Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03107
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "GE HDL-Kaserne", AW 113 Stadtgebiete östl. Rautheimer Str. (L 632), südl. A 39 und westl. GE "Rautheim-Nord" (Geltungsb. A) u. Gem. Waggum Flur 4, Flurst. 178, 179, 180/4, 466/3, 180/6, 181/2, 182/2, Gem. Bevenr. Flur 3, Flurst. 77/1, 78/2, 79, 80/2 tlw. (Geltungsb. B) u. Gem. Bevenr. Flur 5, Flurst. 114, 115/1, 117, 118 (je tlw.) (Geltungsb. C) u. Gem. Hondel. Flur 6, Flurst. 700/4 (tlw.) (Geltungsb. D) Behandlung d. Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- I. A. Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.10.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 behandelt.
- Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Gewerbegebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 113, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
- Die zugehörige Begründung wird beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beim Einstellen der Vorlage 16-03028 zum Satzungsbeschluss wurde durch ein Büroversehen ein Rechtsplan mit einem veralteten Stand (29. April 2016) als Anlage beigefügt. In der Anlage dieser Ergänzungsvorlage ist der aktuelle Stand (12. Mai 2016) beigefügt, der auch bei der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen hat. Die beiden Pläne unterscheiden sich nur geringfügig im Bereich der nördlichen Rautheimer Straße durch die Abgrenzung zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und öffentlicher Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Vorhaltefläche Stadtbahn“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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517,2 kB
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