Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03523
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagesstätten Umstellung des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) auf TVöD SuE
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.02.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen erhalten im Rahmen der Förderung von Kindertagesstätten nach dem Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 (DS 11732/08) inkl. seiner Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse für die Umstellung der Bezahlung ihrer Beschäftigten auf den Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) eine pauschale Erhöhung der Fachpersonalkosten in den Förderpositionen des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) für
- „Kosten für Leitung und Verwaltung“ und “Betreuungsdienst“ in der Grundpauschale und
- den Aufschlag für große Einrichtungen
von 4,5 % für das entsprechende Betreuungsangebot.
Die übrigen Positionen der Grundpauschale (Hauswirtschaftlicher Dienst sowie sonstiges Personal und sonstige Personalkosten) bleiben von dieser Regelung unberührt.
Entsprechend wird mit der Pauschale zur Abdeckung des erhöhten Personalaufwands für Vertretungszeiten nach dem Ratsbeschluss vom 26. Juni 2015 (DS 15-00240) verfahren.
Weisen die Träger bis 30. September 2017 mittels Testat eines vereidigten Wirtschaftsprüfers nach, dass die Erhöhung der Fachpersonalkosten auf der Grundlage der personellen Rahmenvereinbarung tatsächlich mehr als 4,5 % beträgt, erfolgt in diesen Fällen eine entsprechende nachträgliche Steigerung der Fachpersonalkosten bis auf maximal 6,75%. Die Kosten und die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers gehen zu Lasten der Stadt Braunschweig.
Haben Träger die Absicht und kündigen bis 30. September 2017 an, dass eine Umstellung der Bezahlung ihrer Beschäftigten auf den TVöD SuE im Laufe des Jahres 2017 erfolgen wird, können sie ebenfalls die Erhöhung der Fachpersonalkosten bis auf maximal 6,75 % erhalten, allerdings erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Umstellung unter Vorlage des Testats eines vereidigten Wirtschaftsprüfers.
Zur Berücksichtigung der laufenden Tariferhöhungen werden die Grundpauschale und der Aufschlag für große Einrichtungen jährlich um den Prozentsatz, um den sich die Vergütungen im Erziehungsdienst nach dem TVöD SuE verändern, dynamisiert.
Diese Regelungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sowohl der Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt Braunschweig e. V. (AWO) als auch der Ev.-luth. Kirchenverband haben Mitte des Jahres 2016 die Absicht geäußert, die Bezahlung ihrer Beschäftigten auf den Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) umzustellen.
Damit verbunden war die schriftlich geäußerte Bitte dieser Träger, in Verhandlungen hinsichtlich der Refinanzierung der entstehenden Kosten im Rahmen des Pauschalierten Fördermodells (PAM) zum 1. Januar 2017 einzutreten.
Mit Schreiben vom 26. August 2016 benennt die Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände (AGW) die Forderung im Namen der Wohlfahrtverbände insoweit, dass gewünscht ist, den Mehraufwand durch die Einführung von SuE-Tarifen pauschal im Zuge der jährlich stattfindenden Anpassung der PAM-Förderbeträge an tarifliche Veränderungen zusätzlich zu den allgemeinen Tarifsteigerungen anzugleichen.
Am 21. November 2016 fand ein Gespräch mit Vertretern der AGW statt, in dem die Träger ihre Vorstellungen zur Höhe der prozentualen Erhöhung dargestellt haben. Die Träger gehen davon aus, dass eine Erhöhung von 6,75 % ab 2017 erforderlich sei, um die Umstellung auf TVöD SuE finanziell zu bewerkstelligen. Darin enthalten sind die Steigerung aufgrund der Einführung von TVöD SuE in 2009 und die Strukturanpassung des TVöD SuE im Jahr 2015. Die Träger wurden aufgefordert, das Berechnungsmodell der prozentualen Steigerung offen zu legen. Dieser Aufforderung sind die Träger nachkommen, die Auswertung des vorliegenden Zahlenmaterials könnte die geforderte Erhöhung um 6,75 % rechtfertigen. Eine Konkretisierung bzw. ein Nachweis anhand trägerbezogener Personalkostenabrechnungen wurde allerdings bislang nicht vorgelegt.
Den Trägern wurde dargelegt, dass auch seitens der Verwaltung ein großes Interesse an der Beibehaltung der PAM-Systematik besteht.
Die Personalkostensteigerung von 6,75 % würde eine absolute Erhöhung auf die bestehende Förderung von 2,55 Mio. € bedeuten. Hinzu käme eine entsprechende Steigerung auf die allgemeine Tarifsteigerung 2017 in Höhe von ca. 55.000 €, so dass insgesamt 2,6 Mio. € zusätzlich benötigt würden.
Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, dass ab 1. Januar 2017 zunächst eine pauschale Erhöhung von 4,5 % der Fachpersonalkosten des PAM erfolgt. Diese Erhöhung wird die im Haushalt 2017 bereits eingeplanten Mittel in Höhe von 1,8 Mio. € binden.
Sofern Träger bis zum 30. September 2017 mittels Testat eines vereidigten Wirtschaftsprüfers einmalig nachweisen, dass die Erhöhung der Fachpersonalkosten (Leitungs- und Betreuungsdienst) auf der Grundlage der personellen Rahmenvereinbarung tatsächlich mehr als 4,5 % beträgt, erfolgt in diesen Fällen eine nachträgliche Steigerung der Fachpersonalkosten bis auf maximal 6,75 %. Die Kosten und die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers gehen zu Lasten der Stadt Braunschweig.
Da nicht alle Träger von Kindertagesstätten tarifgebunden sind, erscheint diese Vorgehensweise aufwandsangemessen.
Möglicherweise wollen auch nicht sämtliche Träger von Kindertagesstätten ihre tatsächlichen Personalkosten offen legen, da durch das PAM bisher kein Nachweis erforderlich war und die Träger durchaus die Möglichkeiten hatten Arbeitsverträge in Anlehnung an Tarifverträge zu gestalten.
Haushaltswirksam wird die Erhöhung erst ab dem Haushalt 2018. Eine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2017 ist nicht notwendig. Im Haushaltsentwurf 2017 sind bereits 1,8 Mio. € für eine verbesserte Förderung vorgesehen. Für den Fall, dass ein Mehrbedarf tatsächlich eintritt, stehen ausreichend Mittel aus dem Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung, die übertragen werden können. Die weiteren Auswirkungen können in der Planung für die Haushaltsjahre 2018 ff. berücksichtigt werden.
Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, inwieweit sich die Nettoförderung im Hinblick auf Veränderungen bei der Förderung durch das Land und durch die Anrechnung von Elternentgelten verändert.
Das bisherige Fördermodell nach PAM beinhaltet im Bereich der Personalkosten eine einheitliche Dynamisierung der Grundpauschale (in der die Fachpersonalkosten enthalten sind). Die oben beschriebene Veränderung bedeutet eine Abkehr dieser pauschalen Betrachtungsweise und dürfte möglicherweise für jeden Träger individuell eine differenzierte Förderung erforderlich machen. Dies würde zu einem erhöhten Arbeitsaufwand im Rahmen der Kalkulation und der Abwicklung der Förderung auf Gruppenebene führen. Hierfür wäre für das Jahr 2017 befristet ein temporärer Personalbedarf von 10 Wochenstunden einzuplanen.
