Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05256-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prostitutionsschutzgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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07.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.08.2017 [17-05256] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Voraussetzung für die Registrierung der Prostituierten ist eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Da ein Großteil der Prostituierten aus Osteuropa, Lateinamerika und Thailand kommt, müssen die Beratungsgespräche mittels Sprachmittler erfolgen. Hier gibt es bereits eine Zusammenarbeit mit dem Büro für Migrationsfragen der Stadt Braunschweig, das einen Pool von Sprachmittlern zusammengestellt hat, die bereit sind, bei der gesundheitlichen Beratung nach § 10 tätig zu werden. Geplant ist, dass es feste Terminsprechzeiten für bestimmte Fragen geben wird. Da die Verordnung des Landes Niedersachsen zur Gebührenerhebung noch nicht in Kraft getreten ist, kann zurzeit noch keine Beratung erfolgen. Es wird damit gerechnet, dass ein Beginn der Beratung ca. Anfang Oktober 2017 beginnen kann. Im ProstSchG sind Übergangsregelungen bis einschließlich 31. Dezember 2017 vorgesehen. Erst gegen Ende 2017 können Anmeldungen und gesundheitliche Beratungen nachgewiesen werden.
Zu Frage 2:
Das ProstSchG sieht im § 10 eine verpflichtende gesundheitliche Beratung vor. Das Land Niedersachsen hat die Wahrnehmung dieser Aufgabe den unteren Gesundheitsbehörden, also den Gesundheitsämtern, zugewiesen.
Die gesundheitliche Beratung soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaften, der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs umfassen. Die Beratung selbst ist vertraulich und wird vom Gesundheitsamt Braunschweig auch garantiert. Die Beratung in Braunschweig erfolgt durch erfahrene Sozialpädagoginnen, die, falls gewünscht, weitere Gespräche und Unterstützungsleistung anbieten können. Die beratende Person soll Gelegenheit erhalten, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren.
Für die gesundheitliche Pflichtberatung sind im Gesundheitsamt 2 Halbtagsstellen für Sozialpädagogen/innen (Entgeltgruppe S12) neu geschaffen worden, die ab 12. bzw. 15. September 2017 besetzt sein werden.
Zu Frage 3:
Die Stadt Braunschweig begrüßt die Intention des Gesetzes, Menschenhandel und Zwang in der Prostitution entgegenzuwirken. Allerdings bestehen Zweifel, ob dieses Ziel mit dem Prostituiertenschutzgesetz erreicht werden kann. Möglicherweise treibt es nicht wenige Prostituierte in die Illegalität, weil Anmeldepflicht, Pflicht zur Zahlung von Steuern und Pflicht zur Krankenversicherung abschreckend wirken. Dies würde den Bemühungen der Gesundheitsämter, die ihre Zuständigkeit in der Gesundheitsberatung, der Vermeidung von Infektionserkrankungen und der Unterbrechung von Infektionsketten sehen, entgegen wirken. Die Gebührenerhebung bei den Prostituierten wird seitens der Stadt Braunschweig sehr kritisch gesehen. Viele der ausländischen Prostituierten verfügen über wenig Bargeld, da Zuhälter im Hintergrund abkassieren. Wahrscheinlich werden viele Prostituierte bei der Gesundheitsberatung nicht über den erforderlichen Betrag in bar verfügen. Entsprechende Mahnverfahren im Nachgang werden vermutlich zäh und frustran verlaufen. Die Gebühr stellt wahrscheinlich für nicht wenige eine hohe Hürde für die Wahrnehmung der Pflichtberatung dar. Da die landesrechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des ProstSchG noch nicht schlussendlich verbindlich geregelt sind, können die Kommunen derzeit praktisch nicht mit ihrer gesundheitlichen Beratung im Milieu beginnen. Dies führt zu großer Verunsicherung unter den Prostituierten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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107,4 kB
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