Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-04301
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zum CDU-Antrag "Wiedereinrichtung eines Baustellenfonds..." DS 17-04258
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Böttcher, Helge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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07.04.2017
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.05.2017
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, in Bezug auf den Ausbau des Straßenbahnnetzes in Braunschweig (gemäß Straßenbauausbaukonzept) rechtzeitig vor Baubeginn eine Vorlage zur Wiedereinrichtung eines Baustellenfonds zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Braunschweig über seine Ausschüsse zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Fonds soll dazu dienen, Betriebe, die von Straßenbaumaßnahmen übermäßig betroffen sind, vor einer daraus resultierenden Insolvenz zu schützen.
Sachverhalt
Begründung:
In Braunschweig werden auch in Zukunft an vielen Stellen Straßen ausgebaut sowie notwendige Erneuerungen und Reparaturen an Leitungen sowie Stadtbahngleisen durchgeführt. In dem Zusammenhang sind an diesen Straßen liegende Betriebe schlechter erreichbar und auch durch Lärm und Staub beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen gehören in der Regel zu zumutbaren Lasten für Betriebe und sind insofern nicht entschädigungspflichtig. Allerdings kann es vorkommen, dass Betriebe durch Verzögerungen im Bauablauf oder den großen Umfang der notwendigen Maßnahmen in Existenznot geraten. Um in solchen Fällen sicherstellen zu können, dass die Betriebe und die Arbeitsplätze fortbestehen können, muss die Stadt handlungsfähig sein. Dies kann auf Grundlage eines „Baustellenfonds“ erfolgen. Natürlich kann und soll dieser Fonds auch im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Ausbau des Straßenbahnnetzes zur Verfügung stehen, allerdings wäre es sehr zweifelhaft, ihn ausschließlich darauf zu beziehen. Es kann kein Zuschusskriterium sein, ob auf einer Baustelle eine Straßenbahn ausgebaut wird oder nicht.
