Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01697-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt wird gebeten zu beschließen:

 

1.Die Haushaltssatzung 2016 (Anlage 1) mit

 

a)dem Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2015 – 2019

 

b)den Haushaltsplänen 2016 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2015 – 2019 für

 

-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c)dem Haushaltsplan 2016 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"

 

wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen

beschlossen.

 

2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.

 

3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses beschlossen (Anlage 3).

 

4.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich ÖPNV die Bürgervorschläge Nr. 2, 16, 27 und 40 sowie aus dem Themenbereich Fuß- und Radverkehr die Bürgervorschläge Nr. 15, 18, 20, 24 und 37 inhaltlich aufgegriffen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. hierfür im Wirtschaftsplan der Braunschweiger Verkehrs-GmbH vorhandener Mittel unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten umgesetzt (Abschnitt A).
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 2.6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.

Die unter Abschnitt B der Anlage 2.6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen und im Finanz- und Personalausschuss abgelehnt.

Für die übrigen Top 75-Vorschläge (Abschnitt D) werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.

 

5.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2016 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.

 

6.1Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wird in § 6 folgendermaßen erweitert:

 

„Innerhalb der Produkte zur Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gelten die Sach- und Personalkosten als gegenseitig deckungsfähig."
 

6.2  Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes

„Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird unter lit. g) um folgenden Satz 2 ergänzt:

 

"Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten ist bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nach dem Versand der Vorlage zur Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig sind weitere Veränderungen bzw. Ergänzungen zum Stellenplan 2016 notwendig geworden (Nummer 1). Weiterhin werden unter Nummer 2 eine Anfrage der SPD-Fraktion (A 173) und eine Frage aus der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses beantwortet.

 

 

  1. Weitergehender Veränderungsbedarf mit Beschlusserfordernis
     
    1.         Veränderungsbedarf FB 40

      Zum Stellenplan 2015 wurden zur Entlastung der Schulen gem. dem Konzept für die Mittagessenversorgung in Ganztagsschulen vom Feb. 2014 insgesamt 1,5 Planstellen der Laufbahngruppe 2, 1. Eingangsamt, geschaffen und besetzt. Grundlage hierzu war der Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 24. Juni 2013, die Versorgungsquote im Bereich der Schulkindbetreuung und der Ganztagsschulen durch ein gezieltes Ausbauprogramm auf bis zu 60 Prozent zu steigern. Der weitergehende Ausbau des Ganztagsschulbetriebes hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsbereich Mittagessenversorgung. Aufgrund des seit 2014 erfolgten Ausbaus der Mittagessenversorgung ist nunmehr ersichtlich, dass der Personaleinsatz von 1,5 Kräften nicht ausreichend ist. Weiterhin hat sich gezeigt, dass in größerem Umfang Aufgaben anfallen, deren Wertigkeit unterhalb der ausgewiesenen Besoldungsgruppe A 10 liegen. Daher ist kurzfristig eine zusätzliche Kraft der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, zur Unterstützung zur Verfügung gestellt worden. Hierfür soll eine stellenplanmäßige Abdeckung erfolgen. Es wird daher vorgeschlagen, eine weitere Planstelle der Besoldungsgruppe A 6 im Fachbereich 40 zu schaffen. Auswirkungen auf den Personalkostenansatz ergeben sich nicht.
       
    2.         Veränderungsbedarf FB 60/Ref. 0630

      Im Zuge der Neuorganisation im Bereich Bauordnung (Bildung des FB 60 Bauordnung und Brandschutz mit den Referaten 0620 Brandschutz und Wiederkehrende Prüfungen und 0630 Bauordnung) wurden bereits zur Vorlage an den Finanz- und Personalausschuss die wesentlichen Veränderungen abgebildet.

      Nunmehr ist eine weitere Stellenhebung eines Technischen Sachbearbeiters von derzeit Entgeltgruppe 11 nach Entgeltgruppe 12 entsprechend der vorhandenen Bewertung aufgenommen worden. Die Hebung ist tarifrechtlich bedingt und wäre ansonsten zum Stellenplan 2017 nachvollzogen worden. Auswirkungen auf den Personalkostenansatz ergeben sich nicht.
       
  2. Anfragen/Anregungen der Fraktionen
     
    1.         Anfrage der SPD-Fraktion vom 7. März 2016 zum Verwaltungsentwurf des Stellenplanes

      Die Verwaltung hat zum Stellenplan 2016 die Schaffung von 2 Planstellen der Entgeltgruppe 13, davon 1 befristet, in der Pressestelle zum Aufbau einer Betreuungsstruktur in den sozialen Medien vorgeschlagen. Die Planstellen verursachen rd. 113.000 € jährliche Personalkosten. Dieser Vorschlag wurde im Finanz- und Personalausschuss mit 6/5/0 Stimmen abgelehnt mit dem Hinweis, die Aufgabe könne die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) mit vorhandenem Personal wahrnehmen. Die eingeplanten Personalkosten wurden aus der Personalkostenplanung gestrichen.

      Mit der Anfrage/Anregung zum Haushalt 2016 der SPD-Fraktion wird die Verwaltung gebeten, zur VA-Sitzung am 15. März 2016 zu den vorgeschlagenen Stellenschaffungen, den wahrzunehmenden Aufgaben und zu der angesprochenen Bezugnahme auf die BSM Stellung zu nehmen.

      Die Verwaltung berichtet hierzu wie folgt:

      In Niedersachsen sind z. B. die Städte Hannover, Wolfsburg und Osnabrück mit eigenen Auftritten in den Sozialen Netzwerken vertreten. Von diesen Städten und dem Dt. Städtetag wird positiv hervorgehoben, dass hierdurch die Möglichkeit besteht, einen direkten „Kanal“ zu den Bürgerinnen und Bürgern aufzubauen. Auch kann dieser Auftritt gezielt genutzt werden, wenn wichtige Hinweise oder Ankündigungen von den klassischen Medien nicht veröffentlicht werden. Ferner werden der Imagefaktor der Stadtverwaltung und die Krisenkommunikation der Stadt verbessert.

      Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere die jüngeren Generationen vielfach hauptsächlich diese Medien als Informations- und Kommunikationsinstrument nutzen, hat die Stadt hier Nachholbedarf, da ansonsten viele wichtige Informationen nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. In Städten der Größenklasse Braunschweigs ist dies längst standardisiert, aber auch in kleineren Gebietskörperschaften wird damit agiert. Darüber hinaus ist die Information und Kommunikation durch soziale Medien mittlerweile in der Gesellschaft fest verankert, nicht zuletzt werden sie auch von politischen Parteien genutzt.

      Derzeitige Themenschwerpunkte sind insbesondere:

-       Service-Meldungen wie Öffnungszeiten (insb. bei Veränderungen) oder
Straßensperrungen

-       Veranstaltungen der Fachbereiche

-       Besondere Aktionen, bei denen zum Mitmachen aufgerufen wird (z. B.
Bürgerhaushalt, ISEK)

-       Hinweise auf wichtige öffentliche Veranstaltungen von Rat und Verwaltung

-       „Krisen-PR“ (Streik, Blindgängerentschärfung, Absage von Veranstaltungen, ggf.
Schulausfall)

-       Kommunikationsinstrument für Bürgerinnen und Bürger

-       Aufbereitung von Pressemitteilungen für die Darstellung in den sozialen Medien


Um diese Themenschwerpunkte in den Sozialen Medien adäquat darstellen zu können und auch eine weitergehende Betreuung (z. B. regelmäßiges Prüfen der Einträge auf beleidigende oder verfassungsfeindliche Inhalte) sicherzustellen, ist eine Personalaufstockung unumgänglich. Für die Aufbau- und Anlaufphase des Auftritts in Sozialen Netzwerken sind zwei Stellen erforderlich. Der ständige Betreuungsaufwand ist insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit nicht prognostizierbaren Reaktionen und Beiträge der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert einschätzbar. Deshalb wird eine der beiden Stellen befristet eingerichtet.

Mit „Die Löwenstadt“ der BSM existiert bereits ein Facebook-Auftritt im Konzern Stadt Braunschweig. Diese Facebook-Seite dient dazu, das Image der Stadt zu stärken und insbesondere auswärtige Besucher von den Stärken der Stadt im Sinne der Stadtwerbung zu überzeugen. Kernpunkte sind dabei Veranstaltungsankündigungen, Sehenswertes, Tipps und Informationen rund um das Leben in Braunschweig. Der BSM-Auftritt definiert sich eher als touristische Informationsquelle. Der eigenständige Auftritt der Stadt soll neben Informationen aus der Verwaltung auch als Kommunikationsmedium mit den Bürgerinnen und Bürgern dienen. Insofern unterscheiden sich die Auftritte von BSM und Stadt sowohl inhaltlich, hinsichtlich der Zielgruppe als auch von der Konzeption.

Vor diesem Hintergrund sollte die Stadtverwaltung in der Pressestelle eine eigene Betreuungsstruktur für soziale Medien aufbauen, zumal eine solche Lösung/Koexistenz auch andere Städte  wie Hannover, Wolfsburg und Osnabrück gewählt haben. Die beiden Auftritte sollten thematisch voneinander abgegrenzt werden (Stadtverwaltung/Image Gesamtstadt). Posts können aber etwa auch gegenseitig geteilt werden (z. B. Veranstaltungen aus den Fachbereichen).

Sollten die Planstellen geschaffen werden, so wären für 2016 rd. 56.000 €, ab 2017 rd. 113.000 € zusätzliche Personalkosten einzuplanen.
 

2.2.            Anfrage aus der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses

In der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 25. Februar 2016 wurde die Frage gestellt, welche Aufgaben schwerpunktmäßig auf den zwei geförderten Planstellen „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ im Fachbereich 40 wahrgenommen werden sollen. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass sich aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung folgende Aufgabenschwerpunkte ergeben:

 

-       Aufbau bzw. Optimierung kommunaler Koordinierungsstrukturen und -einrichtungen mit dem Ziel, Bildungszugänge für Flüchtlinge zu verbessern;
 

-       Markterkundung über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote, mit dem Ziel, Informationen besser zugänglich zu machen und mögliche Angebotslücken zu identifizieren bzw. zu beheben;

 

-       Beratung von Entscheidungsträgern der Kommune.

 

Die aktualisierten Stellenplanbuchungen sind als Anlage beigefügt. Weitergehende Veränderungen sind mit diesen Maßnahmen nicht verbunden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus Nummer 1 ergebenden Veränderungen in den Enddruck des förmlichen Stellenplanes 2016 zu übertragen.
 

 

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Anlagen

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