Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 17-04586

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt:

"Von pauschalen Aufschläge auf die Investitionskosten wird zukünftig abgesehen. Eigenleistungen des vertraglichen Dienstleisters werden nur noch anerkannt, wenn sie

1. im Einzelnen nachgewiesen werden, und

2. als 'aktivierbar' dem Gebührenhaushalt - und damit zu Lasten des Gebührenzahlers - zweifelsfrei zuzuordnen sind."

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Ende 2005 wurde die Stadtentwässerung privatisiert. Die zwischen der Stadt und Veolia geschlossenen Verträge regeln im Einzelnen, welche Leistungen und Gegenleistungen zu erbringen sind und in welchem Umfang dies von den Gebührenzahlern zu bezahlen ist.

Von "Regiekosten", noch gar von "Pauschalen" steht in den Verträgen nichts.

Vertraglich vereinbart wurde lediglich: "Zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten zählen insbesondere auch aktivierbare Eigenleistungen." (Anlage 22.1 "Entgelte" im Abwasserentsorgungsvertrag Stadtentwässerung StEB-Veolia/Stadt.)

 

Üblicherweise sollten Eigenleistungen im einzelnen detailliert benannt und nachgewiesen werden und nicht einfach als Pauschale aufgeschlagen werden. Auch sollte Klarheit geschaffen werden, welche Eigenleistungen aktivierbar sind und welche nicht.

Zuletzt wurden zu den Abwassergebühren pauschale Zuschläge bei den Kosten der Neuinvestitionen erhoben, die  für das Jahr 2016 auf 43,5 % der Investitionssumme gesteigert wurden.

 

 

 

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise