Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02357
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubebauung des Areals Hildesheimer Straße, Noltemeyer-Höfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0630 Referat Bauordnung
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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06.06.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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08.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Über die vorgesehene Bebauung auf dem Areal des ehemaligen Noltemeyer-Geländes, zwischen Hildesheimer Straße, Diesterwegstraße und Ringgleisweg gelegen, hat die Verwaltung zuletzt mit der Mitteilung 16-02255 vom 20.05.2016 informiert. Dort sollen mehrere Mehrfamilienhäuser errichtet werden.
Der Bauherr hat am 22.12.2015 einen Bauantrag für die Mehrfamilienhäuser eingereicht.
Es sind 232 Wohneinheiten in sechs Gebäudeteilen und eine gemeinsame Tiefgarage unterhalb aller sechs Gebäudeteile geplant. Durch ebenerdige Hauseingänge und Aufzugsanlagen sind alle Wohnungen barrierefrei erschlossen. Die notwendigen Einstellplätze werden in der Tiefgarage auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die planungsrechtliche Einstufung erfolgt gemäß § 34 Baugesetzbuch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Die Erschließung erfolgt über die Hildesheimer Straße, die innere Erschließung ist durch private Straßen geplant und wird in privater Zuständigkeit verbleiben. Eine Übernahme durch die Stadt ist ausgeschlossen.
Zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist die Umsetzung der in dem eingereichten Verkehrsgutachten dargestellten verkehrlichen Maßnahmen, insbesondere die Anpassung der Ringgleis-Lichtsignalanlage und der Bau der Linksabbiegespur in der Hildesheimer Straße, erforderlich.
Um die Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen (siehe Vorlage Nr. 16-02332).
Die Prüfung des Schallschutzes und der Luftschadstoffsituation ist auf Grundlage eines Schallgutachtens und einer Beurteilung zur Luftschadstoffsituation positiv verlaufen. Zur Optimierung der lufthygienischen Situation im Bereich der Hildesheimer Straße ist die Verkehrslenkung (Planfall) entsprechend dem vorliegenden Verkehrsgutachten umzusetzen.
Die Prüfung des Brandschutzkonzeptes dauert derzeit noch an.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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684,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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653,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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509,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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563,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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774,4 kB
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