Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04429
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2017 im Stadtbezirk 221 - Weststadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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31.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2017 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 221 – Weststadt werden wie folgt verwendet:
- Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen 622,41 €
- Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 8.800 €
- Grünanlagenunterhaltung 1.200 €
Die Verwendungsvorschläge ergeben sich aus dem Begründungstext.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2017.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 221 – Weststadt unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:
Zu 1: Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen:
Grundschule Altmühlstraße
Bücherrollwagen 299,00 €
Grundschule Ilmenaustraße
Whiteboard 323,41 €
Die Grundschule Rheinring hat keinen Antrag eingereicht.
gesamt 622,41 €
Zu 2: Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen:
Ilmenaustraße von Haus-Nr. 11 bis Haus-Nr. 27
Betonplatten regulieren, ca. 220 m²
nicht beitragspflichtig 11.100 €
Rheinring von Haus-Nr. 54 bis 60
Betonplatten regulieren, ca. 175 m²
nicht beitragspflichtig 9.000 €
Möhlkamp vor Haus-Nr. 28
Betonplatten regulieren, ca. 85 m²
nicht beitragspflichtig 4.600 €
Eiderstraße von Haus-Nr. 13 bis 15
Betonplatten regulieren, ca. 160 m²
nicht beitragspflichtig 8.300 €
Die Fachverwaltung verbindet mit der vorgenannten Auflistung der
Maßnahmenvorschläge keine Prioritätensetzung.
Zu 3: Grünanlagenunterhaltung
Aufstellung einer Tisch-Bank-Kombination im Westpark Nähe Madamenweg 1.200 €
Der Stadtbezirksrat 221 – Weststadt hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht Gebrauch gemacht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig). Verschiebungen zwischen den einzelnen Teilbudgets sind somit möglich.
Über die Verwendung eventuell vorhandener Restmittel aus dem Haushaltsjahr 2016 kann dann eine Entscheidung herbeigeführt werden, wenn feststeht, ob die Restmittel in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden. Hierzu erhält der Stadtbezirksrat dann eine entsprechende Information der Verwaltung.
