Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04318
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Umbau des Gebäudeteils AB 7 der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH (Az. 0630/2741/2016)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Anhörung
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02.05.2017
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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03.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusszuständigkeit
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, das aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH hat mit Datum vom 06.06.2016 einen Bauantrag zum Umbau des Gebäudeteils AB 7 (Messlabor) bei der Stadt Braunschweig eingereicht.
Das Vorhaben umfasst den Umbau des Messlabors 6 im Gebäudeteil AB 7. Dazu wird eine WC-Anlage zurückgebaut und in einen benachbarten Gebäudeteil verlagert. Der freigewordene Bereich wird als neuer Standort für den bereits im gleichen Raum stehenden HFK (Hand-Fuß-Kleider) Monitor genutzt. Dies soll gemäß Antragsunterlagen die Arbeitsabläufe optimieren und einen eindeutigen Schleusenraum für die Nachbarräume Messlabor 5 und 7 herstellen. Nutzflächenvergrößerungen sind nicht erkennbar.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans TH 18.
Der beantragte Umbau widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht. Durch den Wegfall einer WC-Anlage wird die sonstig nutzbare Fläche vergrößert. Die Antragsunterlagen lassen allerdings erkennen, dass v.a. die Beweglichkeit im Messlabor 6 verbessert wird. Zudem dient der Raum offensichtlich v.a. als Schleuse zu den Räumen Messlabor 5 und 7. Aus dem Vorhaben lässt sich kein Hinweis auf eine Produktions- bzw. Kapazitätserweiterung ableiten.
Lärmtechnische Gegebenheiten, die auf eine Verletzung der im Bebauungsplan festgesetzten zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel hinweisen, sind nicht erkennbar.
Das Vorhaben entspricht dem öffentlichen Baurecht, so dass ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.
Das Niedersächsische Umweltministerium ist angeschrieben und um Mitteilung gebeten worden, ob von dort Bedenken gegen eine Genehmigungserteilung bestehen. Eine Antwort wird vor den Gremiensitzungen erwartet und wird mündlich in der Sitzung mitgeteilt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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