Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-05470
Grunddaten
- Betreff:
-
Flohmärkte sind Kulturgut und sollen nicht verboten werden Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag 17-05463
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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26.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Braunschweig fordert die zukünftige niedersächsische Landesregierung auf, die rechtliche Basis dafür zu schaffen, dass gewerbliche Floh- und Trödelmärkte zukünftig an Sonntagen wieder zugelassen werden.
Ziel dieser Initiative ist es, das in den letzten Jahren in Braunschweig praktizierte Vorgehen in Bezug auf Art, Umfang und Anzahl der Genehmigungen auch für die Folgejahre zu ermöglichen.
Das Ergebnis ist dem Rat mitzuteilen.
Sachverhalt
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgenden Antrag: Dringlichkeitsantrag: Flohmärkte sind Kulturgut und sollen nicht verboten werden
https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1007398&noCache=1
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich
