Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 17-06025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:

 

Die Satzung für Bürgerbefragungen aus dem Jahr 2003 wird aufgehoben. Auf eine neue Satzung für Einwohnerbefragungen wird verzichtet.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine Rahmensatzung für Einwohnerbefragungen ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht vorgesehen.

 

Der neu gefasste § 35 des NKomVG hat folgenden Wortlaut: „Die Vertretung kann in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der Kommune haben, beschließen. Satz 1 gilt nicht in Angelegenheiten einzelner Mitglieder der Vertretung, des Hauptausschusses, der Stadtbezirksräte, der Ortsräte und der Ausschüsse sowie der Beschäftigten der Kommune.“

 

Ein einfacher Durchführungsbeschluss des jeweils zuständigen Gremiums - bei stadtweiten Befragungen der Rat, bei bezirklichen Befragungen der Bezirksrat - ist demzufolge ausreichend. Darauf hat auch die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage verwiesen.


Der Rat sollte keine Regelungen erlassen, die überflüssig sind. Einschränkungen der zuständigen Gremien sind nicht sinnvoll, da diese ja sowieso in jedem Einzelfall über eine konkrete Befragung entscheiden.

 

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