Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01812
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz Helmstedter Straße zwischen Leonhardstraße und Am Hauptgüterbahnhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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06.04.2016
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Anhörung
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06.04.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NkomVG i. V. mit der Hauptsatzung der Stadt § 6 Nr. 4 lit. b. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss über eine städtische Stellungnahme im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsverfahren nach § 28 PBefG.
Anlass
Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 08.07.2015 die Drucksache 15-00276 „Planung der Helmstedter Straße im Abschnitt zwischen Leonhardstraße und Am Hauptgüterbahnhof“ beschlossen.
Die jetzt zur Planfeststellung vorgesehene Planung der Gleisanlagen basiert auf diesem Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses. Veränderungen an den Gleisanlagen bedürfen nach § 28 PBefG der Planfeststellung. Aus diesem Grund hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Planfeststellungsbehörde hat die Stadt Braunschweig als Träger öffentlicher Belange angeschrieben und der Stadt die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen des Verfahrens zu äußern.
Zur Fristwahrung wurde die Stellungnahme bereits an die Planfeststellungsbehörde vorbehaltlich der Zustimmung des Planungs-und Umweltausschusses versandt.
Inhalt der Stellungnahme
Die Verwaltung hat die Planfeststellungsunterlagen geprüft und keinerlei wesentliche Gründe gefunden, Einwände zu erheben. Der Entwurf der Stellungnahme (Anlage 1) enthält eine Reihe von redaktionellen und inhaltlichen Hinweisen, die im weiteren Verlauf der Planung in gewohnt enger Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und BSVG Berücksichtigung finden werden. Die vollständigen Planfeststellungsunterlagen liegen derzeit zur Einsichtnahme aus. Dieser Drucksache sind der Erläuterungsbericht (Anlage 2) und die Lagepläne (Anlage 3) zur thematischen Orientierung beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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320,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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