Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04672

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ein Bauherr hat beim Referat Bauordnung formlos angefragt, ob es möglich ist, im westlichen Bereich (Fläche 2 und 3a/b) der Gesamtbebauung zwei Doppelhäuser anstelle von zwei Einfamilienhäusern zu errichten. Die geplante Bebauung ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Dies stellt eine Änderung zum erteilten Bauvorbescheid dar (Errichtung von 5 Einfamilienhäusern). Diese Änderung ist grundlegend planungsrechtlich als auch bauordnungsrechtlich in der vorgestellten Form zulässig. Der Aspekt des Hochwasser-schutzes ist hierbei noch im Detail gesondert zu betrachten. In Kürze wird die Einreichung entsprechender Bauanträge erwartet, so dass die erforderliche Prüfung durch die Bauaufsicht erfolgen kann. Neben dem Antrag auf Baugenehmigung ist die wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

 

Aktuell wurde ein weiterer Bauantrag, Az. 0630/30/2017 (Fläche 1) genehmigt. Die Erteilung der wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung im Parallelverfahren ist ebenfalls erfolgt.

 

Zu den Baumaßnahmen auf dem Gelände Ölper Mühle, Am Mühlengraben wird auf die vorherigen Stellungnahmen 15-00691-01 und 16-01911-01 verwiesen. 

 

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Anlagen

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