Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04107
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Erweiterungsbau an der Berufsbildenden Schule V am Standort Kastanienallee 71, 38102 Braunschweig Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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02.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 30.01.2017 zugestimmt.
Die Gesamtkosten für Abriss und Umbauten werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 01.03.2017 auf 549.600 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.
Die Gesamtkosten für die Brandschutzertüchtigungen und WC-Sanierung im Gebäude E werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 01.03.2017 auf 363.900 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.
Die Gesamtkosten für die Außenanlagen werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 01.03.2017 auf 1.022.200 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.
Die Gesamtkosten für die vorgezogenen Umbauten im Bestand werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 01.03.2017 auf 438.570 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.
Die Gesamtkosten für die Erweiterung werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 01.03.2017 auf 5.325.730 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Gemäß Raumprogrammbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 09.11.2012 sollen die Berufsbildenden Schulen V am Standort Kastanienallee 71 umgebaut und erweitert werden, um den Schulbetrieb zu optimieren und die unwirtschaftliche Nutzung von Schulpavillons am Standort Böcklinstraße aufgeben zu können.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das Raumprogramm gliedert sich im EG in ein Foyer mit angeschlossenem Mehrzweckraum und dessen andienenden Räumen Requisite, Umkleiden, Musikräume und Lager sowie einem allgemeinen Unterrichtsraum. Im Obergeschoss sind weitere sechs allgemeine Unterrichtsräume untergebracht.
Das Raumprogramm umfasst in der Summe eine Nutzfläche von 954 m² inklusive der im Bestand befindlichen WC-Anlage.
Weiter werden im Gebäudebestand Umwidmungen von Räumen vorgenommen, um
- angepasst an den sich veränderten pädagogischen Bedarf - Gruppenräume, einen Lehrmittelraum sowie eine Mediathek unterzubringen. Bei den geplanten Umwidmungen im Gebäude ergeben sich in der Ausführung geringfügige Abweichungen zu dem im Jahre 2012 beschlossenen Raumprogramm. Diese führen aber nicht zu einer veränderten Gesamtfläche.
Der Umbau von drei allgemeinen Unterrichtsräumen und einem Fachunterrichtsraum im Bestand ist bereits umgesetzt.
4. Erläuterungen zur Planung
Ursprünglich war lediglich vorgesehen, die Schule um einen notwendigen Ergänzungsbau zu erweitern. Deshalb wude zunnächst nur diese Maßnahme planerisch und kostenmäßg betrachtet. Erst später hat sich gezeigt, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, die mit dem Erweiterungsbau nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder die aus anderen Gründen hinzugekommen sind. Insofern ist die neue Kostenentwicklung unter zwei Gesichtspunkten zu sehen - einerseits der Kostenentwicklung des Erweiterungsbaus und andererseits der später aus unterschiedlichen Gründen hinzugekommmenen Kostenpositionen.
Folgende Baumaßnahmen ergeben sich daraus:
Als Baumaßnahme 1 Abriss der Remise (549.600 Euro) wurde im Rahmen des notwendigen Abrisses des abgängigen Garagengebäudes auf dem Grundstück die sich darin befindende Fernwärmestation in das Untergeschoss des Gebäudeteils A umverlegt. Aufgrund der Baufälligkeit und akuten Einsturzgefahr des Garagengebäudes ist diese Baumaßnahme zwingend notwendig gewesen und musste im Jahr 2016 vorgezogen begonnen werden.
Als Baumaßnahme 2 Brandschutz und WC im Bestand (363.900 Euro) sind Brandschutzertüchtigung und WC-Sanierung im Bestandsgebäude E notwendig. Die zu sanierenden vorhandenen WC-Anlagen können in Teilen den neuen Bedarf durch den Erweiterungsbau decken. Sie sind jedoch zu erweitern. Zugleich ist die Erstellung eines
2. baulichen Flucht- und Rettungsweges auf Grund der Forderung des Brandschutz-konzeptes notwendig. Es handelt sich um vorweggenommene Sanierungsmaßnahmen.
Als Baumaßnahme 3 Außenanlagen (1.022.200 Euro) sind umfängliche Herstellungsarbeiten in den Außenanlagen mit neuer Feuerwehrumfahrt, Neugestaltung der Parkplatzanlagen und Kanalsanierungsarbeiten zusammengefasst.
Des Weiteren sind als Baumaßnahme 4 Umbaumaßnahmen im Bestand (438.570 Euro) notwendig entsprechend Raumprogrammbeschluss aus 2012 (Drs.-Nr. 15490/12).
Diese Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 2.374.270 Euro sind nicht dem Erweiterungsbau zuzurechnen.
In der Baumaßnahme 5 Erweiterungsbau (5.325.730 Euro) erfolgt die Errichtung des Erweiterungsbaus. Um dem geringen Platzbedarf auf dem Gelände gerecht zu werden, schließt der Neubau mit seiner kompakten Raumgeometrie an den mittig auf dem Grundstück gelegenen Gebäudeteil E an und nutzt die bestehende Treppenanlage mit den angrenzenden Sanitärbereichen mit.
Besucher und Nutzer betreten das Gebäude über ein gemeinsames Foyer. Hier befinden sich die Zugänge zu den Sanitäreinrichtungen inklusive eines barrierefreien WCs, der Treppenanlage sowie dem direkten Zugang zum Mehrzweckraum und den rückwärtig angeordneten andienenden Räumen. Ein allgemeiner Unterrichtsraum ist diesen Funktionen mitangelagert. Der Mehrzweckraum ist für eine Nutzung von 300 Personen geplant.
Über die bestehende Treppenanlage oder barrierefrei über den Aufzug gelangt man in den Unterrichtsbereich der sechs allgemeinen Unterrichtsräume im Obergeschoss.
Analog zur Gebäudekubatur nimmt auch die Fassadengestaltung mit durchgehender Klinkerverblendung die Bestandssituation auf.
Der Baukörper soll in Massivbauweise errichtet werden. Aufgrund der notwendigen großen Spannweiten im Bereich des stützenfreien Mehrzweckraumes entsteht hier eine Stahlbetonrippendecke, in deren Zwischenräumen notwendige akustische und technische Maßnahmen integriert werden. Hierdurch kann die Geschosshöhe so gering wie möglich gehalten werden.
Alle Bauteile werden im Dämmstandard entsprechend der aktuell gültigen EnEV,
Stand 2016, ausgeführt.
Aus lärmschutztechnischen Gründen wird die zentrale Lüftungsanlage für den Mehrzweckraum in einer Technikzentrale im 1. Obergeschoss untergebracht. Die Neben- und Lagerräume erhalten nur einen Abluftventilator, die allgemeinen Unterrichtsräume werden über die Fenster gelüftet.
Der Erweiterungsbau wird heizungstechnisch an das auf dem Gelände vorhandene und über Fernwärme versorgte Nahwärmenetz der Schule angeschlossen.
5. Techniken für regenerative Energien
Auf dem Dach des Erweiterungsbaus wird eine Photovoltaik-Anlage mit primärer Eigennutzung realisiert. Der erzeugte Strom wird zu einem Großteil im Gebäude verbraucht und führt so zu einer erhöhten Wirtschaftlichkeit der Anlage.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Alle Räume sind barrierefrei, gegebenenfalls über den Aufzug, der einen Liegend-Transport zulässt, erreichbar. Ein barrierefreies WC wird ebenfalls vorgesehen.
7. Kosten
Für die unterschiedlichen Baumaßnahmen werden gemäß Kostenberechnungen vom 01.03.2017 folgende Kosten angesetzt:
- Abbruch Remise und Umverlegung Fernwärmeleitungen (Baumaßnahme 1): 549.600 €
- Brandschutz-Sanierung und WC-Anlagen Geb. E (Baumaßnahme 2): 363.900 €
- Außenanlagen (Baumaßnahme 3): 1.022.200 €
- Umbauten im Bestand (Baumaßnahme 4): 438.570 €
- Erweiterungsbau (Baumaßnahme 5): 5.325.730 €
8. Bauzeit
Der Start der Maßnahme ist mit Arbeiten in den Außenanlagen (Feuerwehrumfahrt, Regenwasserkanal) und Brandschutzmaßnahmen im Sommer 2017 vorgesehen. Die Übergabe ist für Sommer 2019 geplant.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2017 sind bei dem Projekt 4E.210116 BBS V, Erweiterung kassen-wirksame Haushaltsmittel i. H. v. 92.000 € veranschlagt.
Im Investitionsprogramm 2016-2020 sind dort folgende Finanzraten eingeplant:
Gesamtkosten in T€ | Ausgaben bis 2016 in T€ | 2017 in T€ | 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | Restbedarf ab 2021 in T€ |
4.567 | 2.000 | 92 | 1.475 | 1.000 |
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Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 3.133.000 € werden im Rahmen der nächsten Haushaltsplanungen haushaltsneutral für die Jahre 2018 und 2019 eingeplant.
Folgende Finanzraten sind erforderlich:
Gesamtkosten in T€ | Ausgaben bis 2016 in T€ | 2017 in T€ | 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | Restbedarf ab 2021 in T€ |
7.700 | 2.000 | 92 | 3.875 | 1.733 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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74,7 kB
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71 kB
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70 kB
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80,5 kB
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