Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01824

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Die Nutzungsentgelte für Kurzzeitparker in den städtischen Tiefgaragen sollen ab dem

01. Juli 2016 wie folgt geändert werden:

 

a)TG Packhof und TG Magni:

- für die erste Stunde 1,20 Euro

- ab 2. Std. 1,20 Euro

- max. pro Tag 9,60 Euro

 

TG Eiermarkt:

- für die erste Stunde 0,60 Euro

- ab 2. Std. 0,60 Euro

- max. pro Tag 9,60 Euro.

 

b)TG Packhof, TG Magni und TG Eiermarkt:

        Die Sonderregelungen zur 1/2 Stunden-Taktung und ab 18 Uhr entfallen ersatzlos.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu a)

 

Nach dem Versand des Haushaltsplanentwurfes 2016 wurden weitere Änderungen zur Haushaltskonsolidierung seitens der Verwaltung mit Schreiben an den Rat vom

28. Dezember 2015 vorgeschlagen.

 

In der Anlage 1 der „Listen Ergebnishaushalt“ wurde eine Anpassung der Parkentgelte bei den drei städtischen Tiefgaragen Packhof, Magni und Eiermarkt mit einer 20 % Erhöhung ab Mitte 2016 vorgeschlagen. Dies entspräche für alle drei Tiefgaragen einer Mehreinnahme von geschätzten 560.000,- Euro/Jahr.

 

Die Verwaltung hält diese Erhöhung für angemessen, da sich der Verbraucherpreisindex von 1997 gegenüber 2015 (jeweils Jahresdurchschnitt) um 28,5 % erhöht hat.

 

Eine Parkentgelterhöhung hat zuletzt bei den Tiefgaragen Packhof, Magni und Eiermarkt in April 1997 stattgefunden (Drucksache XV-43/97). Im November 1998 wurde das Parkentgelt bei der Tiefgarage Eiermarkt halbiert, um eine höhere Kundenfrequentierung zu erreichen (Drucksache 1195/98). Im Zusammenhang mit den Umsatzsteuer-erhöhungen ab April 1998 (von 15 % auf 16 %) und ab Januar 2007 (von 16 % auf 19 %) wurde das Brutto-Parkentgelt nicht erhöht.

 

Diese Ratsvorlage dient der formellen Umsetzung der Anpassung der Parkentgelte in den drei städtischen Tiefgaragen.

 

Zu b)

 

Weiterhin schlägt die Verwaltung die Streichung der zur Erhöhung der Frequentierung der Tiefgaragen ebenfalls mit der Drucksache 1195/98 getroffenen Sonderregelungen vor.

Ab der 2. Stunde wurde eine ½ Stunden Taktung eingeführt und das Entgelt ab 18 Uhr halbiert.

 

Durch die neuen und von den Innenstadtkunden angenommenen verlängerten Ladenöffnungszeiten, die sich positiv auf die Auslastung der städtischen Tiefgaragen ausgewirkt haben, sollen die Taktung und die Ermäßigung ab 18.00 Uhr, auch in Anpassung an das Umland, nunmehr entfallen.

 

Die dadurch zu erwartenden Mehreinnahmen lassen sich nicht exakt prognostizieren. Voraussichtlich werden durch den Wegfall der Taktung und der Ermäßigung nach 18 Uhr ca. 6 % bis 7 % Mehreinnahmen generiert.

 

In der Anlage sind die Änderungen zu a) und b) tabellarisch dargestellt.

 

Zur Anpassung der Parkgebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten wird ein separater Beschlussvorschlag vorgelegt (Drucksache 16-011984).

 

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Anlagen

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