Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-05629
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz von Erzieherinnen/Erziehern als Zweitkräfte in Kindertagesstätten - Antrag zum TOP "Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Flake, Elke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.10.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Es ist erklärtes Ziel der Stadt Braunschweig, zumindest mittelfristig den Einsatz von Erzieherinnen/Erziehern in Kindertagesstätten auch bei Zweitkräften zum Regelfall zu machen, wie es das Kindertagesstättengesetz in Niedersachsen auch vorsieht.
Dies muss sich in der tatsächlichen Stellenbesetzung und in der Finanzausstattung der Kitas widerspiegeln. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die schrittweise Umsetzung zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2018 vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das niedersächsische Kindertagesstättengesetz sieht die Besetzung der Zweitkraft in einer Gruppe mit Erzieherinnen/Erziehern als Regelfall vor. Die Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig und das Vorgehen in den eigenen Kindertagesstätten gehen allerdings von einer generellen Besetzung mit Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen aus. Das sollte mittelfristig geändert werden. Dazu ist es sinnvoll, ein schrittweise verändertes Konzept der Förderung zu entwickeln. Kurzfristig wäre eine „Totalumstellung“ angesichts des akuten Mangels an Erzieher/innen und der jetzigen Besetzungen mit Betreuungskräften ohne staatlichen Abschluss als Erzieher/innen allerdings nicht möglich und nicht sinnvoll.
