Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der in der Anlage beigefügten Miet- und Benutzungsordnung für den Rokokopavillon in Stöckheim wird in § 2, nach Satz zwei, der neue Satz drei dahingehend zugefügt, dass

überbezirkliche Dauernutzungen jeweils auf ein Jahr befristet werden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden überbezirklichen

Dauernutzungsverhältnisse im Weg von Änderungskündigungen anzupassen. Die

bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsverhältnisse sollen mit Ablauf des 30. April

2017 enden, sofern sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt vom Dauernutzungsberechtigten

gekündigt werden.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anlässlich eines Antrages auf Dauernutzung von Räumen im Gemeinschaftshaus Broitzem

wurde die bisherige Überlassungspraxis in allen städtischen Gemeinschaftshäusern, so auch für den Rokokopavillon, überprüft. Im Ergebnis sollen künftig überbezirkliche Dauernutzungen auf ein Jahr Laufzeit befristet werden.

 

Mit dieser Verfahrensänderung wird insbesondere dem Rechtsanspruch gem. § 30 Abs. 1

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Rechnung getragen, wonach

Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der bestehenden Vorschriften berechtigt sind,

die öffentlichen Einrichtungen der Kommune zu benutzen. Eine unbefristete Überlassung

von Gemeinschaftshäusern (auch der Rokokopavillon) oder Teilen davon zu überbezirklichen Zwecken kann dazu führen, dass eine Einrichtung oder Teile davon auf nicht absehbare Dauer anderen Berechtigten (hier: Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtbezirks) vorenthalten werden. Durch die geänderte Überlassungspraxis werden bezirkliche Einrichtungen nach Ablauf der einjährigen Frist wieder für bezirkliche Nutzungen zur Verfügung stehen.

 

Betroffen ist derzeit als überbezirklicher Dauernutzer im Rokokopavillon eine Literaturgruppe. Die Verwaltung wird mit dem Dauernutzer zeitnah Kontakt aufnehmen und das

Verfahren erläutern.

 

Die inhaltliche Änderung ist in der beigefügten Miet- und Benutzungsordnung unterstrichen.


Eine zeitgemäße redaktionelle Anpassung aller Miet- und Benutzungsordnungen für Gemeinschaftshäuser im Stadtgebiet, so auch für die Einrichtung in Stöckheim, wird im Laufe des Jahres vorgenommen und dem jeweiligen Bezirksrat zur Beschlussfassung vorgelegt

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise