Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02623

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Unter dem Vorbehalt einer positiven baufachlichen Prüfung durch die zuständigen Fachbereiche gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig wird dem Ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig eine Zuwendung in Höhe von bis zu 87.521,37 € für die Sanierung seiner Kindertagesstätte gewährt. Sollten zum Ende des Haushaltsjahres 2016 noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Erhöhung der Zuwendung auf bis zu 96.124,32 € möglich.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsplan 2016 sind für die Sanierung der Kindertagesstätten der freien Träger 180.000 € bereitgestellt.

 

Gem. § 5 der Satzung für das Jugendamt hat der Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel Beschlussrecht.

 

Um zu einer wirksamen Verteilung der Mittel zu gelangen, wurde mit den freien Trägern über die Arbeitsgemeinschaft freier Träger Braunschweig (Kindertagesstätten) Verbindung aufgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat nach internen Beratungen einen abgestimmten Vorschlag für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel eingereicht. Dieser dient den freien Trägern der Jugendhilfe als Grundlage für die einzureichenden Anträge auf Zuwendungen für die Sanierungsmaßnahmen ihrer Kindertagesstätten.

 

Der Ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig beabsichtigt, in 16 seiner 28 Kindertagesstätten

schallschluckende Umbaumaßnahmen durchführen. Ein Gutachten hatte ergeben, dass in diesen Einrichtungen der Lärmpegel durch Optimierung der Nachhallzeiten beeinflusst werden kann. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf 223.787,64 €. Der Ev.-luth.

Kirchenverband Braunschweig beantragt einen Zuschuss von 87.521,37 € bzw. dem maximalen Betrag. Sollten zum Ende des Haushaltsjahres 2016 noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Erhöhung der Zuwendung auf bis zu 96.124,32 € möglich.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter 4S.510019 zur Verfügung.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise