Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00858

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Planung und dem Bau eines signalisierten Fußgängerüberweges zwischen der Volkswagen-Halle Braunschweig (VW-Halle) und dem Gelände der Nord/LB an der Konrad-Adenauer-Straße (siehe Anlage) wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz i. V. mit § 6 Ziffer 4 lit. a Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage über die Planung und den Bau eines signalisierten Fußgängerüberweges an der überbezirklichen Konrad-Adenauer-Straße um einen Beschluss über die Planung einer Straßenbaumaßnahme, für die der Planungs- und Umweltausschluss beschlusszuständig ist.

 

Anlass:


Das Gelände der Nord/LB zwischen der VW-Halle und dem Friedrich-Wilhelm-Platz stellt für den öffentlichen Fußgängerverkehr bisher eine Barriere dar, da es keine öffentliche Fußwegebeziehung über dieses Privatgrundstück gibt. Im Zuge der Umplanung der Freianlagen auf dem Gelände der Nord/LB haben Vertreter der Nord/LB einem öffentlichen Fußweg über das Gelände der Nord/LB zugestimmt. Der Planungs- und Umweltausschuss hat diesem Konzept am 02.10.2012 (DS 15582/12) ebenfalls zugestimmt.

 

Planung:

 

Zur Querung der Konrad-Adenauer-Straße ist der Bau einer Lichtsignalanlage (LSA) vorgesehen. Die LSA wird auf Anforderung mit den angrenzenden Anlagen koordiniert geschaltet. Um auf der Seite der VW-Halle eine geschützte Aufstellfläche für die querenden Fußgänger zu schaffen, sind Umbauarbeiten kleineren Umfangs erforderlich. Dazu wird die vorhandene Haltespur geringfügig zurückgebaut, so dass die ausfahrenden Fahrzeuge nicht in den Bereich der Fußgängerwartefläche fahren können. Die Ausfahrt aus dem Gelände der VW-Halle ist östlich neben der Fußgängerwartefläche möglich.

Die Realisierung des Überweges ist im Herbst 2016 vorgesehen.

 

Finanzierung:

 

Die Kosten für den Umbau und für die Signalanlage betragen ca. 60.000 €. Die Mittel stehen nach Rechtskraft des Haushalts 2016 in dem Projekt 5S.660024 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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