Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05877-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Gebäude Neustadtrathaus, Küchenstraße 1, befindet sich in privatem Eigentum und nicht in städtischem Besitz. Derzeit liegen uns keinerlei Anfragen zu konkreten städtischen Nutzungsbedarfen im betreffenden Stadtgebiet und in diesem Gebäude vor. Daher erfolgten bisher auch keinerlei Prüfungen ggf. im Gebäude vorhandener Anmietungsoptionen.

 

Lägen konkrete Flächenbedarfe für städtische Nutzungen in diesem Teil des Stadtgebietes vor, wäre vor der Anmietung externer Flächen auf dem freien Immobilienmarkt grundsätzlich immer erst zu prüfen, ob geeignete freie Flächenkapazitäten in städtischen Liegenschaften verfügbar wären.

 

 

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