Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-02208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Braunschweig wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und den Krankenkassen ist es ab dem 01. April 2016 allen niedersächsischen Kommunen möglich, eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuführen, die allen Flüchtlingen einen unbürokratischen Zugang zu medizinischen Leistungen im Umfang des Asylbewerberleistungsgesetzes ermöglicht.
Für die geflüchteten Menschen bedeutet dies eine erhebliche Vereinfachung des Zugangs zu medizinischen Leistungen, da die bislang obligatorische Plausibilitätsprüfung durch die Stelle Soziale Sicherung und das Gesundheitsamt entfällt.
Für die Stadt Braunschweig bedeutet dies, dass Verwaltungskosten in nicht unerheblichem Umfang eingespart werden können. Außerdem können, wie die Bundesärztekammer betont hat, unter Umständen Behandlungskosten dadurch reduziert werden, dass Krankheiten früher erkannt und so effektiver behandelt werden können.
Da sich der Umfang der von den Ärzten zu erbringenden Leistungen nach wie vor an den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes orientiert, ist demgegenüber nicht davon auszugehen, dass es zu Kostensteigerungen in nennenswertem Umfang kommen wird, wie die Verwaltung in ihrem Antwortschreiben an die Grüne Ratsfraktion vom 27. April 2016 prognostiziert.
Zu einer ähnlich positiven Einschätzung kam die Verwaltung ursprünglich selbst. So heißt es in dem vom Rat am 15. März 2016 beschlossenen Integrationskonzept:
"Amtsärztlicherseits wird die Einführung einer Gesundheitskarte befürwortet, da damit bürokratische Barrieren abgebaut und ein besserer Zugang zur medizinischen Versorgung für die Flüchtlinge geschaffen wird. Erfahrungen aus den Bundesländern Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass es nicht zu einem Missbrauch der elektronischen Gesundheitskarte gekommen ist. Im Gegenteil, die Kosten der medizinischen Versorgung konnten gesenkt werden, weil die
Kommunen von den Rabattverträgen über die Krankenkassen profitiert haben."

 

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