Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung zur Umgestaltung von Alsterplatz und Störweg wird zugestimmt.“

 

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 NKomVG in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt.

 

Sachverhalt:

 

Auf Basis des seit dem 19.  April 2016 rechtsverbindlichen Bebauungsplans HO 51 – Alsterplatz erfolgt eine Neubebauung des alten Standortes der IGS-Weststadt. Bestandteil des B-Planes HO 51 ist des Weiteren die Überplanung und gestalterische Aufwertung des gesamten Alsterplatzes sowie der öffentlichen Grünflächen am Störweg.

 

Laut städtebaulichem Vertrag zwischen der Nibelungen Wohnbau GmbH (NiWo) und der Stadt erfolgen die Maßnahmen in Kostenträgerschaft der NiWo. Die NiWo fungiert als Bauherr der Platzumgestaltung; mit der Freiflächenplanung wurde das Landschaftsarchitekturbüro chora blau aus Hannover beauftragt.

 

Planungskonzept:

 

Die überplanten Platz- und Freiflächen dienen als gestalterisches und funktionales Bindeglied zwischen der Neubebauung und den Bestandsbauten im Umfeld des Alsterplatzes.

 

Im Zuge der Maßnahme erhält der Alsterplatz eine neue, beige Oberflächenbefestigung aus Betonpflaster; dunkle Bänderungen gliedern und strukturieren die Platzfläche. Der vorhandene Baumbestand wird weitgehend erhalten und in die Neuplanung integriert. Durch die Anlage von Sitz- und Spielangeboten wird die Aufenthaltsqualität im Bereich Alsterplatz/Störweg für alle Nutzergruppen der Weststadt deutlich aufgewertet. Eine Lichtskulptur betont den zentralen Platzbereich und lädt auch abends zum Verweilen ein.

 

 

 

 

 

 

Realisierung und Gesamtkosten:

 

Die Bauarbeiten zur Umgestaltung von Alsterplatz und Störweg erfolgen nach Abschluss der Hochbauarbeiten am Alsterplatz, voraussichtlich ab Mitte 2018. Die Baukosten für die Umgestaltung von Alsterplatz und Störweg werden von der NiWo mit ca. 1,45 Mio. € veranschlagt.

 

Die Kosten verteilen sich wie folgt:

 

KG 510

Herrichten Geländeflächen

ca. 143.000,- €

KG 520

Befestigte Flächen

ca. 660.000,- €

KG 530, 540, 550

Baukonstruktionen, techn. Anlagen, Einbauten

ca. 405.000,- €

KG 570

Begrünung

ca.   69.000,- €

KG 590

Sonstiges (Baustelleneinrichtung, Abbruch)

ca. 174.000,- €

 

Gesamt brutto, ca.

 

 

1.451 Mio. €

 

 

Die jährlichen Unterhaltungskosten in der Zuständigkeit des Fachbereichs Stadtgrün + Sport für Grün und techn. Einbauten belaufen sich auf rd. 4.890 €. Im städtebaulichen Vertrag mit der NiWo wurde vereinbart, dass der Erschließungsträger für den Zeitraum von 20 Jahren die kapitalisierten Pflegekosten erstattet.

 

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Anlagen

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