Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04303

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über Erschließungsmaßnahmen für das Parkhaus Hermann-Blenk-Straße zwischen der Stadt Braunschweig und der Braunschweiger Parken GmbH als Erschließungsträgerin mit den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Inhalten wird zugestimmt.“
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Beschlusskompetenz

Die formale Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 d der Hauptsatzung der Stadt. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage um einen Beschluss über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, für den der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Sachverhalt

Die Braunschweiger Parken GmbH plant, an der Hermann-Blenk-Straße ein Parkhaus mit ca. 675 Parkplätzen zu errichten. Um das zusätzliche Verkehrsaufkommen einschließlich
der Ein- und Ausfahrten abwickeln zu können, ist der Ausbau der Hermann-Blenk-Straße zwischen der Autobahnanschlussstelle Braunschweig-Flughafen und der Eckenerstraße
Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung. Zur Regelung der mit diesem Ausbau verbundenen Maßnahmen und deren Finanzierung schließt die Erschließungsträgerin diesen städtebaulichen Vertrag über Erschließungsmaßnahmen mit der Stadt ab.

 

Vertragsinhalte

Der städtebauliche Vertrag wird folgende wesentliche Inhalte haben:

 

1)Die Erschließungsträgerin verpflichtet sich zur Durchführung und Finanzierung folgender Maßnahmen:

 

a)den Einbau einer Linksabbiegerspur,

 

b)die Herstellung einer Querungshilfe für Fußgänger,

 

c)die Verschiebung des südlichen Geh- und Radweges der Hermann-Blenk-Straße nach Süden,

 

d)die Verrohrung des südlichen Straßenseitengrabens,

 

e)die Verbreiterung der Fahrbahn im Bereich der Linksabbiegespur und der Querungs-hilfe um ca. 3 m,

 

f)die Anpassung der Straßenentwässerung und

 

g)die Anpassung der Markierung und Beschilderung,

 

jeweils nach Maßgabe der zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahme gültigen Standards der Stadt, des Straßenausbauplanes, der örtlichen Gegebenheiten und der technischen Vorschriften und Richtlinien.

 

2)Die Herstellung der öffentlichen Beleuchtung erfolgt durch die Stadt. Die Kosten für den Bereich der Querungshilfe (20 %) werden von der Erschließungsträgerin und für den übrigen Ausbaubereich (80 %) von der Stadt getragen.

 

3)Das von der Erschließungsträgerin beauftragte Ingenieurbüro wird die Arbeiten zeitlich und organisatorisch koordinieren. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der betroffene Straßenabschnitt eine Bedarfsumleitung für die A2 ist, die in jedem Fall aufrechterhalten werden muss. Für den Fall einer erforderlichen Vollsperrung wird das Ingenieurbüro eine Absprache mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Bezug auf eine Bedarfsumleitung treffen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für den Straßenausbau der Hermann-Blenk-Straße in dem o. g. Streckenab-schnitt werden von der Braunschweiger Parken GmbH getragen. Die Kosten der öffentlichen Beleuchtung betragen ca. 25 – 30.000 € und werden zu 20 % von der Braunschweiger Parken GmbH und zu 80 % von der Stadt Braunschweig getragen. Die Finanzierung des städtischen Anteils erfolgt aus dem Projekt 5S.660050 und wird zu 40 % über Straßenausbaubeiträge der Anlieger der Hermann-Blenk-Straße zwischen Lilienthalplatz und Hermann-Schlichting-Straße refinanziert. Die betroffenen Anlieger werden darüber informiert.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise