Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04614
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einstellungsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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09.06.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.Die Bereitstellung von bis zu 30 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2018 für die
Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 5 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. von Beschäftigten zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt.
2. Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2018 wird genehmigt.
3. Die zum 1. August 2018 einzustellenden Beamtennachwuchskräfte der Fachrichtung Allgemeine Dienste erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/
gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.
4. Die Bereitstellung von 2 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium im dualen Studiengang Informatik zum 1. August 2018 wird genehmigt. Den einzustellenden Nachwuchskräften wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie das Studium abschließen sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
5. Die Einstellung von bis zu 21 Auszubildenden für die Berufe nach dem Berufsbildungs-gesetz (BBiG) wird zum 1. August 2018 genehmigt. Den einzustellenden Aus-zubildenden für den Beruf Kauffrau/-mann für Büromanagement wird bereits vor Ausbildungsbeginn eine 12monatige, allen anderen einzustellenden Auszubildenden eine 6monatige Anschlussbeschäftigung in Vollzeit zugesichert, sofern personen- oder verhaltensbedingte Gründe nicht entgegenstehen.
6. Die Einstellung von bis zu 7 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2018 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vor-bereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Be-schäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
7. Der Verwaltung wird die Ermächtigung erteilt, darüber hinaus bis zu 2 weitere Ausbildungsplätze zu besetzen, sofern weitere Ausbildungsmöglichkeiten erschlossen werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig bildet seit Jahren sowohl Auszubildende in den Verwaltungsberufen
als auch nach dem Berufsbildungsgesetz aus.
Ein Teil der Ausbildung erfolgt über Bedarf. Dies ist insbesondere bei den gewerblichen Be-rufen der Fall. Die Stadt Braunschweig kommt mit der Bereitstellung dieser Ausbildungsplätze bewusst ihrer Verantwortung als öffentliche Arbeitgeberin nach. Im Bereich der Verwaltungs-berufe dagegen wird eine bedarfsorientierte Ausbildung angestrebt.
Wie in den Vorjahren gestaltet sich eine Bedarfsberechnung für die unter Ziffer 1. und 2. ge-nannten Verwaltungsberufe für den Einstellungsjahrgang, der 2021 die Laufbahnprüfung ab-legt, sehr schwierig. Die rechtlichen Regelungen ermöglichen es den Beamtinnen und
Beamten zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. Bei den Tarif-beschäftigten ist die Inanspruchnahme einer Altersrente zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr möglich. Diese massiven Unwägbarkeiten lassen eine belastbare Prognose der alters-bedingten Personalabgänge nicht zu.
1. Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Es wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr bis zu 30 Ausbildungsplätze für Nachwuchskräfte dieser Laufbahn bereitzustellen. Die aktuelle personalwirtschaftliche Situation lässt auch für die kommenden Jahre im erhöhten Maße unvorhersehbare Personalwechsel zu anderen Behörden erwarten, da viele öffentliche Verwaltungen in der Braunschweiger Region massiv Personal suchen. Hinzu kommen die zu erwartenden Altersabgänge.
Bis zu 5 Plätze sollen für die Zulassung von Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 bzw. von Beschäftigten für den Angestellten-lehrgang II vorgesehen werden. So soll den Dienstkräften eine weitergehende berufliche Qualifikation ermöglicht werden.
2. Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr bis zu 20 Nachwuchskräfte als Dienstanfängerin bzw. Dienstanfänger einzustellen.
Auch in dieser Laufbahngruppe werden in den nächsten Jahren vermehrt Beamtinnen und Beamte die Regelaltersgrenze erreichen.
3. Übernahme der Nachwuchskräfte in den Beamtenlaufbahnen
Zur Nachwuchskräftesicherung sollen wie im Vorjahr alle Beamtennachwuchskräfte im Verwaltungsbereich unabhängig von der Abschlussnote die Zusicherung der unbefristeten Übernahme nach erfolgreich bestandener Ausbildung erhalten, sofern die charakterliche und gesundheitliche Eignung gegeben ist.
4. Bereitstellung von Studienplätzen für das duale Studium Informatik
Um dem Nachwuchskräftemangel in den akademisch-technischen Berufen entgegen-zuwirken bietet die Stadt Braunschweig auch im Einstellungsjahr 2018 in Kooperation mit der Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften - ein duales Studium im Studiengang Informatik an. Es wird die Bereitstellung von 2 Studienplätzen für diesen Beruf vorgeschlagen, da sich bereits jetzt für den Zeitpunkt der möglichen Übernahme ein entsprechender Bedarf abzeichnet.
Um diese Nachwuchskräfte langfristig an die Stadt Braunschweig zu binden wird vor-geschlagen, bereits vor Studienbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungs-verhältnis zuzusichern, sofern das Studium abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Einstellung von Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung schwer einzuschätzen.
Einer qualifizierten Ausbildung junger Menschen kommt auch im Sinne der zahlreichen Ausbildungsplatzinitiativen weiterhin eine große Bedeutung zu. Sie ist Grundlage zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses, den auch die örtliche Wirtschaft benötigt.
Unter diesem Gesichtspunkt wird bei der Stadt Braunschweig bereits seit vielen Jahren
- insbesondere im Bereich des Berufsbildungsgesetzes - über Bedarf ausgebildet.
Nach Rückmeldung der Ausbildungsbereiche kann zum 1. August 2018 in folgenden Berufen eine Ausbildung angeboten werden:
Lfd. Nr. | Ausbildungsberuf | Ausb.- | Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze | |
1 | Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik | 3 ½ | 1 | |
2 | Buchbinder/in
| 3 | 1 | |
3 | Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik | 3 ½ | 1 | |
4 | Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek | 3 | 3 | |
5 | Hauswirtschafter/in
| 3 | 3 | |
6 | Kauffrau/-mann für Büromanagement
| 3 | 10 | |
7 | Technische/r Systemplaner/in
| 3 | 1 | |
8 | Veranstaltungskauffrau/-mann
| 3 | 1 | |
Gesamt |
21 | |||
Die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze verringert sich im Vergleich zum Jahr 2017 um 6 Plätze. Die Abweichung beruht auf den jährlich schwankenden Be-treuungskapazitäten, da in einigen Bereichen nicht in jedem Jahr Ausbildungsplätze bereitgestellt werden können.
Entsprechend der ständigen Praxis im BBiG-Bereich, über Bedarf auszubilden, sollten die Bewerberinnen und Bewerber zur Vermeidung falscher Erwartungen bereits frühzeitig darauf hingewiesen werden, dass eine unbefristete Übernahme nicht garantiert ist.
Es wird vorgeschlagen, den zum 1. August 2018 einzustellenden Auszubildenden wie im Vorjahr bereits jetzt eine befristete Weiterbeschäftigung von 6 Monaten im Rahmen einer Vollbeschäftigung unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD in Aussicht zu stellen, sofern die Ausbildungsbereiche dies befürworten und keine personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen.
Für die Auszubildenden zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement ergibt sich durch die stadtweiten Einsatzmöglichkeiten regelmäßig nach Ablauf der 6monatigen Befristung die Möglichkeit einer Verlängerung, die nicht selten in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mündet. Der zum Ausbildungsende zu erwartende Personal-bedarf lässt zwar die Zusicherung einer unbefristeten Übernahme nicht zu, es wird aber wie im Vorjahr die Zusicherung einer einjährigen befristeten Übernahme vor-geschlagen.
6. Ausbildung in Kombination mit einem Vorbereitungsdienst bei der Feuerwehr
Um Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Technik eine zusätzliche berufliche Perspektive zu eröffnen und dem zu erwartenden Nachwuchsmangel bei der Berufsfeuerwehr zu begegnen, sind seit dem Einstellungsjahr 2012 in den Berufen IT-Systemelektroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Mechatroniker/in und Tischler/in und seit dem Jahr 2015 für den Beruf der/des Notfallsanitäter/in nach Möglichkeit die Aus-bildungsplätze in Kombination mit einer sich anschließenden Beamtenausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst besetzt worden.
Es ist geplant, auch im Einstellungsjahr 2018 hierfür bis zu Ausbildungsplätze in den folgenden Berufen zu besetzen.
lfd. Nr. | Ausbildungsberuf | Ausb.-Dauer in Jahren | Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze |
1 | IT-Systemelektroniker/in | 3 | 1 |
2 | Kfz-Mechatroniker/in | 3 ½ | 1 |
3 | Mechatroniker/in | 3 ½ | 1 |
4 | Notfallsanitäter/in | 3 | 3 |
5 | Tischler/in | 3 | 1 |
Gesamt | 7 | ||
Für diese bis zu 7 einzustellenden Nachwuchskräfte erfolgt für den Zeitraum zwischen dem Ende der Erstausbildung und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes die Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD unter der Voraussetzung, dass die Abschlussprüfung abgelegt wird und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
7. Bereitstellung weiterer Ausbildungsplätze
Bis zum geplanten Beginn der Ausbildung ergeben sich häufig Veränderungen gegenüber dem angemeldeten Umfang der Ausbildungsplätze. Die Verwaltung bittet daher um die Erteilung einer Ermächtigung, im Jahr 2018 die grundsätzlich zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze um bis zu 2 Plätze überschreiten zu dürfen, sofern sich weitere Ausbildungsmöglichkeiten innerhalb der Stadt Braunschweig erschließen lassen.
8. Finanzielle Auswirkungen
Stadtinspektor-Anwärterinnen und Stadtinspektor-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 der Fach-richtung Allgemeine Dienste beläuft sich auf ca. 86.000,00 € (Bezüge, Lehrgangskosten, Umlage, Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe, ggf. bei Nichtübernahme Nach-versicherungskosten, etc.). Ausgehend von 25 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 2.150.000,00 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Aufsteigerinnen/Aufsteiger
Bezüge, Beihilfen etc. sind ohnehin für die Aufstiegsbeamtinnen/-beamten zu zahlen. Neben den ihrer Rechtsstellung entsprechenden Bezügen fallen aus Anlass des Aufstiegs und des hierbei zu absolvierenden Lehrgangsbesuches pro Aufsteigerin/Aufsteiger Entgelte i. H. v. voraussichtlich 4.000,00 € an. Bei max. 5 Kräften bedeutet dies einen Aufwand von ca. 20.000,00 €, der sich auf 3 Haus-haltsjahre verteilt.
Dienstanfängerinnen/-anfänger bzw. Stadtsekretär-Anwärterinnen/-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beträgt ca. 53.000,00 € (Unterhaltsbeihilfe/Bezüge, Lehrgangsentgelte, Beihilfe, ggf. bei Nichtübernahme Nachversicherungskosten, etc.). Ausgehend von max. 20 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 1.060.000,00 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
duale Studiengänge
Für das 3 ½jährige duale Studium Informatik beträgt der Aufwand pro Studierende/n ca. 80.500,00 € (Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Versicherungsbeiträge für die VBL, Studiengebühren etc.). Bei 2 Studierenden bedeutet dies einen Aufwand von rd. 161.000,00 € der sich auf bis zu 5 Haushaltsjahre verteilt.
Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Pro Auszubildende/n für die Berufe nach dem BBiG entsteht während der Dauer der Ausbildung ein Aufwand von ca. 55.300,00 € (Ausbildungsvergütung, Sozial-versicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Versicherungsbeiträge für die VBL, Ausbildungskosten für Lehrgänge etc.). Bei 28 Auszubildenden bedeutet dies einen Aufwand von ca. 1.549.000,00 €, der sich auf bis zu 5 Haushaltsjahre verteilt.
Finanzieller Gesamtaufwand
Dementsprechend ergibt sich für die Bereitstellung der o. a. Ausbildungsplätze ein Gesamtaufwand i. H. v. ca. 4.940.000,00 €, der sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre verteilt:
- 2018: ca. 678.000,00 €- 2020: ca. 1.627.000,00 €- 2022: ca. 10.000,00 €
- 2019: ca. 1.631.000,00 €- 2021: ca. 994.000,00 €
Für die befristete Übernahme der zum 1. August 2018 einzustellenden Auszubildenden über den tatsächlichen Personalbedarf hinaus ist für das Haushaltsjahr 2021 ein Aufwand von rund 730.000,00 € vorzusehen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Auszubildenden von diesem Angebot Gebrauch machen werden.
Die jeweils notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt.
