Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-05087
Grunddaten
- Betreff:
-
Winterdienst auf städtischen Wochenmärkten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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08.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 27. Mai 2016 wurde dem WA mitgeteilt, dass probeweise für den Winter 2016/2017 vorgesehen ist, dass auf allen Wochenmärkten kein Winterdienst durch Winter-dienstleister erbracht werden soll (s. Mitteilung 16-02097).
Zwischenzeitlich wurde der Kommunale Schadenausgleich Hannover (KSA) bzgl. der Verkehrssicherungspflicht auf städtischen Wochenmärkten um Prüfung gebeten. Die Stellungnahme des KSA wurde mit dem Vorstand des Bezirksverbandes Braunschweig der Marktkaufleute e. V. in der Besprechung am 23. Januar 2017 erörtert. Aufgrund dessen wurde in der Besprechung einvernehmlich festgehalten, dass ab dem Winter 2017/2018 der Winterdienst - wie bis zum Winter 2015/ 2016 praktiziert - wieder ausgeschrieben wird, weshalb sich auch die Thematik „Aufstellen von Streugutkisten“ erübrigt hat.
In der o. g. Besprechung am 23. Januar 2017 bat der Vorstand des Bezirksverbandes Braun-schweig der Marktkaufleute e. V um Klärung durch das Rechtsreferat, ob die Möglichkeit be-stünde, dass die Kosten, die im Rahmen des Winterdienstes durch Winterdienstleister ent-stehen, über die Standgebühren mit abgerechnet werden können, d. h., dass es dann keine „extra“ Winterdienstgebühr mehr gäbe. Im Ergebnis der Stellungnahme ist es rechtlich nicht zulässig, eine einheitliche (ganzjährige) Standgebühr zu erheben. Hierüber wurde Herr Weichelt, Vorsitzender des Vorstands des Bezirksverbandes Braunschweig der Marktkauf-leute e. V., informiert.
