Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-03666
Grunddaten
- Betreff:
-
Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf den Oberbürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.01.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Dienstanweisung zum Umgang mit Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen wurde geändert, um Ausnahmen vom grundsätzlichen Annahmeverbot sozialadäquat zu regeln.
Im Rahmen einer interkommunalen Umfrage wurde bestätigt, dass bei der Beurteilung der Korruptionsgefahr nicht alle Dienstkräfte der Stadtverwaltung gleich zu beurteilen sind. Die Regelungen wurden daher insbesondere für den Personenkreis der Dezernentinnen und Dezernenten an den sozialen Status angepasst.
Für die Entscheidung über die Zustimmung zu Ausnahmen vom Annahmeverbot ist grundsätzlich gemäß § 49 des Nieders. Beamtengesetzes in Verbindung mit § 107 Abs. 6 S. 1 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes der Verwaltungsausschuss als höherer Dienstvorgesetzter zuständig. Der Verwaltungsausschuss kann diese Befugnisse auf den Oberbürgermeister als Dienstvorgesetzten übertragen.
Im Zuge der Überarbeitung der Dienstanweisung wurde festgestellt, dass der entsprechende Delegationsbeschluss nicht auffindbar ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt die Verwaltung daher vor, den Beschluss über die Delegation der Entscheidungsbefugnis auf die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister erneut zu fassen.
Die Neufassung der Dienstanweisung über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215,4 kB
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