Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05615

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Aufgrund des Ratsbeschlusses zum Haushaltsplan 2014 sollten die Zuschüsse der institutionell geförderten Einrichtungen im Sozial- und Jugendbereich, deren Kostensteigerungen nicht durch anderweitige Vereinbarungen angepasst werden, ab dem Haushaltsjahr 2014 gemäß den allgemeinen Kostenentwicklungen im Personal- und Sachkostenbereich entsprechend den Vorgabewerten für Einrichtungen örtlicher Träger der Sozialhilfe in Niedersachsen erhöht werden. Neben dem Sozial- und Jugendbereich sollten ab dem Jahr 2015 auch die dauerhaft geförderten Einrichtungen im Kulturbereich einbezogen werden.

 

Dieses Verfahren wurde in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 im Sozial- und Jugendbereich und ab dem Haushaltsjahr 2015 auch im Kulturbereich umgesetzt (Drucksache Nr. 16821/14 „Jährliche Anpassung der institutionellen Zuschüsse (Dynamisierung) im Kulturbereich“). Zugrunde gelegt wurden die Werte der gemeinsamen Kommission für Personal-, Sach- und Fahrtkosten. Diese wurden regelmäßig jeweils im Oktober des Vorjahres festgelegt. Im Haushaltsjahr 2016 wurde die Dynamisierung aufgrund der angespannten Haushaltslage ausgesetzt. Im Jahr 2017 wurde die Dynamisierung wieder aufgenommen, zur Vereinfachung des Verfahrens wurden die Zuwendungen pauschal um 3% dynamisiert.

 

Für mögliche Folgejahre wurde die Verwaltung aufgefordert, im Verlauf des Jahres 2017 gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und exemplarischen Vertretern ein neues Berechnungsverfahren zu erarbeiten, das von einer einheitlichen Pauschalierung für alle betroffenen Zuschussempfänger oder zumindest einzelne Fallgruppen ausgeht.

 

Nach verwaltungsinterner Abstimmung unter den betroffenen Fachbereichen sowie einer Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände (AGW) wurde der folgende Entwurf eines möglichen künftigen Verfahrens erarbeitet:

 

1. Die Zuschüsse der institutionell geförderten Einrichtungen im Sozial-, Jugend- und Kulturbereich, deren Kostensteigerung nicht durch anderweitige Vereinbarungen geregelt sind, werden ab dem Haushaltsjahr 2018 gemäß der allgemeinen Kostenentwicklungen im Personal- und Sachkostenbereich erhöht (dynamisiert), soweit es die aktuelle Haushaltslage zulässt.

2. Die Projektförderungen mit einer langen Laufzeit oder ohne zeitliche Begrenzung werden der institutionellen Förderung gleichgesetzt und in die Dynamisierung einbezogen.

3. Die Dynamisierung erfolgt unter Zugrundelegung der letztgültigen prozentualen Steigerung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) für das kommende Haushaltsjahr.

4. Die Anhebung erfolgt auf Grundlage der zur Erstellung des Haushaltsentwurfs letztbekannten Ist-Zahlen und Vorgabewerte. Etwaige bis zur Haushaltslesung bekanntwerdende, neuere Tarifabschlüsse bleiben unberücksichtigt.

5. Es werden die Veröffentlichungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen zur tariflichen Steigerung im TVöD für die Dynamisierung der Zuwendungen zugrunde gelegt.

 

Für die Umsetzung im Sozial-, Jugend- und Kulturbereich wären zum Haushaltsplan 2018 zusätzliche Mittel von voraussichtlich insgesamt 151.800 Euro erforderlich.

 

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