Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02624
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Verkehrsflächen zu Gemeindestraßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Anhörung
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08.11.2016
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Anhörung
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09.11.2016
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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09.11.2016
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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Anhörung
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07.11.2016
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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Anhörung
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10.11.2016
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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16.11.2016
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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16.11.2016
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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16.11.2016
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Anhörung
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16.11.2016
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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17.11.2016
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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Anhörung
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17.11.2016
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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22.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die formelle Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Widmung von Straßen um eine Angelegenheit, für die der Bauausschuss beschlusszuständig ist.
Nach § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) vom 24. September 1980 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien vom 15. Januar 1992 hat der Träger der Straßenbaulast die Widmung von Straßen zu verfügen. In der Widmungsverfügung ist anzugeben, zu welcher Straßengruppe eine Verkehrsfläche gehört und auf welche Benutzungsart oder Benutzerkreise sie beschränkt werden soll.
Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen befinden sich entweder in erschlossenen Neubaugebieten oder sind als öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan ausgewiesen und sollen entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung gewidmet werden.
Die Zustimmung zur Widmung des jeweiligen Eigentümers für die nicht im Eigentum der Stadt Braunschweig befindlichen Straßengrundstücke liegt vor.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Braunschweig.
In der Anlage 2 sind die zur Widmung beabsichtigten Flächen mit farbiger Linie kenntlich gemacht.
Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 3 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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25,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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240,5 kB
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