Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-04554
Grunddaten
- Betreff:
-
Kein Kind ohne Mittagessen!
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.05.2017
| |||
|
●
Bereit
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.06.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.06.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.06.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Februar 2014 wurde das „Konzept für die Mittagessenversorgung an Braunschweiger Ganztagsschulen“ als Teil des zu erarbeitenden Schulentwicklungsplans vorgestellt. Darin heißt es auf Seite 11: „An einzelnen Schulen werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler bei dauerhaft ausbleibender Zahlung in Einzelfällen aufgrund einer Entscheidung der Schulleitung vom Mittagessen abgemeldet.“ Dies ist tatsächliche Praxis und so nicht hinzunehmen, denn auf Seite 11 wird ausgeführt, dass auch ein Defizitausgleich über den Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche möglich ist. Eine Stigmatisierung der ausgeschlossenen Kinder aufgrund von häuslichen Lebenslagen ist unter allen Umständen zu vermeiden. Mit diesem Antrag soll nicht verbunden sein, dass auf die Erhebung von Entgelten verzichtet wird. Vielmehr soll auch in letzter Konsequenz das Geld von den Eltern eingefordert werden bzw. im Härtefall nach Antragsstellung erlassen werden.
