Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02225
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zum 1. August 2017 sowie Zulassung von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 im Jahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.06.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1.Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2017 für die Lauf-bahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 2 Plätze für die Zu-lassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe - wird genehmigt.
2.Die Bereitstellung von bis zu 15 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2017 wird genehmigt. |
|
3.Die zum 1. August 2017 einzustellenden Beamtennachwuchskräfte der Fachrichtung Allgemeine Dienste erhalten die Zusage, dass sie bei einem Laufbahnprüfungsergebnis von „befriedigend“ oder besser nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis eingestellt werden, sofern die sonstigen Voraussetzungen (charakterliche/gesundheitliche Eignung) erfüllt sind.
|
4. Die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für ein duales Studium im dualen Studiengang Informatik zum 1. August 2017 wird genehmigt. Der einzustellenden Nachwuchskraft wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie das Studium mindestens mit „befriedigend“ abschließt sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
|
5.Die Einstellung von bis zu 34 Auszubildenden für die Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) - davon bis zu 10 Auszubildende für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung - wird zum 1. August 2017 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden für den Beruf Kauffrau/-mann für Büromanagement wird bereits vor Ausbildungsbeginn eine zwölfmonatige, allen anderen einzustellenden Auszubildenden eine sechsmonatige Anschlussbeschäftigung in Vollzeit zugesichert, sofern personen- oder verhaltensbedingte Gründe nicht entgegenstehen.
|
6. Die einzustellenden Nachwuchskräfte für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung werden nach der Erstausbildung über die allen Auszubildenden zugesicherte sechsmonatige Weiterbeschäftigung hinaus befristet bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung mindestens mit der Note „befriedigend“ bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
|
7. Der Verwaltung wird die Ermächtigung erteilt, darüber hinaus bis zu 2 weitere Ausbildungsplätze zu besetzen, sofern weitere Ausbildungsmöglichkeiten erschlossen werden können.“ |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig bildet seit Jahren sowohl Auszubildende in den Verwaltungsberufen als auch nach dem Berufsbildungsgesetz aus.
Ein Teil der Ausbildung erfolgt über Bedarf. Dies ist insbesondere bei den gewerblichen Berufen der Fall. Die Stadt Braunschweig kommt mit der Bereitstellung dieser Ausbildungsplätze bewusst ihrer Verantwortung als öffentliche Arbeitgeberin nach. Im Bereich der Verwaltungsberufe dagegen wird eine bedarfsorientierte Ausbildung angestrebt.
Wie in den Vorjahren gestaltet sich eine Bedarfsberechnung für die unter Ziffer 1. und 2. genannten Verwaltungsberufe für den Einstellungsjahrgang, der 2020 die Laufbahnprüfung ablegt, sehr schwierig. Die rechtlichen Regelungen ermöglichen es den Beamtinnen und Beamten zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. Bei den Tarifbeschäftigten ist die Inanspruchnahme einer Altersrente zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr möglich. Diese massiven Unwägbarkeiten lassen eine belastbare Prognose der altersbedingten Personalabgänge nicht zu.
- Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Es wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr bis zu 20 Ausbildungsplätze für Nachwuchskräfte dieser Laufbahn bereitzustellen, da sich gezeigt hat, dass in dieser Laufbahngruppe von der Möglichkeit des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand Gebrauch gemacht wird.
Bis zu 2 Plätze sollen für die Zulassung von Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 vorgesehen werden. So soll den Dienstkräften dieser Laufbahngruppe eine weitergehende berufliche Qualifikation ermöglicht werden.
- Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird vorgeschlagen, bis zu 15 Nachwuchskräfte als Dienstanfängerin bzw. Dienstanfänger einzustellen.
Zwar sind in dieser Laufbahngruppe nur wenige vorzeitige Eintritte in den Ruhestand zu verzeichnen, jedoch werden in den nächsten Jahren vermehrt Beamtinnen und Beamte die Regelaltersgrenze erreichen und somit die Altersabgänge zunehmen.
- Übernahme der Nachwuchskräfte in den Beamtenlaufbahnen
Wie bisher sollte auch den jetzt einzustellenden Nachwuchskräften der Laufbahngruppen 1 und 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste zu einem frühen Zeitpunkt eine berufliche Perspektive geboten werden.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Ausbildungsniveau nicht absinkt und nach Abschluss der Ausbildung möglichst qualifizierte Dienstkräfte übernommen werden können. Zudem besteht darin eine Möglichkeit, gegenüber anderen Ausbildungsstätten bei der Personalgewinnung im Vorteil zu sein und diese Nachwuchskräfte schon zu Beginn der Ausbildung stärker an die Stadt Braunschweig zu binden, um so möglichen Abwanderungstendenzen entgegen zu wirken.
Es sollte daher wie in den Vorjahren bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen werden, die zum 1. August 2017 einzustellenden Beamtennachwuchskräfte dieser Fachrichtung, die die Laufbahnprüfung mindestens mit der Note „befriedigend“ abschließen werden, nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis zu übernehmen, sofern die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Bereitstellung eines Studienplatzes für das duale Studium Informatik
Um dem Nachwuchskräftemangel in den akademisch-technischen Berufen entgegenzuwirken bietet die Stadt Braunschweig auch im Einstellungsjahr 2017 in Kooperation mit der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften einen Ausbildungsplatz für ein duales Studium im Studiengang Informatik an. Für diesen Beruf zeichnet sich bereits jetzt für den Zeitpunkt der möglichen Übernahme ein Bedarf ab.
Um diese Nachwuchskraft langfristig an die Stadt Braunschweig zu binden wird vorgeschlagen, bereits vor Studienbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern das Studium mindestens mit „befriedigend“ abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Einstellung von Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung schwer einzuschätzen.
Einer qualifizierten Ausbildung junger Menschen kommt auch im Sinne der zahlreichen Ausbildungsplatzinitiativen weiterhin eine große Bedeutung zu. Sie ist Grundlage zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses, den auch die örtliche Wirtschaft benötigt.
Unter diesem Gesichtspunkt wird bei der Stadt Braunschweig bereits seit vielen Jahren - insbesondere im Bereich des Berufsbildungsgesetzes - über Bedarf ausgebildet.
Nach Rückmeldung der Ausbildungsbereiche kann zum 1. August 2017 in folgenden Berufen eine Ausbildung angeboten werden:
Lfd. Nr. | Ausbildungsberuf | Ausb.- | Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze |
1 | Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik | 3 ½ | 1 |
2 | Bauzeichner/in | 3 | 2 |
3 | Buchbinder/in | 3 | 1 |
4 | Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik | 3 ½ | 1 |
5 | Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv | 3 | 1 |
6 | Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek | 3 | 3 |
7 | Fachinformatiker/in*) | 3 | 1 |
8 | Hauswirtschafter/in
| 3 | 3 |
9 | IT-System-Elektroniker/in
| 3 | 1 |
10 | Kauffrau/-mann für Büromanagement
| 3 | 8 |
11 | Kfz-Mechatroniker/in*) | 3 ½ | 1
|
12 | Mechatroniker/in*)
| 3 ½ | 1 |
13 | Notfallsanitäter/in*)
| 3 | 5 |
14 | Technische/r Systemplaner/in | 3 | 1 |
14 | Tischler/in*)
| 3
| 2 |
15 | Veranstaltungskauffrau/-mann
| 3 | 2 |
Gesamt |
| 34
| |
*) Ausbildung in Kombination mit einer Ausbildung im Feuerwehrdienst
Die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze erhöht sich im Vergleich zum Jahr 2016 um zwei Plätze. Die Abweichung beruht auf den jährlich schwankenden Betreuungskapazitäten, da in einigen Bereichen nicht in jedem Jahr Ausbildungsplätze bereitgestellt werden können. Außerdem ist beabsichtigt, bei der Feuerwehr einen neuen Ausbildungsplatz zur/zum Fachinformatiker/in zu schaffen.
Entsprechend der ständigen Praxis im BBiG-Bereich, über Bedarf auszubilden, sollten die Bewerberinnen und Bewerber zur Vermeidung falscher Erwartungen bereits frühzeitig darauf hingewiesen werden, dass eine unbefristete Übernahme nicht garantiert ist.
Es wird vorgeschlagen, den zum 1. August 2017 einzustellenden Auszubildenden wie im Vorjahr bereits jetzt eine befristete Weiterbeschäftigung von sechs Monaten im Rahmen einer Vollbeschäftigung unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD in Aussicht zu stellen, sofern die Ausbildungsbereiche dies befürworten und keine personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen.
Der Ausbildungsberuf Kauffrau/-mann für Büromanagement ist im Jahr 2015 aus den Berufen Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Bürokauffrau/-mann und Kauffrau/-mann für Bürokommunikation hervorgegangen und gehört damit zu den am häufigsten angebotenen Ausbildungsberufen.
Das gestiegene Ausbildungsplatzangebot für diesen Beruf macht es erforderlich, dass die Stadt Braunschweig bezüglich der Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern nicht ins Hintertreffen gerät. In den letzten Jahren haben sich vermehrt gut geeignete Bewerberinnen und Bewerber trotz Einstellungszusage bei der Stadt Braunschweig letztendlich doch für einen anderen Ausbildungsbetrieb entschieden, da ihnen dort bereits vor Ausbildungsbeginn eine längere - in der Regel einjährige – befristete Übernahme zugesagt werden konnte.
Gerade für die Auszubildenden in diesem Beruf ergibt sich jedoch durch die stadtweiten Einsatzmöglichkeiten regelmäßig nach Ablauf der sechsmonatigen Befristung die Möglichkeit einer Verlängerung, die nicht selten in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mündet. Der zum Ausbildungsende zu erwartende Personalbedarf lässt zwar die Zusicherung einer unbefristeten Übernahme nicht zu, es wird aber die Zusicherung einer einjährigen befristeten Übernahme vorgeschlagen.
- Ausbildung in Kombination mit einem Vorbeitungsdienst bei der Feuerwehr
Um Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Technik eine zusätzliche berufliche Perspektive zu eröffnen und dem zu erwartenden Nachwuchsmangel bei der Berufsfeuerwehr zu begegnen, sind seit dem Einstellungsjahr 2012 in den Berufen IT-Systemelektroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Mechatroniker/in und Tischler/in und seit dem Jahr 2015 für den Beruf der/des Notfallsanitäter/in nach Möglichkeit die Ausbildungsplätze in Kombination mit einer sich Beamtenausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst besetzt worden.
Es ist geplant, auch im Einstellungsjahr 2017 bis zu neun der vorstehend zur Bereitstellung vorgeschlagenen Ausbildungsplätze entsprechend zu besetzen.
Auch für die Ausbildungsstelle für den im Jahr 2017 neu angebotenen Beruf der/des Fachinformatiker/in soll die Besetzung mit dem Ziel einer anschließenden Beamtenausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst erfolgen.
Für diese bis zu 10 einzustellenden Nachwuchskräfte erfolgt für den Zeitraum zwischen dem Ende der Erstausbildung und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes die Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD unter der Voraussetzung, dass die Abschlussprüfung mindestens mit der Note „befriedigend“ abgelegt wird und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
- Bereitstellung weiterer Ausbildungsplätze
Bis zum geplanten Beginn der Ausbildung ergeben sich häufig Veränderungen gegenüber dem angemeldeten Umfang der Ausbildungsplätze. Die Verwaltung bittet daher um die Erteilung einer Ermächtigung, im Jahr 2017 die grundsätzlich zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze um bis zu zwei Plätze überschreiten zu dürfen, sofern sich weitere Ausbildungsmöglichkeiten innerhalb der Stadt Braunschweig erschließen lassen.
- Finanzielle Auswirkungen
Stadtinspektor-Anwärterinnen und Stadtinspektor-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beläuft sich auf ca. 85.000,00 € (Bezüge, Lehrgangskosten, Umlage,
Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe, ggf. bei Nichtübernahme Nachversicherungskosten, etc.). Ausgehend von 18 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 1.530.000,00 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Aufsteigerinnen/Aufsteiger
Bezüge, Beihilfen etc. sind ohnehin für die Aufstiegsbeamtinnen/-beamten zu zahlen. Neben den ihrer Rechtsstellung entsprechenden Bezügen fallen aus Anlass des Aufstiegs und des hierbei zu absolvierenden Lehrgangsbesuches pro Aufsteigerin/Aufsteiger Entgelte i. H. v.
voraussichtlich 4.000,00 € an. Bei max. 2 Kräften bedeutet dies einen Aufwand von ca. 8.000,00 €, der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
Dienstanfängerinnen/-anfänger bzw. Stadtsekretär-Anwärterinnen/-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beträgt ca. 52.000,00 € (Unterhaltsbeihilfe/Bezüge, Lehrgangsentgelte, Beihilfe, ggf. bei Nichtübernahme Nachversicherungskosten, etc.). Ausgehend von max. 15 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 780.000,00 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
duale Studiengänge
Für das 3 1/2 jährige duale Studium Informatik beträgt der Aufwand 79.000,00 €, der sich auf bis zu 5 Haushaltsjahre verteilt.
Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Pro Auszubildende/n für die Berufe nach dem BBiG entsteht während der Dauer der Ausbildung ein Aufwand von ca. 53.600,00 € (Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Versicherungsbeiträge für die VBL, Ausbildungskosten für Lehrgänge etc.). Bei 34 Auszubildenden bedeutet dies einen Aufwand von ca. 1.823.000,00 €, der sich auf bis zu 5 Haushaltsjahre verteilt.
Finanzieller Gesamtaufwand
Dementsprechend ergibt sich für die Bereitstellung der o. a. Ausbildungsplätze ein Gesamtaufwand i. H. v. ca. 4.220.000,00 €, der sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre verteilt:
- 2017: ca. 580.000,00 €- 2018: ca. 1.391.000,00 €- 2019: ca. 8.000,00 €
- 2018: ca. 1.392.000,00 €- 2019: ca. 849.000,00 €
Für die befristete Übernahme der zum 1. August 2017 einzustellenden Auszubildenden über den tatsächlichen Personalbedarf hinaus ist für das Haushaltsjahr 2020 ein Aufwand von rund 872.000,00 € vorzusehen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Auszubildenden von diesem Angebot Gebrauch machen werden.
Die jeweils notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt.
