Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04632
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau des Führungs- und Lagezentrums der Feuerwehr Braunschweig Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 37 Fachbereich Feuerwehr; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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20.06.2017
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Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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20.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 27.04.2017 zugestimmt.
Die Gesamtkosten für die Verlegung des Spiel- und Bolzplatzes werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 01.06.2017 auf 199.100 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.
Die Gesamtkosten für den Neubau des Führungs- und Lagezentrums (FLZ) einschließlich des Vorplatzes werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 01.06.2017 auf 20.326.300 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.
Die Gesamtkosten für die Redundanzleitstelle werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 01.06.2017 auf 1.178.600 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.
Zur Umsetzung des Neubaus des FLZ werden im Haushalt 2018 die im Begründungstext dargestellten Finanzraten für das Projekt „Berufsfeuerwehr/Neubauten (5E.210113)“ (Details siehe Punkt 9. Finanzierung) berücksichtigt.
Der Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Finanzierung des Vorhabens (siehe Punkt 9. Finanzierung) zustimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Aufgrund des Alters der Gebäude der bestehenden Hauptfeuerwache am Standort
Tunica-/Feuerwehrstraße, der gegenüber dem Errichtungszeitraum deutlich erhöhten Mitarbeiterzahl des Fachbereichs Feuerwehr der Stadt Braunschweig sowie der stetig wachsenden technischen Anforderungen an eine stets einsatzbereite Berufsfeuerwehr ist eine bauliche Ertüchtigung der Gebäude der Berufsfeuerwehr dringend erforderlich.
Die grundsätzliche Enge auf dem Grundstück sowie die Notwendigkeit der Schaffung der erforderlichen Baufreiheit für die zukünftigen umfangreichen Baumaßnahmen führte zu der Erkenntnis, dass es im ersten Schritt unerlässlich ist, einige derzeit auf dem Gelände vorhandenen Funktionen auszulagern und auf einem separaten Grundstück in direkter Nähe der Hauptfeuerwache bzw. an der Südwache neu anzusiedeln.
So plante man ursprünglich den Bau einer neuen Leitstelle direkt gegenüber der Hauptfeuerwache auf einem derzeit als Spiel- und Bolzplatz genutzten Grundstück. Hier sollte die Annahme der Notrufnummer und die Disposition der Feuerwehren sowie des Rettungsdienstes für die Stadt Braunschweig und die Landkreise Peine und Wolfenbüttel erfolgen. Weiterhin sah man die Integration der Stabsstelle der Stadt Braunschweig vor.
Gleichzeitig bekundete die Polizei Braunschweig großes Interesse an der Zusammenarbeit mit der Stadt Braunschweig und der Berufsfeuerwehr im Rahmen einer Kooperativen Integrierten Regionalleitstelle und wollte auch ihre Leitstelle als dritten Baustein mit in das Gebäude integrieren. Man erhoffte sich durch die Nähe und die Nutzung von Synergien eine Verbesserung der Zusammenarbeit, eine bessere, schnellere und effizientere Koordination gemeinsamer Einsätze und damit in der Summe eine höhere Qualität der Leistungs-erbringung für den Bürger. Leider hat sich die Polizei im Laufe der gemeinsamen Grundlagenermittlung und Vorplanung aus dem Projekt zurückziehen müssen und geht zwischenzeitlich mit ihren Leitstellenneuplanungen eigene Wege.
Daraufhin erwog die Stadtverwaltung, die freiwerdenden, ursprünglich für die Polizei vorgesehenen Flächen innerhalb der vorgeplanten Gebäudekubatur mit funktional und baulich optimal zu kombinierenden Funktionen der an der Hauptfeuerwache vorhandenen Nutzungen aufzufüllen. Man entschied sich für den Baustein „Verwaltung FB 37“, bei dem es sich um die Büroarbeitsplätze der Feuerwehr handelt. Diese sollten im Zuge der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Hauptfeuerwache zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt ohnehin durch einen Neubau ersetzt werden.
Das neu geschaffene Ensemble aus Integrierter Regionalleitstelle der Stadt Braunschweig und der Landkreise Peine und Wolfenbüttel (IRLS), Stabsbereich der Stadt Braunschweig (Stab) und Verwaltung des Fachbereichs 37, wurde zum „Führungs- und Lagezentrum der Feuerwehr Braunschweig“ (FLZ).
3. Angaben zum Raumprogramm
Das Raumprogramm ist in drei funktionale Bausteine IRLS, Stab und Verwaltung unterteilt.
Im Baustein IRLS sind zwei Dispositionsräume sowie Erweiterungsflächen für Ausnahme-Abfrageplätze zusammengefasst. Weiterhin beinhaltet dieser Baustein die benötigten Ruhe-, Aufenthalts- und Speiseräume nebst einer Küche sowie Räume für die spezielle Leitstellentechnik.
Der Baustein Stab beinhaltet neben dem eigentlichen Stabsraum für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophenlagen alle dafür infrastrukturell erforderlichen Funktionen. Dazu gehören Räume für die benötigten Sachbearbeiter, das Bürgertelefon, den Pressesprecher sowie Lagerflächen.
Der Baustein Verwaltung enthält die Büroarbeitsplätze des Fachbereich 37; diese werden durch Mitarbeiter der Feuerwehrverwaltung und durch Führungskräfte der feuerwehr-technischen Abteilungen belegt. Weiterhin sind die für die Arbeit erforderlichen zugehörigen Räume, z.B. Bibliothek der Stelle vorbeugender Brandschutz, Aktenlagerräume, Besprechungsräume, Teeküchen und Kommunikationszonen im erforderlichen Umfang vorhanden.
Zusätzlich zu diesen drei nutzungsspezifischen, funktionalen Bausteinen beinhaltet das Raumprogramm noch alle gemeinsam genutzten Räume, welche zum Betrieb eines derartigen Gebäudes benötigt werden. Hierzu gehören Hausanschlussräume, Technikräume für Heizung, Lüftung und Klimatisierung, der Notstromdiesel und die USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) sowie Umkleiden für die Beschäftigten nebst zugehöriger Infrastruktur an Sanitärräumen (WCs, Duschen, Waschräume).
Das Raumprogramm umfasst in der Summe eine Nutzfläche von 2.899 m² und wurde am 24.02.2015 im VA und im Rat (Drucksache 17380/15) beschlossen.
4. Erläuterungen zur Planung
Der Neubau des FLZ wird um zusätzliche Maßnahmen ergänzt, die im Rahmen der Konkretisierung der Planung in das Projekt aufgenommen wurden. Sie stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung des FLZ. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist vom Betriebs- und Bauablauf für die Gesamtbaumaßnahme erforderlich. Im Sinne einer nachvollziehbaren Projekt- und Kostensteuerung werden die Maßnahmen im Einzelnen betrachtet:
Baumaßnahme 1 – Verlegung des Spiel- und Bolzplatzes
Der Neubau des FLZ wird gegenüber der Hauptfeuerwache auf einem derzeit als Spiel- und Bolzplatz genutzten Eckgrundstück errichtet. Der Spielplatz wird in diesem Zusammenhang auf eine ungenutzte Fläche, die direkt südlich an das bisherige Grundstück angrenzt, verlagert.
Baumaßnahme 2 – Neubau des FLZ
Besucher und Nutzer betreten das FLZ von Norden über ein Foyer mit Luftraum im Erdgeschoss. Im Foyer befindet sich die zentrale Treppenanlage, die alle Geschosse des FLZ fußläufig erschließt. Der Aufzug sowie die Rutschschachtanlage beginnen bzw. enden ebenfalls im Foyer. Für Mitarbeiter, welche den Dienstparkplatz direkt am Gebäude nutzen, besteht weiterhin die Möglichkeit des Zuganges ins Foyer vom Innenhof des U-förmigen Baukörpers.
Vom Foyer werden im Erdgeschoss die Büroarbeitsplätze im nördlichen und westlichen Gebäudeteil erreicht. Weiterhin besteht von hier aus der Zugang zu den Umkleiden im östlichen Gebäudeflügel des Erdgeschosses. Die Technikräume für Hausanschluss, Notstrom und USV beanspruchen Flächen im südwestlichen Bereich des Erdgeschosses.
Im 1. OG des FLZ befindet sich die Fachbereichsleitung des FB 37 sowie flächendeckend eine große Anzahl an Büroräumen inklusive der dazu benötigten Infrastruktur in Form von Flächen für Besprechung, Kommunikation, Teeküche und Lagern.
Im 2. OG ist im westlichen Gebäudeflügel die Technik der Leitstelle untergebracht. Damit liegt sie direkt unter dem Dispositionsraum der IRLS im 3. OG, was kurze Leitungs-führungen, ein geringes Risiko für Störeinflüsse und Beschädigungen und damit eine sehr hohe Betriebssicherheit garantiert. Im nördlichen und nordöstlichen Teil des 2. OG befinden sich weitere Sachbearbeiter-Büros, während der südöstliche Teil des Geschosses den Ruhebereich der IRLS aufnimmt.
Das 3. OG beherbergt im Westen die IRLS. Aufgrund des Flächenbedarfs sowie der besonderen Anforderungen an Akustik und Blickbeziehungen im Hauptdispositionsraum 1 ist die Geschosshöhe in diesem Bereich für die erforderliche Raumproportion größer als in allen anderen Teilen des FLZ. Somit zeichnet sich die IRLS nach außen hin auch in der Gebäudekubatur ab. Der Stab schließt sich direkt an die Leitstelle im nordöstlichen Teil des 3. OG an. Diese beiden Bereiche - Stab und IRLS - stellen den Sicherheitsbereich dar, welcher nur über eine Schleuse mit Zugangskontrolle zu erreichen ist. Die übrigen Flächen des 3. OG werden von Küchen, Küchenlagerräumen, Aufenthalts- und Speiseräumen für alle Nutzungsbereiche des FLZ belegt.
Das Gebäude wird als Massivbau errichtet. Die tragende sowie raumabschließende Struktur nach außen wird in Stahlbeton ausgeführt. Zur Zeitersparnis bei der Bauausführung werden Betonfertigteile eingesetzt. Alle Deckenplatten werden ebenfalls in Stahlbeton gefertigt. Alle nicht-tragenden Innenwände werden in Trockenbau ausgeführt. Als Außenhaut bekommt das Gebäude eine langlebige, widerstandsfähige und zeitlose Klinkerschale, wie dies in der Region bautypisch ist.
Das Dach wird als Flachdach ausgeführt. Neben diversen technischen Aufbauten wird sich hier u. a. ein Antennenmast zur Funkversorgung der Leitstelle, Anbindung an die Südwache und Ansteuerung der im Einzugsgebiet befindlichen Alarmierungseinrichtungen befinden.
Bisher nicht im Projekt enthalten und im Verlauf der Planung hinzugefügt ist die Photovoltaikanlage, die zur Nutzung regenerativer Energien in das Projekt integriert wurde. Im Gegenzug wird eine Senkung der Betriebskosten möglich werden.
Im Zuge der Beratung durch die externen Planer hat sich gezeigt, dass es aus betrieblich-organisatorischer Sicht unumgänglich ist, die öffentliche Fläche zwischen dem Bestandsgebäude der Berufsfeuerwehr und dem FLZ umzugestalten. Diese öffentliche Verkehrsfläche wird im Zuge der Baumaßnahme entwidmet und Bestandteil des Geländes der Hauptfeuerwache und des FLZ. Hierbei ist der hohe Anteil an technischen Anlagen (z.B. elektrische Tore, Induktionsschleifen, Beleuchtung, elektrische Verkehrsschilder zur Warnung des Verkehrs im Alarmfall etc.) zu beachten.
Baumaßnahme 3 – Redundanzleitstelle
Im Rahmen der in der Vorplanungsphase durch die Feuerwehr und einen externen Sachverständigen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung des Leitstellenbetriebs wurde die zwingende Notwendigkeit der Einrichtung einer separat gelegenen Redundanzleitstelle durch die Feuerwehr nachgewiesen. Hierfür wird der Schulungsraum der Südwache sowie der vorhandene Technikraum genutzt und entsprechend auf- und umgerüstet.
5. Techniken für regenerative Energien
Auf dem nordwestlichen Bereich des Daches des FLZ wird eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 24 kWp aufgestellt. Die übrigen Bereiche des Daches stehen nicht zur Verfügung, weil sie für die Unterbringung eines Teils der umfangreichen Funk- und Kühltechnik des Gebäudes benötigt werden.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Alle Räume sind barrierefrei erschlossen. Für die Erreichbarkeit der Obergeschosse wird hierfür ein direkt im Foyer angeordneter Aufzug vorgesehen. Behindertengerechte WCs sind in ausreichender Anzahl eingeplant und in den Bereichen des Gebäudes angeordnet, wo Personen mit entsprechender Beeinträchtigung dienstlich bei der Feuerwehr eingesetzt würden (Verwaltung im EG und Leitstelle im 3. OG).
Das Farb- und Materialkonzept des Gebäudes wird die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Sehleistung berücksichtigen, indem mit ausreichenden Kontrasten sowie gezielt platzierten Materialwechseln an Funktionstrennungen gearbeitet wird. Die Anforderungen an Akustik und Schallschutz der Räume und Bauteile orientieren sich am aktuellen Stand der Technik, um einen niedrigen Störgeräuschpegel und optimale Sprachverständlichkeit zu erreichen.
7. Kosten
Für die unterschiedlichen Baumaßnahmen werden gemäß Kostenberechnung vom
01. Juni 2017 folgende Kosten inkl. Nebenkosten angesetzt:
-Verlegung des Spiel- und Bolzplatzes (Baumaßnahme 1) 199.100 €
-Neubau des FLZ (Baumaßnahme 2) einschl. Vorplatz 20.326.300 €
- Redundanzleitstelle (Baumaßnahme 3) 1.178.600 €
Gesamtkosten des Projekts 21.704.000 €
8. Bauzeit
Der Baubeginn der Maßnahme ist für den Sommer 2018 vorgesehen. Die Übergabe des FLZ an die Nutzer soll im Frühjahr 2020 erfolgen. Anschließend folgt der Umzug aus der Hauptfeuerwache in das neue Gebäude sowie der mindestens 3-monatige Schulungs- und Probebetrieb in der neuen Leitstelle.
Die endgültige Inbetriebnahme der IRLS mit Umschaltung der Notrufleitungen soll im Sommer 2020 erfolgen.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2017 sind bei dem Projekt 5E.210113 Berufsfeuerwehr, Neubauten kassenwirksame Haushaltsmittel in Höhe von 2.300.000 € veranschlagt sowie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2018 und 2019 in der Gesamthöhe von 8.500.000 € eingeplant.
Im Investitionsprogramm 2016-2020 stehen folgende Finanzraten zur Verfügung:
Gesamt- Kosten T€ | Ausgaben bis 2016 in T€ | 2017 in T€ | 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | Restbedarf ab 2021 in T€ |
32.500 | 2.634 | 2.300 | 4.300 | 4.265 |
| 19.001 |
Die bis zur geplanten Inbetriebnahme im Haushaltsplan 2017 vorgesehenen Finanzraten in Höhe von 13,499 Mio. € bis einschließlich 2020 sind nicht ausreichend. Zur Finanzierung der Gesamtkosten des FLZ in Höhe von 21,704 Mio. € wären danach zusätzlich 8,205 Mio. € erforderlich, die aus dem Restbedarf vorgezogen werden sollen. Hierzu wird eine Vorfestlegung des Rates benötigt. Die Verwaltung erarbeitet zur Ratssitzung am 22.08.2017 eine entsprechende Vorlage. Insofern steht der Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss unter dem Vorbehalt der endgültigen Finanzierung.
Es soll folgende Vorfestlegung von Finanzierungsraten erfolgen:
Gesamt- Kosten T€ | Ausgaben bis 2016 in T€ | 2017 in T€ | 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | 2021 in T€ | Restbedarf ab 2022 in T€ |
32.500 | 2.634 | 2.300 | 6.300 | 6.265 | 4.205 | 200 | 10.596 |
Mit den Mitteln des Restbedarfs soll ab 2021 die bestehende Hauptfeuerwache umgebaut und saniert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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71,2 kB
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(wie Dokument)
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68,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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71,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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79,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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70,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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69,4 kB
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