Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05220
Grunddaten
- Betreff:
-
GS Altmühlstraße, Altmühlstraße 21, 38120 Braunschweig Brandschutzmaßnahmen zur Herstellung baulicher Rettungswege Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 40 Fachbereich Schule; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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05.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Vorhaben wird gemäß den Plänen vom 25.09.2017 zugestimmt.
Die Gesamtkosten einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberechnung vom 25.09.2017 auf 1.645.000 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Haupt-satzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Vorhabens
Bei der am 21.12.2015 in der Grundschule Altmühlstraße durchgeführten Brandverhütungs-schau wurden sowohl der mangelhafte erste als auch im westlichen Teil der Schule fehlende zweite Rettungsweg aus dem Obergeschoss sowie die fehlende Brandschutzabtrennung zur Pausenhalle beanstandet.
Um eine akut drohende Nutzungsuntersagung zu verhindern, wurden zur Verringerung des Gefährdungsrisikos in einem ersten Schritt in Absprache mit der Bauordnung und der Feuerwehr provisorische Sofortmaßnahmen eingeleitet.
In einem weiteren Schritt wurde nunmehr ein Brandschutzkonzept und eine darauf aufbauende Planung erstellt sowie anschließend ein Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der hier vorgelegten Baumaßnahme werden der fehlende zweite bauliche Rettungsweg durch die Errichtung einer Außentreppe sowie einer Abtrennung im Obergeschoss zwischen Pausenhalle und dem Erweiterungsbau dauerhaft sichergestellt.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das vorhandene Raumprogramm wird nicht verändert.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Maßnahmen, für die eine Teilbaugenehmigung seit August 2017 vorliegt, umfassen die Errichtung einer Außentreppe als 1. und 2. baulicher Rettungsweg aus dem Obergeschoss im Westflügel der Schule und die Brandschutzabtrennung zur Pausenhalle sowie Erstellung eines Bypasses aus den zur Pausenhalle angrenzenden Unterrichtsräumen im 1. OG und 2. OG im Ostflügel der Schule. Zur Erstellung des Bypasses sind Anpassungen der Leitungsführung erforderlich.
Ab 2018 sollen beginnend mit der Planung die weiteren Maßnahmen gemäß Brandschutzkonzept durchgeführt werden.
U. a. wird eine flächendeckende Brandmeldeanlage (Ausführung als Hausalarmanlage) installiert. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird als Zentralbatteriesystem ausgeführt.
Alle Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten werden somit in der Zentralbatterie-ausführung geplant und sind in den notwendigen Fluren, in notwendigen Treppenräumen, in Treppenraumerweiterungen, in den Bereichen von Außentreppen und in den Bereichen der Rettungswege im Außenbereich sowie in fensterlosen Aufenthaltsräumen vorgesehen.
Alle in den Bereichen der notwendigen Flure vorhandenen Bestandsleitungen, die nicht der Eigenversorgung der Flure dienen, werden auf Grund der Brandlast umverlegt. Begleitend zu den haustechnischen Anlagen werden die Decken- sowie die Wandkonstruktionen einschließlich der Leuchten, Brandschutzabschlüsse und Brandschutztüren entsprechend den Brandschutzanforderungen im Verlauf der Rettungswege ertüchtigt.
Im Rahmen der Brandschutzsanierung werden Rohbau-, Trockenbau- und Schlosserarbeiten sowie Arbeiten in der Haustechnik durchgeführt.
5. Techniken für regenerative Energien
In der Baumaßnahme ist die Nutzung regenerativer Energien nicht enthalten, da es sich ausschließlich um eine Brandschutzmaßnahme handelt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Das Gebäude ist im Erdgeschoss barrierefrei erschlossen. Zur vertikalen Erschließung für Menschen mit Gehbehinderung sind im Hauptteil der Schule ein Aufzug sowie Rampen-anlagen zur Überbrückung der Stufenanlagen vorhanden.
Es werden keine weiteren Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen dieser Baumaßnahme durchgeführt, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich für prioritären Brandschutz vorgesehen sind
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 25.09.2017 1.645.000 €.
Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll zwischen Ende 2018 und Mitte 2020 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Für das Vorhaben werden folgende Finanzraten benötigt:
Gesamtkosten in T€ | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
1.645 | 235 | 100 | 500 | 810 |
Die Vorfinanzierung der Sofortmaßnahmen erfolgte aus dem Projekt „Brandschutz-maßnahmen (4S.210051) i. H. v. 235.000 €.
Auf diesem Projekt stehen im Haushaltsentwurf 2018/IP 2017-2021 folgende Finanzraten zur Verfügung:
| bis 2017 - Mio. € - | 2018 - Mio. € - | 2019 - Mio. € - | 2020 - Mio. € - | 2021 - Mio. € - |
Brandschutz-maßnahmen (4S.210051) |
6,2 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
Aufgrund der Kostenhöhe der Maßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen rückwirkend die Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein Einzelprojekt „GS Altmühlstraße, Brandschutzmaßnahmen“ umgesetzt werden. Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Mittel wird dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.
Zur Haushaltslesung 2018 wird die Verwaltung eine zwingende Ansatzveränderung zur Aufnahme der o. a. Jahresraten 2018 bis 2020 in das Investitionsprogramm einbringen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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133,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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