Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04639

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 02.05.2017 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 02.05.2017 auf insgesamt 544.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung der Sicherheitsbeleuchtungs-anlagen für die Osttribüne und für die Südkurve als Erweiterung der bestehenden Sicherheitsbeleuchtungsanlage der Westtribüne und der Nordkurve. 

 

Die Notwendigkeit der Maßnahme resultiert aus der Forderung der Versammlungsstätten-verordnung nach einer Sicherheitsbeleuchtung, die über eine Sicherheitsstromversorgungs-anlage versorgt wird.

 

Die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in der Nordkurve und in der Westtribüne wurden bereits im Rahmen vorangegangener Baumaßnahmen erneuert.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

Das Raumprogramm bleibt unverändert.

 

4. Erläuterungen zur Planung

Es ist vorgesehen, die genannten Anlagen in der spielfreien Zeit (Sommer) 2017 zu erweitern, um zum einen eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erreichen und zum anderen die Störungen auf den Spielbetrieb so gering wie möglich zu halten.

 

Wesentliche Komponenten der Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind Lade- und Schaltgeräte, Batteriesysteme, Steuerungen, Leitungen und Kabel, Trassen.

Zugleich erfolgt die Einbindung der neuen Anlagen in die bestehenden Anlagen der Westtribüne und der Nordkurve, um eine gemeinsame Überwachung und Auslösung zu gewährleisten.

 

5. Techniken für regenerative Energien

Techniken für regenerative Energien sind nicht vorgesehen, da es sich um sicherheits-technischen Anlagen handelt.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind nicht vorgesehen, da es sich um eine Maßnahme handelt, bei der ausschließlich sicherheitstechnische Anlagen installiert werden.

 

7. Kosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 02.05.2017 auf 544.000 € brutto.

 

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Finanzierung

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2017 sind bei dem Projekt 4S.210081 Städt. Stadion, Brandschutz-maßnahmen kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 189.000 € netto veranschlagt. Weiterhin ist dort ein Haushaltsrest aus 2016 i. H. v. 141.000 € netto verfügbar. Die fehlenden Mittel i. H. v. 127.200 € netto müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Hierzu wird die Verwaltung eine Vorlage zur Ratssitzung am 20.06.2017 erarbeiten. Die sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus den unter Nr. 2 erwähnten Vorgaben der Versammlungs-stättenverordnung; die zeitliche Unabweisbarkeit ist darin begründet, dass die Sicherheits-beleuchtungsanlage in einem Zug in der spielfreien Zeit installiert werden muss.

 

9. Bauzeit

Die Maßnahmen sollen im Sommer 2017 durchgeführt werden.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise