Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04707

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Am 01.03.2017 hat der Landtag in Hannover eine Novelle des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Die Kommunen in Niedersachsen haben zukünftig die Möglichkeit, für den Ausbau bzw. die grundlegende Erneuerung von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben. Auch sollen künftig nicht nur direkte Anwohner für den Ausbau der Straße zahlen müssen, sondern alle Eigentümer im betroffenen Gebiet.

In Braunschweig wird die Kostenbeteiligung derzeit durch die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Braunschweig geregelt, die bislang nur einen beitragsfähigen Aufwand der direkten Anlieger jeweils für eine einzelne Ausbaumaßnahme vorsieht.
Die Handhabung in anderen niedersächsischen Kommunen sieht unterschiedlich aus: Nach einer Umfrage des „ndr“ erhebt jede dritte Stadt in Niedersachsen gar keine Straßenausbaubeiträge. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung diese Gesetzesänderung im Hinblick auf die derzeit für Braunschweig geltende Satzung: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auch für Braunschweig wiederkehrende Beiträge von den Grundstückeigentümern zu erheben?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, ganz auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, d.h. welche Mehrkosten kämen in diesem Fall auf die Stadt zu?
  3. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, die Bürgerinnen über die Erhöhung der Grundsteuer zu beteiligen und um wieviel müsste die Grundsteuer in diesem Fall angehoben werden?

 

 


 

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise