereits aktiv geworden. Weitere Maßnahmen, auch zur Thematik der Abfallvermeidung allgemein, sollen folgen. Durch eine Überarbeitung der Pauschalgebühren (insbesondere Sperrmüll) könnte der Kostendeckungsgrad erhöht und die zurzeit vorhandene Quersubventionierung aus dem Bio- und Restabfall gesenkt werden. Gleichzeitig könnte die Zahl der Anlieferer aus umliegenden Städten und Landkreisen, die widerrechtlich das vergleichsweise günstige Angebot in Braunschweig nutzen, reduziert werden. Die Öffnungszeiten an beiden Wertstoffhöfen sollten angeglichen und kundenfreundlicher gestaltet sowie insbesondere der Kleinanlieferplatz an der Frankfurter Straße durch Umbaumaßnahmen in seiner Funktionalität verbessert werden. Das Gebührensystem der Stadt Braunschweig ist einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.

 

Für den Bereich der Wertstoffausschleusung aus Restabfällen werden Sortierversuche vorgeschlagen. Sofern zu erwarten ist, dass sich aus den Ergebnissen der Sortierversuche insbesondere ökonomische Vorteile bei der zukünftigen Restabfallvorbehandlung erwarten lassen, sollen diese durchgeführt werden. Mit den Ergebnissen der Sortierversuche sollen dann Möglichkeiten der zukünftigen Restabfallvorbehandlung im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit unter besonderer Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Rahmenbedingungen untersucht werden.

 

Auslegung

 

Im Oktober 2015 wurde der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes den Fraktionen vorgestellt. Nach Beschluss durch den Verwaltungsausschuss am 10. November 2015 wurde das Abfallwirtschaftskonzept in der Zeit vom 18. November 2015 bis 16. Dezember 2015 öffentlich ausgelegt. Damit wurde Interessierten die Möglichkeit zur Einsichtnahme gegeben. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange, wie beispielsweise Umlandkommunen und Umweltverbände, beteiligt. Die Träger öffentlicher Belange haben keine Änderungen vorgeschlagen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurden lediglich von der Firma REMONDIS Anregungen und Bedenken vorgebracht. Sie wurden am 25. Januar 2016 in einem Erörterungstermin mit der Verwaltung diskutiert. Es wurde einvernehmlich festgestellt, dass keine inhaltlichen Änderungen am Abfallwirtschaftskonzept notwendig sind. Zu dem im Abfallwirtschaftskonzept umfassend ausgearbeiteten Thema der zukünftigen Restabfallvorbehandlung gab es einige Anregungen, die in der weiteren Diskussion berücksichtigt werden. Dabei wurde klargestellt, dass keine Vorentscheidung zur zukünftigen Vorbehandlung der Restabfälle getroffen wurde. 
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise