Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01657

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Ölper und Hondelage wird gemäß den vorliegenden Plänen zugestimmt. Die Kosten für die Errichtung von zwei Wohnkuben an zwei Standorten werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 24.02.2016 auf insgesamt 5.981.100 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement festgestellt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit.a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2015 dem dezentralen Standortkonzept zugestimmt (Vorlage 15-01259-02).

An den Standorten sollen jeweils zweigeschossige Wohnkuben für ca. 100 bzw. 86 Flüchtlinge entstehen. Die ersten Wohnkuben des Paketes 1 für jeweils max. 100 Personen (Modultyp A) an den drei Standorten Bienrode/Im Großen Moore, Melverode/Glogaustraße und Gartenstadt/Elzweg bzw. Alte Frankfurter Straße wurden im Bauausschuss am

09. Februar 2016 beschlossen. Um den weiteren Bedarf zu decken, sollen im Paket 2 an den Standorten Ölper/Biberweg und Hondelage/Ackerweg schnellstmöglich zwei zusätzliche Wohnkuben errichtet und das Vergabeverfahren umgehend initiiert werden.

 

Während am Biberweg der Modultypus A mit 100 Flüchtlingen zum Einsatz kommt, ist am Ackerweg der verkleinerte Modultypus B mit 86 Flüchtlingen vorgesehen. Wie bisher werden jeweils in Abhängigkeit von der sozialen Infrastruktur im Umfeld des Standortes Gemeinschaftsräume eingeplant.

 

3. Wohnkubus und Raumprogramm

 

3.1 Wohnkubus

 

Der Wohnkubus berücksichtigt in seiner baukörperlichen Anordnung in Hofform die erforderliche Privatsphäre der zukünftigen Bewohner einerseits und den Wunsch nach Offenheit, Transparenz und sozialer Kontrolle sowie dem Austausch mit der Wohnbevölkerung in der Nachbarschaft andererseits.

 

3.2 Raumprogramm

 

Nach dem aktuellen Stand der Planung stehen in den einzelnen Wohnmodulen jedem Flüchtling ca. 10 m² Nutzfläche (Wohnfläche) zur Verfügung. Hinzu kommen die baulich integrierten Gemeinschaftsflächen von ca. 170 m² bzw. 150 m², angepasst an die jeweilige Entwurfssituation. Diese sind, ebenso wie die Betreuungs-, Technik- und Funktionsflächen, im Erdgeschoss angeordnet.

 

Die einzelnen Wohnmodule (1, 2 und 3) haben jeweils eigene räumlich kompakte Sanitärzellen sowie eine Kochzeile. Die Wohnmodule werden mit einfachen, robusten Materialien wie Linoleumböden und gestrichenen Wand- und Deckenflächen ausgestattet; Bad und Küche erhalten eine Grundausstattung.

 

4. Erläuterungen zur Planung und Konstruktion

 

Die Wohnmodule orientieren sich um einen gemeinsamen atriumförmigen Innenhof, der über den Hauptzugang erschlossen wird. Die Flächen im Obergeschoss werden über einen umlaufenden überdachten Laubengang erschlossen.

 

Konstruktiv werden die einzelnen Module zur Optimierung der Tragkonstruktion und der Versorgungsleitungen typengleich zweigeschossig aufeinandergestellt. Die äußere durchlaufende Fassadenhülle verbindet als vorgehängte hinterlüftete Holzlattenfassade die beiden Geschosse gestalterisch zu einer Einheit.


Die einfache Bauweise, die Reduktion auf wenige Materialien, die Minimierung von Erschließungsflächen (mittiger Sanitärkern in den Wohnmodulen) und die Möglichkeit der seriellen Vorfertigung stellen die Grundlage für eine Erstellung der Wohneinheiten unter sehr engen Kosten- und Terminvorgaben dar.

 
Geländer und Treppen im Atriumhof werden als verzinkte Stahlkonstruktionen ausgebildet. Der im Atriumhof umlaufende Laubengang ist - bis auf die Bereiche Haupteingang und Treppenanschlüsse - stützenfrei und mit einer umlaufenden Überdachung konzipiert. Die Fugen zwischen den Wohnmodulen ergeben sich aus den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes und den maximalen Fluchtweglängen. Dabei wird zwischen den Breiten des Eingangsbereichs deutlich größer als die übrigen Fugen differenziert.
 

4.1 Außenanlagen

 

Um an den jeweiligen Standorten die versiegelten Flächen und die Eingriffe in den Bestand möglichst gering zu halten, wird die Zuwegung über einen geschwungenen Erschließungsweg in „freier Form“ vorgehalten.

 

PKW-Einstellplätze für Personal (max. 3) sowie die Müllcontainer werden auf einer separaten befestigten Erschließungsinsel untergebracht. Es sind ausreichend Fahrradstellplätze nahe dem fußläufigen Erschließungsweg vorgesehen, die ggf. bei Bedarf ergänzt und in die Außenanlage harmonisch integriert werden können.
 

Der Innenhof der pavillonartigen Wohnanlage soll als natürliche Wiesen- und Aktionsfläche erhalten bleiben.

 

4.2 Brandschutzkonzept

 

Gemäß Brandschutz werden die Wohnkuben als „Sonderbau“ der Gebäudeklasse 3 eingestuft.


Da die Wohnkuben aller Modultypen stets die äußeren Abmessungen von 40 m x 40 m unterschreiten, sind keine inneren Brandwände erforderlich. Die Gebäude bilden jeweils einen abgeschlossenen Brandabschnitt aus.


Zur Optimierung der Erschließung und der Fluchtwege befinden sich die Laubengänge und die Treppenerschließungen im Freien.

 

5. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Es ist geplant, den Zugang zum Erdgeschoss weitestgehend barrierefrei zu gestalten.

 

6. Techniken für regenerative Energien

 

Die Gebäude sind aufgrund ihrer nachhaltigen Bauweise und langfristigen Nutzung nach dem Standard der EnEV 2016 ausgelegt.

 

7. Kosten

 

Für die zwei Standorte ergeben sich Kosten wie folgt:

 

1. Kosten für die Errichtung (KG 200 - 700, ohne KG 540)

 

Ölper, Biberweg 2.806.900 €

Hondelage, Ackerweg        2.777.300 €

Zwischensumme                                              5.584.200 € (rd. 30.022 €/ Flüchtling)

 

2. Kosten für die Herrichtung der Grundstücke mit technischen Anlagen

in Außenanlagen (KG 540)

 

Ölper, Biberweg 209.000 €

Hondelage, Ackerweg        187.900 €

Zwischensumme                               396.900 €

 

Gesamtkosten                            5.981.100 € (rd. 32.156 €/ Flüchtling)

 

Auf Grund erhöhter Nachfragen am Markt ist im Moment mit Marktschwankungen von bis zu 25 % zu rechnen. Ein Zuschlag für diese Marktschwankungen und eine 5 % Risikovorsorge für Unvorhergesehenes sind nicht einkalkuliert.

 

Im Sinne einer Nachhaltigkeit sind bereits jetzt Kosten für Auflagen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und Brandschutzanforderungen für eine allgemeine spätere Wohnnutzung berücksichtigt.

 

Bei einer Unterbringung von 186 Personen ergeben sich Kosten von rd. 32.000 € je Flüchtlingsplatz (ohne Kosten der öffentlichen Erschließung). Sofern die Baumaßnahme mit diesen Kosten umgesetzt werden kann, ergeben sich bei einer derzeit angenommenen Nutzungsdauer von 25-30 Jahren Unterbringungskosten von ca.1.066 € bis 1.280 € pro Flüchtling und Jahr.

 

Die Darstellung der Kosten für die öffentliche Erschließung der Grundstücke erfolgt separat in einer Höhe von 72.500 €.

 

8. Bauzeit

 

Nach Beschlussfassung wird umgehend das Vergabeverfahren in die Wege geleitet. Erst das Ergebnis dieses Verfahrens wird belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnkuben zulassen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Markt über ausreichende Kapazitäten verfügt, um die einzelnen Projekte entsprechend zeitnah umsetzen zu können. Auf die Ausführungen hierzu in der Ratsvorlage (Vorlage 15-01259-01) wird verwiesen.

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushalt 2016 der Stadt sind derzeit für die Erstellung von Plätzen für 1.000 Flüchtlinge insgesamt nach einer groben Schätzung aus Dezember 2015 25 Mio. € vorgesehen, deren Ansätze im Rahmen der Planung weiter zu konkretisieren sind. Damit sich der Beginn der Baumaßnahmen nicht durch das späte Inkrafttreten des Haushaltsplans 2016 verzögert, hat der Rat am 21. Dezember 2015 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Umfang von 9,25 Mio. € für das Haushaltsjahr 2015 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 14.335.000 € beschlossen. Die außerplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 9,25 Mio. € stehen für 2016 als Haushaltsrest zur Verfügung und werden auf den Finanzrahmen von 25 Mio. € angerechnet.  Darüber hinaus kann bis zum Wirksamwerden des Haushalts 2016 auch die außerplanmäßig bereitgestellte Verpflichtungsermächtigung noch in Anspruch genommen werden.

 

Die Maßnahmen der öffentlichen Erschließung mit Gesamtkosten von 72.500 €, die vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr umzusetzen sind, werden ebenfalls durch die eingeplanten Haushaltsmittel für Flüchtlingsunterkünfte finanziert.

 

 

 

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Anlagen

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