Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02181
Grunddaten
- Betreff:
-
Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 - Stellungnahme der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.05.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 wird nachträglich zugestimmt.“
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan um eine Angelegenheit, über die weder der Rat noch die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Mitteilung 16-02103 hat die Verwaltung darüber informiert, dass der Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 vorliegt. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Institutionen und Bürger bis zum 02.05.2016 dazu Stellung nehmen. Da ein Beschluss über die städtische Stellungnahme vor Ablauf der Frist nicht möglich war, hat die Verwaltung die in der Anlage beigefügte Stellungnahme über das Online-Meldeverfahren vorbehaltlich dieser Zustimmung abgegeben.
Zum inhaltlichen Umfang der Stellungnahmen nennt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur folgenden Rahmen:
„Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt. Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung werden nicht berücksichtigt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und ablehnenden Stellungnahmen. Mehrfacheinsendungen von inhaltsgleichen Sachargumenten werden inhaltlich nur einmal berücksichtigt. Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren. Diese fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren, wie z. B. des Planfeststellungsverfahrens.“
Die Stellungnahme beschränkt sich somit auf diesen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gesetzten Rahmen. Im Rahmen der nachgelagerten Planungsverfahren, wie z. B. Planfeststellungsverfahren, wird die Verwaltung konkrete und detaillierte Stellungnahmen zu den einzelnen Projekten vorlegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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