Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01721

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Das vorliegende Gewerbeflächenentwicklungskonzept wird beschlossen.“

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 NKomVG, wonach aus­schließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

Gewerbeflächenbereitstellung ist wichtige städtische Aufgabe der Daseinsvorsorge.

 

Eine der wichtigsten städtischen Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge ist, Gewerbeflä-chen für Arbeitsstätten vorzuhalten. Geeignete Flächen werden in der Regel von der Stadt gekauft. Für diese Flächen wird Planungsrecht geschaffen und die Flächen werden zielge­richtet an die passen­den Betriebe vermittelt bzw. verkauft. Anlass für eine Neuorientierung in diesem wichtigen Handlungsfeld ist die Tatsache, dass die Stadt Braunschweig zurzeit nicht allen Ansied­lungswünschen genügen kann. Die Stadt stößt an ihre Grenzen. Mit der beige­fügten Ausar­beitung  wird erstmalig ein umfassendes strategisches Gesamtkonzept der Stadt in diesem Themenfeld vorgelegt. Ziel ist, liegenschaftliche, stadtplanerische und Be­lange der Wirt­schaftsförderung in ein sinnvolles Gesamtsystem zu bringen und Handlungs­perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen.

 

Gewerbeflächen in Braunschweig – derzeitiges Angebot und Nachfrage

 

Die aktuelle Situation hinsichtlich städtischer Gewerbeflächenreserven im Stadtgebiet Braunschweig stellt sich mittlerweile als zunehmend problematisch dar. Bedingt durch zahl-reiche Verkäufe von Grundstücken in den letzten Jahren gibt es nur noch wenige kommu­nale Restflächen für die freie Vermarktung. Zwar gibt es im Bereich des Gewerbe- bzw. In­dustriegebietes Waller See noch unbebaute Flächen, die jedoch zu großen Teilen (ca. 52 ha) durch Nutzungsoptionen gebunden sind und somit de facto derzeit nicht zur Verfügung ste­hen. Insgesamt belaufen sich die frei verfügbaren Flächenreserven der Stadt Braunschweig im Bereich Waller See und Rautheim-Nord auf ca. 2 ha Flächen.

 

Strategische Ziele bis 2030

 

Die strategischen Ziele ergeben sich aus der Anlage. Als generelle Strategie wird vorge-schlagen, sowohl urbane, gemischt genutzte Standorte für wissensbasierte Betriebe als auch traditionelle Gewerbe- bzw. Industriegebiete in der Stadt zu realisieren.

 

 

Interkommunales Gewerbegebiet mit Salzgitter

 

Im Dezember 2015 haben die Oberbürgermeister der Städte Salzgitter und Braunschweig ihr gemeinsames Interesse an der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- bzw. Indus-

t­riegebietes Braunschweig-Salzgitter im Bereich Stiddien-Beddingen bekundet.

 

Als nächster Schritt werden die jeweiligen politischen Gremien über das Vorhaben informiert (siehe gesonderte Vorlage). Die Vorlage ist eng mit der Stadt Salzgitter abgestimmt worden.

 

Funktion des Konzeptes und weiteres Vorgehen

 

Das Konzept erfüllt - analog zum bereits beschlossenen Wohraumversorgungskonzept der Stadt Braunschweig -  verschiedene Funktionen:

 

1.Das Konzept gibt eine grundsätzliche strategische Orientierung für das Verwaltungs-han­deln und die politische Willensbildung des Rates.

2.Mit der aufgezeigten Strategie bereitet das Konzept die notwendige Basis, um mit den einschlägigen Akteuren handhabbare Maßnahmen und Handlungsvorschläge zu erar­beiten.

3.Das Konzept und die daraus entwickelten Handlungsvorschläge sind ein wichtiger sektora­ler Baustein für das Integrierte Stadtentwicklungkonzept.

4.    Die Einwerbung von Fördermitteln wird erleichtert, da bei verschiedenen Förderkulis­sen 
       strategische Konzepte eingefordert werden.

 

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Sachverhalt

 

 

 

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Anlagen

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