Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04023
Grunddaten
- Betreff:
-
GS Bürgerstraße, Bürgerstraße 2, 38118 Braunschweig Brandschutzmaßnahmen zur Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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14.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 05.04.2016 zugestimmt.
Die Gesamtkosten einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberechnung vom 17.02.2017 auf 798.200 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Haupt-satzung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Bei der am 29.02.2016 in der Grundschule Bürgerstraße durchgeführten Brandverhütungs-schau wurde unter anderem die fehlende Abtrennung zum Treppenhaus 1 und 2 sowie damit verbunden auch der nicht sichergestellte zweite bauliche Rettungsweg bemängelt. Um eine akut drohende Nutzungsuntersagung zu verhindern, wurden zur Verringerung des Gefährdungsrisikos in einem ersten Schritt in Abstimmung mit der Bauordnung und der Feuerwehr provisorische Sofortmaßnahmen eingeleitet. In einem zweiten Schritt wurde nunmehr ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das vorhandene Raumprogramm wird nicht verändert.
4. Erläuterungen zur Planung
Die endgültige Variante der Brandschutzmaßnahme wurde zwischenzeitlich geplant und mit dem abgestimmten Brandschutzkonzept als Bauantrag im Oktober 2016 eingereicht.
Aufgrund der fehlenden Wandqualitäten zum notwendigen Flur in der Hausmeisterloge sowie den PC-Räumen im 1. OG und 2. OG werden diese im Zuge der Brandschutzsanierungs-maßnahme ertüchtigt.
Gemäß des Brandschutzkonzeptes wird die im Erdgeschoss untergebrachte Schulkind-betreuung zu einer Nutzungseinheit zusammengefasst. Die restlichen Verkehrsflächen werden als notwendiger Flur zum angrenzenden notwendigen Treppenhausraum ausgebildet.
Ausgehend von dem Genehmigungsstand beinhaltet die Brandschutzsanierung
Trockenbau-, Metallbauarbeiten sowie Arbeiten in der Haustechnik.
Des Weiteren soll das Schulgebäude flächendeckend mit einer Hausalarmanlage aus-gestattet werden.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, da es sich lediglich um eine Brandschutzmaßnahme handelt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Das historische Schulgebäude ist denkmalgeschützt und kann aufgrund seines Hoch-parterres nur über eine Treppe erreicht werden.
Es werden keine Maßnahmen vorgesehen, da die zur Verfügung stehenden Mittel aus-schließlich für den prioritären Brandschutz vorgesehen sind.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 17.02.2017 798.200 €. Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll bis Ende 2018 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Zur Finanzierung des Vorhabens werden folgende Finanzraten benötigt:
Gesamtkosten | 2017 | 2018 |
798.200 € | 150.000 € | 648.200 € |
Im Haushaltsplan 2017 sind bei dem Sammelprojekt 4S.210051 Brandschutzmaßnahmen kassenwirksame Haushaltsmittel in Höhe von 2.092.400 € veranschlagt.
Im Investitionsprogramm 2016-2020 sind dort ab dem Finanzplanungsjahr 2018 jährlich 3 Mio. € eingeplant.
Aufgrund der Kostenhöhe des gesamten Projekts sind die Kosten jedoch in einem Einzel-projekt darzustellen. Um die gemäß Bauordnung erforderlichen Brandschutzmaßnahmen schnellstmöglich umsetzen zu können, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung auf einem neuen Einzelprojekt 4E.Neu (GS Bürgerstraße/Brandschutzmaßnahmen) in Höhe von 150.000 € erforderlich. Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Haushalts-mittel wird unter Nennung der Deckungsmittel aus dem Projekt 4S.210051 (Brandschutz-maßnahmen) dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen
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9,5 kB
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