Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-02871

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Braunschweig fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, endlich ihre Blockadehaltung gegen die Nutzung von Räumlichkeiten an der Grundschule Lindenbergsiedlung zur Schulkindbetreuung aufzugeben!

Der Rat der Stadt Braunschweig fordert weiterhin alle Braunschweiger Landtagsabgeordneten auf, sich in dieser Sache bei der Niedersächsischen Landesregierung einzusetzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Keinem normal denkenden Mensch ist zu vermitteln, dass Schulräume einer Grundschule, die am Vormittag für den Unterricht genutzt werden, am Nachmittag nicht zur Betreuung der selben Schulkinder genutzt werden dürfen. In der Lindenbergsiedlung gibt es deshalb die abstruse Situation, dass zwar theoretisch Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, praktisch die Landesschulbehörde auf Geheiß der rot-grünen Landesregierung aber verweigert, hier eine Betreuung zuzulassen. Neben dem genannten Klassenraum befinden sich im Untergeschoss zwei Räume in ausreichender Größe, die für das Mittagessen genutzt werden können (Mensa). Die Schulleitung trägt diese Lösung mit. Hier ist genügend Platz, um mindestens 30 Schülerinnen und Schüler zu versorgen.

Die Folge der Blockade ist, dass unzählige Kinder nachmittags nicht betreut werden können. Und das stellt dann die Eltern vor ein riesiges, oftmals unüberwindbares Problem!

Es muss deshalb vom Rat der Stadt Braunschweig ein deutliches Signal an die Niedersächsische Landesregierung ausgehen, damit sie ihre Blockadehaltung endlich aufgibt, die Räume zur Verfügung gestellt werden und so eine angemessene Nachmittagsbetreuung ermöglicht wird. Diese Lösung wäre kurzfristig umsetzbar, im Gegensatz zur Aufstellung von Containern und darüber hinaus kostengünstiger.

Der bereits auf dem Gelände befindliche Container bringt besonders in der warmen Jahreszeit Probleme in Bezug auf die Raumtemperatur mit sich. Die Räume innerhalb des Gebäudes sind da deutlich besser geeignet.

 

 

 

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