Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-05302

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 24. März 2015 das Wohnraumversorgungskonzept für Braunschweig beschlossen (DS-Nr. 17376/15). Inhalt dieser Planung ist vor allem die Entwicklung der Wohnungsneubautätigkeiten bis zum Jahr 2019.

Änderungen oder Ergänzungen in der Wohnbaupolitik sind in der Folge leider regelmäßig mit dem Hinweis auf das beschlossene Konzept abgelehnt worden, Flexibilität ist seitdem nicht erwünscht. Wichtiger Bestandteil der Verwaltungsvorlage ist in der Anlage 1 eine Übersicht und rechnerische Zusammenfassung avisierter Baugebiete. Bereits in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 20. April des letzten Jahres hatten wir eine Anfrage (DS-Nr. 16-02018) zum damaligen Umsetzungsstand des Wohnraumversorgungskonzeptes  gestellt und dadurch erfahren, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt einzelne Verschiebungen gegeben hatte. So wird sich das für die Jahre 2018 - 2019 vorgesehene Projekt Holwedestraße aufgrund der auch über 2018 hinausgehenden Krankenhausnutzung verzögern. Dafür sollte u.a. für das Projekt Trakehnenstraße-Ost womöglich ein früherer Planungsbeschluss erfolgen können.

Wie bereits einleitend geschrieben, hat sich der Beschluss des Wohnraumversorgungskonzeptes inzwischen zweimalig gejährt, so dass eine Überprüfung der seinerzeit gesetzten Ziele erfolgen muss. Festzuhalten bleibt schon jetzt, dass sich das ebenfalls in der Anlage zum Wohnraumversorgungskonzept genannte Projekt Okermarina zerschlagen hat und sich somit negativ auf die Gesamtbilanz der Bauaktivitäten auswirkt - auch wenn hier nur Bautätigkeit im kleineren Umfang angedacht war.

Weiterhin im Fokus sollte auch die Entwicklung im Innenbereich stehen. In ihrer Antwort auf unsere bereits genannte Anfrage hatte die Verwaltung in 2016 zwar mitgeteilt, dass es sich bei den Zahlen um "gerundete Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre" handelt. Trotzdem darf dieser Anteil schon alleine aufgrund seines hohen Anteils am Gesamtaufkommen nicht vernachlässigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund andauernder Diskussionen über die zusätzliche Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ist also die Frage nach dem aktuellen Sachstand geboten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Konnten die in der Anlage 1 zum Wohnraumversorgungskonzept festgelegten Entwicklungen im Innenbereich im Jahr 2016 realisiert werden?

2. Welche der für die Jahre 2015 bis 2017 vorgesehenen Baugebiete konnten in 2016 realisiert werden bzw. bei welchen steht in Kürze eine Entscheidung an?

3. Sind bisher alle im Wohnraumversorgungskonzept festgelegten Baugebiete im zeitlichen Plan ihrer vorgesehenen Realisierung oder gibt es Verzögerungen?

 

 

 

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Anlagen

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