Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 15.07.2016 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 23.08.2016 auf insgesamt 689.600 € festgestellt.“

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

Das Kinder- und Jugendschutzhaus Ölper ist eine Institution, in der Kinder und Jugendliche, die sich in einer Notsituation befinden, kurzfristig untergebracht werden können. Das sich am Stadtrand in Ölper befindliche Gebäude ist zweigeschossig (Erd- und Obergeschoss). Um etwas mehr Platz zur Unterbringung der Jugendlichen zu gewinnen, sollen ein Gemeinschaftsraum und ein Besprechungsraum im südöstlichen Bereich des Dachbodens geschaffen werden. Die Nutzungen aus den unteren Geschossen werden in die im Dachgeschoss geschaffenen Räumlichkeiten verlegt. Die damit frei werdenden Räumlichkeiten können dann zur zusätzlichen Unterbringung von Kindern genutzt werden.

 

Der andere Teil des Dachbodens kann nicht genutzt werden, da die Belastbarkeit der vorhandenen Holzbalkendecke nicht ausreichend ist. Für den 2. Flucht- und Rettungsweg aus dem neu ausgebauten Dachgeschoss und dem Obergeschoss soll am südwestlichen Giebel außen eine Stahltreppe angebaut werden. Über ein kleines mittig im Gebäude liegendes Treppenhaus mit einer halbgewendelten Treppe, dessen Türen zu den Fluren nicht den heutigen Anforderungen an Brandschutztüren entsprechen und deshalb erneuert werden müssen, findet die innere Erschließung statt. Zusätzlich zur Erneuerung der Türen zu diesem Treppenhaus muss dort auch ein Rauchabzug geschaffen werden.


 

Da das Dachgeschoss ausgebaut werden soll, um mehr Jugendliche als bisher aufnehmen zu können, muss im Rahmen dieser Maßnahme auch die abgängige Küche erneuert werden, um die Essensversorgung der Jugendlichen sicherstellen zu können.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

Das bisherige Raumprogramm wird durch die drei neuen Räume im Dachgeschoss:

 

  1. Mehrzweckraum  ca. 33 qm
  2. Besprechungsraum ca. 35 qm
  3. Flur/Verkehrsflächeca.   8 qm

 

ergänzt.

 

4. Erläuterungen zur Planung

Ab Herbst 2016 sollen die Maßnahmen umgesetzt werden. Als erstes sollen das innenliegende Treppenhaus von den Fluren im Erdgeschoss und im Obergeschoss mit Brandschutztüren abgetrennt und die Küche mit den Küchengeräten erneuert werden. Danach werden dann das Dachgeschoss aus- und die Außentreppe angebaut.

 

Das Gebäude erhält eine flächendeckende Brandmeldeanlage als Hausalarm. Im Dachgeschoss erfolgt eine vollständige Neuinstallation der elektrischen Anlage einschließlich Beleuchtung und Medientechnik. Im Erdgeschoss und Obergeschoss wird die elektrische Anlage teilweise erneuert bzw. ergänzt.

 

Sämtliche Schmutz- und Trinkwasserbestandsleitungen werden brandschutztechnisch ertüchtigt. Schmutz- bzw. Trinkwasserleitungsstränge, bei denen eine nachträgliche Ertüchtigung nicht möglich ist, werden neu hergestellt. Die Heizungsverteilung wird um einen Heizkreis (Dachgeschoss) erweitert und die neu entstehenden Räume mit Heizkörpern ausgestattet. Die bestehende Brennwerttherme muss aufgrund des Dachgeschossausbaus demontiert und durch eine leistungsstärkere Therme ersetzt werden. Des Weiteren werden sämtliche Heizungsbestandsleitungen brandschutztechnisch ertüchtigt. Heizungsstränge, bei denen eine nachträgliche Ertüchtigung nicht möglich ist, werden neu hergestellt.

 

5. Techniken für regenerative Energien

Da es sich um eine ausschließliche brandschutztechnische Ertüchtigung handelt, kommen keine Techniken für regenerative Energien zum Einsatz.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Das Gebäude ist nicht behindertengerecht, d. h. das Gebäude ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Die räumliche Enge lässt auch eine Ausrüstung des Gebäudes mit Aufzug, Rampen und Behinderten-WC nicht zu.

 

7. Kosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 23.08.2016 auf 689.600 €.

 

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

Es ist geplant, im Herbst 2016 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Fertigstellung der Inneneinbauten (Flurtürelemente etc.) soll bis zum Ende des Jahres 2016 abgeschlossen sein.


 

9. Finanzierung

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2016 sind bei dem Projekt 4E.510001 Jugendschutzhaus Ölper, Sanierung und Umbau, kassenwirksame Mittel in Höhe von 614.000 € veranschlagt. Die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten in Höhe von 75.600 € wird in den Haushaltsplan 2017 durch eine haushaltsneutrale Mittelumschichtung aufgenommen.

 


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise