Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-06428
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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18.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 6. Februar 2018 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2018 nach dem derzeitigen Stand mit
a)dem Haushaltsplan 2018 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2017 - 2021
b)den Haushaltsplänen 2018 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2017 - 2021 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2018 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2 und 5.2).
5.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3 und 5.3) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen sowie sonstigen Anpassungen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2018 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27. September 2017 hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2018 und des Investitionsprogramms 2017 - 2021 vorgelegt.
Die Anhörung der Stadtbezirksräte hat in der Zeit vom 16. bis 27. Oktober 2017 stattgefunden. In den Sitzungen der Stadtbezirksräte haben diese auch über die gemäß § 93 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig mögliche Bildung von Bezirksratsbudgets beraten. Alle Stadtbezirksräte haben für eine Budgetbildung gestimmt.
Dem Rat sind mit mehreren Mitteilungen im November und Dezember 2017 die Anträge der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte vorgelegt worden.
Der Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2018/Investitionsprogramm 2017 - 2021 ist auf diesen Grundlagen in der Zeit vom 28. November bis zum 11. Dezember 2017 in den Fachausschüssen beraten worden. Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss haben den Haushaltsplanentwurf 2018 sowie das Investitionsprogramm 2017 - 2021 insgesamt passieren lassen. Die übrigen Fachausschüsse haben der Beschlussempfehlung zugestimmt.
In der Anlage 1 ‑ Anfragen/Anregungen ‑ sind die gestellten Anfragen bzw. deren Beantwortung enthalten. Darüber hinaus sind am Ende Stellungnahmen der Verwaltung zu einigen finanzwirksamen Anträgen angefügt.
In der Anlage 2 ‑ Finanzunwirksame Anträge ‑, Anlage 4.1 (Ergebnishaushalt) und Anlage 5.1 (Finanzhaushalt inkl. IP) sind die Ergebnisse der Ausschussberatungen aufgeführt.
Die Anlage 3 enthält gegenüber dem Haushaltsentwurf notwendig gewordene Anpassungen an Wesentlichen Produkte und Maßnahmen hierzu sowie an anderen Teilen von Teilhaushalten.
In den Anlagen 4.2 und 5.2 sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aufgeführt. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen haben sich im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt noch Ansatzveränderungen ergeben, die in den Anlagen mit „neu“ gekennzeichnet sind.
In den Anlagen 4.3 und 5.3 sind die sich nach der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2018 ergebenden neutralen Mittelumsetzungen (inkl. Haushaltsvermerke) im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aufgelistet.
1.Finanzierung von Haushaltsresten
In die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2021 ist der vorgesehene Abbau der Haushaltsreste folgendermaßen aufgenommen worden:
Ergebnishaushalt
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
In Mio. € | 1,0 | 3,7 | 1,5 | 0,2 |
Finanzhaushalt
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
In Mio. € | 7,6 | 5,7 | 1,6 | 0,3 |
Wie im Haushaltsplan 2017 wird unverändert davon ausgegangen, dass die Haushaltsreste im Planungszeitraum 2018 bis 2021 nur teilweise abgebaut werden können.
In den folgenden Ausführungen wird bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum
Finanzhaushalt der vorgenannte Abbau der Haushaltsreste berücksichtigt.
2. Ansatzveränderungen der Verwaltung gegenüber dem Haushaltsentwurf
2.1Ergebnishaushalt
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2018 wies für das Planjahr 2018 beim Versand an die Ratsmitglieder (Stand: September 2017) einen Fehlbetrag inkl. Haushaltsresten in Höhe von rd. 29,2 Mio. € aus. Aufgrund der vorgelegten Ansatzveränderungen ergibt sich ein Fehlbetrag von 34,1 Mio. €.
2.1.1Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt
Die wesentlichen Ansatzveränderungen, die gegenüber dem im September 2017 versandten Haushaltsplanentwurf zur Veränderung des Ergebnisses für das Jahr 2018 führen, werden nachstehend näher erläutert:
2.1.1.1Allgemeine Finanzwirtschaft
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer werden im Jahr 2018 und auch in den Jahren der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nach den regionalisierten Daten der Steuerschätzung höhere Steigerungen als ursprünglich erwartet geplant. Ebenfalls positiv für die Stadt Braunschweig wirkt sich ein ab 2018 geltender aktualisierter Verteilungsschlüssel für den gemeindlichen Einkommensteueranteil aus. Für das Jahr 2018 ergeben sich daraus Mehrerträge von rd. 2,6 Mio. €. In den Jahren 2019 und 2021 belaufen sich die Mehrerträge auf rd. 2,7 Mio. €, im Jahr 2020 auf rd. 2,8 Mio. €.
Eine ähnliche Entwicklung ist auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu verzeichnen. Höhere Steigerungen sowie ein ebenfalls aktualisierter Verteilungsschlüssel führen im Jahr 2018 zu Mehrerträgen von rd. 1,3 Mio. €. Die Mehrerträge belaufen sich im Jahr 2019 auf 1,4 Mio. € sowie in den Jahren 2020 und 2021 auf jeweils 1,3 Mio. €.
Deutliche Mindererträge ergeben sich hingegen bei den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Zwar steigt die Verteilungsmasse für den kommunalen Finanzausgleich aufgrund der positiven Steuerentwicklung beim Land Niedersachsen weiter an, was zu einer Nachzahlung für die Kommunen im Rahmen der Steuerverbundabrechnung für das Jahr 2017 führt. Jedoch führen die erheblich gestiegene Steuerkraft Braunschweigs durch die hohen Gewerbesteuereinzahlungen im zugrunde zu legenden Zeitraum sowie die gesunkene Einwohnerzahl Braunschweigs aufgrund der geringeren Belegung der Landesaufnahmebehörde für Asylsuchende zu geringeren Schlüsselzuweisungen als im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt worden sind. Für das Jahr 2018 wird trotz Berücksichtigung einer positiven Steuerverbundabrechnung für das Jahr 2017 von Mindererträgen in Höhe von 4,7 Mio. € ausgegangen, die für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2021 fortgeschrieben wurden.
Unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel nach § 181 Abs. 1 NKomVG ist vorgesehen, im Haushaltsjahr 2018 eine Kreditaufnahme in Höhe von 43,65 Mio. € einzuplanen, um entsprechende Finanzmittel an städtische Gesellschaften (Braunschweiger Verkehrs-GmbH, die Grundstücksgesellschaft mbH Braunschweig sowie für das Städtische Klinikum gGmbH Braunschweig) auszuleihen. Im Ergebnishaushalt schlägt sich dies in Form von Zinsaufwendungen und -erträgen nieder, wobei die von den Gesellschaften zu vereinnahmenden Zinsen um einen Aufschlag über den seitens der Stadt zu zahlenden Zinsen liegen. Ab 2019 sind hierfür um 1,19 Mio. € erhöhte Aufwendungen und um 1,22 Mio. € erhöhte Erträge als Ansatzveränderungen berücksichtigt.
2.1.1.2Personalkosten
Nach dem derzeitigen Stand der Personalkostenplanung werden gegenüber den bisher im Haushaltsentwurf für 2018 veranschlagten Mitteln aufgrund weiterer notwendiger Stellenschaffungen rd. 1.349 T€ mehr benötigt. Der Personalaufwand beläuft sich im Jahr 2018 somit auf rd. 210,8 Mio. €. Für 2019 und die Folgejahre ergibt sich hieraus ein Mehrbedarf von rd. 1.491 T€. Zu den konkreten Stellenschaffungen wird auf die Stellenplanvorlage des FB 10 - Haushalt 2018 Stellenplan (DS 17-06026) - verwiesen
2.1.1.3Sozialhilfe
Gegenüber dem Haushaltsentwurf zeichnen sich Entlastungen bei der Sozialhilfe ab. Grund sind u. a. geringere Fallzahlen, aber auch eine erhöhte Erstattung der Wohnkosten für Personen im Fluchtkontext durch den Bund. Die Entlastung beträgt für das Planjahr 2018 saldiert rd. 1,15 Mio. €.
Im Haushaltsentwurf sollte pauschal mit 18.000 € je Flüchtling geplant werden. Hierfür wurden zunächst die Gebäude- und die Personalkosten überschlagen und der verbleibende Differenzbetrag als Transferaufwendungen nach dem AsylBG eingeplant. Diese Einplanungen waren Grundlage für die dann folgenden Personalkostenverrechnungen und -umlagen. Nachdem diese als letzter Schritt der Planung durchgeführt wurden, waren die Personalkosten höher als zunächst angenommen. Eine Absenkung der Transferaufwendungen war zu diesem Zeitpunkt der Planung nicht mehr möglich. Die Kosten je geflüchteter Person lagen somit oberhalb von 18.000 €. Um diesen Betrag planerisch zu erreichen, müssen die Transferaufwendungen nunmehr um 700.000 € abgesenkt werden.
2.1.1.4Sonstige Änderungen/Fachbereiche
Im Teilhaushalt Fachbereich 20 sind aufgrund der voraussichtlich geringer ausfallenden Ausschüttung nach dem Nord/LB-Staatsvertrag sowie eines Urteils zur Veranstaltung von Sonntagsflohmärkten Ertragsreduzierungen im Umfang von insgesamt rd. 160 T€ vorzunehmen.
Daneben sind die sich aus den aktuellen Wirtschaftsplanungen der städtischen Gesellschaften ergebenden Veränderungen zu berücksichtigen. Im Saldo ergibt sich für 2018 ein Mehrbedarf in Höhe von rd. 2,0 Mio. €, der sich größtenteils aus dem Wirtschaftsplan der SBBG ergibt. Bei der SBBG wirkt sich zudem in den Jahren 2020 und 2021 eine Verschiebung der Auflösung der Drohverlustrückstellung bei BS|Energy aus. Zu Einzelheiten wird auf die Drucksache 17-05729 verwiesen.
Als Ergebnis einer in Kürze abzuschließenden Organisationsuntersuchung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft zeichnet sich u. a. ein Personalmehrbedarf innerhalb der Sonderrechnung FB 65 ab. Der genaue Umfang kann zz. noch nicht benannt werden. Zum weiteren Vorgehen wird auf die Ziffer 6 dieser Beschlussvorlage verwiesen. Die finanziellen Auswirkungen sind diesen Ansatzveränderungen dann noch hinzuzurechnen.
Für den Zeitraum 2011 bis 2017 sind Umsatzsteuernachzahlungen für die Schülerbeförderung zu leisten, da die Abrechnung der Verkehrs-GmbH gegenüber der Stadt Braunschweig nach Abstimmung mit dem Finanzamt Wilhelmstraße netto erfolgte und dieser Sachverhalt vom Betriebsprüfer im Nachgang anders beurteilt wurde. Gegen die Bescheide wird Einspruch eingelegt werden. Die für 2011 bis 2017 geforderten Nachzahlungen sollen jedoch Anfang 2018 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet werden, um Zinszahlungen auf die Steuerschuld zu vermeiden (0,5% pro Monat). Für 2011 bis 2016 kann diese Zahlung über eine zu diesem Zweck gebildete Rückstellung finanziert werden. Für die auf 2017 entfallende Nachzahlung von voraussichtlich etwa 320 T€ reicht diese Rückstellung jedoch nicht aus. Um eine erhöhte Rückstellung zum Jahresabschluss 2017 bilden zu können, hätte zunächst eine überplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat bewilligt werden müssen. Ein entsprechender Ratsbeschluss konnte allerdings nicht mehr in 2017 herbeigeführt werden, da die Bescheide erst im Dezember eingegangen sind. Deshalb muss im Haushaltsplan 2018 eine entsprechende Ansatzerhöhung im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft vorgenommen werden.
Die laufenden Erstattungen der Schülerbeförderungskosten an die Verkehrs-GmbH wurden im Haushaltsentwurf 2018 ohne Umsatzsteuer veranschlagt. Hierfür entsteht ein jährlicher Mehrbedarf beim Fachbereich 40 von zunächst 336 T€.
Beim Teilhaushalt Fachbereich 41 ergeben sich Änderungen wie folgt:
Aus dem Staatstheatervertrag entsteht eine erhöhte Zahlungsverpflichtung für Instandhaltungen und Personalkosten einmalig in 2018 in Höhe von ca. 99 T€. Aufgrund der fortgeltenden Tariferhöhung müssen die laufenden Vorauszahlungen ab 2018 um 80 T€ angepasst werden.
Für den Braunschweiger Karnevalsumzug entsteht aus Sicherheitsgründen ein um ca. 25 T€ erhöhter Bedarf.
Die Fördersumme der Projektförderung im Bereich der Bildenden Kunst soll von 13.200 € pro Jahr auf 48.200 € erhöhet werden. Grund ist u. a., dass ab 2018 die "halle267" als städtische Galerie Braunschweig dauerhaft bespielt werden soll.
Im Teilhaushalt des Fachbereichs 50 schlagen sich einerseits die o. g. Entlastungen bei der Sozialhilfe nieder. Andererseits werden auch Mehrbedarfe für das Aufwandsbudget von rd. 0,2 Mio. € geltend gemacht, u. a. für die Weiterführung des Projektes "streetwork".
Der Fachbereich 51 beantragt eine Ausweitung des Aufwandsbudgets um rd. 2,4 Mio. €.
Dies resultiert unter anderem aus Mindererträgen von rd. 1,7 Mio. € durch eine Korrektur der Erträge im Bereich der Tageseinrichtung für Kinder.
Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 0,8 Mio. €. Der Neubau der Kitas Mitgaustraße, Mittelweg-Südwest sowie Heinrich-der-Löwe-Kaserne wird auf 2019 verschoben, so dass die eingeplanten Betriebskosten nicht bereits 2018 benötigt werden. Zudem werden die Mittel des Ansatzes für Praxisklassen (0,2 Mio. €) zum Teilhaushalt FB 20 verschoben. Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Durchführung der Praxisklassen durch die VHS Arbeit und Beruf GmbH im Rahmen ihrer Betrauungsaufgaben. Entsprechende Ausgleichsleistungen werden der Gesellschaft aus dem Teilhaushalt FB 20 gewährt. Die Durchführung einer zusätzlichen Praxisklasse ist auch im Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH abzubilden.
Im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes müssen aufgrund von Neuberechnungen gemäß der erfolgten Gesetzesänderung sowie der Aktualisierung der Fallzahlerwartung Anpassungen der Einplanung gegenüber dem Haushaltsentwurf erfolgen. Hieraus ergeben sich Mindererträge von jährlich rd. 2,8 Mio. € sowie Minderaufwendungen von jährlich rd. 3,3 Mio. €, mithin eine Haushaltsentlastung um rd. 0,5 Mio. €.
Im Teilhaushalt Fachbereich 61 werden für ein Lärmgutachten und weitere Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan TH 24 Gieselweg/Harxbütteler Str. (Eckert und Ziegler) zusätzliche Mittel von 50 T€ benötigt. Es ist vorgesehen, diese Aufwandserhöhung mit einer entsprechenden Zweckbindung zu versehen.
Aufgrund der durch den Rat am 26. September 2017 beschlossenen Einrichtung eines Baustellen-Fonds sind bei der Stabsstelle 0800 zusätzlich 100 T€ zu veranschlagen.
2.1.2Investitionsmanagement
Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen der Verwaltung eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 1,9 Mio. €.
Hierbei nicht berücksichtigt wurde, dass der Ansatzveränderung der Verwaltung auf Verschiebung der Finanzrate 2018 für die Sanierungsplanung des Gesundheitsamtes auf 2019 in den Fachausschüssen nicht zugestimmt wurde. Sollte diese Entscheidung im Finanz- und Personalausschuss bestätigt werden, so würde sich die Haushaltsbelastung 2018 um 0,3 Mio. € erhöhen.
Durch die Bereitstellung von zusätzlichen Containern am Lessinggymnasium (voraussichtliche Anmietung) ist eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von 1,4 Mio. € für 2018 zu erwarten.
Auch die Mehrkosten bei der Einrichtung von Ganztagsbetrieben an Grundschulen (z.B. GS Comeniusstraße und GS Lamme) werden durch anteilig geplante Mobiliarbeschaffungen (Bewertungsvereinfachungsverfahren „Festwert“) zu Belastungen des Ergebnishaushaltes 2018 aber auch der Folgejahre führen.
Darüber hinaus wurden ergebniswirksam zusätzliche Haushaltsmittel für Brandschutzmaßnahmen eingeplant. Es sind Maßnahmen mit einem höheren Kostenvolumen an der GS Altmühlstraße, an der BBS Johannes-Selenka-Schule als auch an dem Gebäude der Südwache durchzuführen. Diese Maßnahmen gehen auch über das Haushaltsjahr 2018 hinaus.
Um die Sanierung der Fassade an der Petzvalstraße 50 B zu gewährleisten, sind hierfür ebenfalls zusätzliche Instandhaltungsmittel aufgenommen worden.
In 2017 hat die Stadt Anträge zur Teilnahme an den Förderprojekten „Biodiversität“ und „Klimaschutz mit urbanem Grün“ gestellt. Nach Vorliegen von Zuwendungszusagen sind für diese Förderprojekte zusätzliche Aufwandsmittel mit entsprechenden anteiligen Erträgen für die Jahre 2018 ff. in den Haushalt eingeplant worden.
Sowohl bei den Ansatzveränderungen der Verwaltung als auch bei den Anträgen der Fraktionen wird ein Mittelbedarf für die Sanierung der WC/Duschanlagen auf dem Madamenweg 94 (Wohnwagenabstellplatz) deklariert. Die Verwaltung sieht eine Instandhaltungsmaßnahme (Ertüchtigung der vorhandenen Anlagen) mit einem Kostenvolumen in Höhe von 26.400 € vor. Die Anträge der Fraktionen belaufen sich auf jeweils 90.000 €.
2.1.3Zusammenfassung
Die für das Jahr 2018 insgesamt vorgesehenen Ansatzveränderungen wirken sich wie folgt aus:
Veränderungen durch: | Erträge - € - | Aufwand - € - | Saldo - € - |
a) die Ansatzveränderungen zum Ergebnishaushalt | - 6.400.200 | - 3.325.700 | - 3.074.500 |
b) die ergebniswirksamen Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement | + 998.500 | + 2.865.200 | - 1.866.700 |
Saldo Ergebnishaushalt | - 5.401.700 | - 460.500 | - 4.941.200 |
Die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen sowie Änderungen von Haushaltsvermerken sind in den Anlagen 4.2 und 4.3 sowie 5.2.1 und 5.3 zusammengestellt.
2.2Finanzhaushalt
Im Entwurf des Finanzhaushaltes 2018 (Stand: September 2017) waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 74,9 Mio. € vorgesehen. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf rd. 18,2 Mio. €, so dass sich ein Finanzierungsbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 56,7 Mio. € ergeben hat.
Unter Berücksichtigung des Überschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 23,2 Mio. €, des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 15,0 Mio. € sowie des geplanten Resteabbaus von 8,6 Mio. € ergab sich somit ein Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt in Höhe von rd. 27,1 Mio. €.
Aufgrund der hiermit vorgelegten Ansatzveränderungen erhöht sich dieser Fehlbedarf auf rd. 31,0 Mio. €. Hierin enthalten sind die finanzwirksamen Anteile der unter 2.1 dargestellten Veränderungen des Ergebnishaushaltes. Für die Investitionstätigkeit haben sich zusätzliche Einplanungen ergeben, die unter Ziffer 2.2.1 erläutert werden.
2.2.1Investitionstätigkeit
Die Ansatzveränderungen für Investitionstätigkeit wirken sich im Jahr 2018 im Einzelnen wie folgt aus:
| Einzahlungen - € - | Auszahlungen - € - | Saldo - € - |
Ansatzveränderungen | + 2.384.500 | +43.207.500 | - 40.823.000 |
Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen Belastungen des Finanzhaushalts in Höhe von rd. 40,8 Mio. €.
Diese hohe Haushaltsbelastung resultiert im Wesentlichen aus den Ausleihungen in Höhe von rd. 43,65 Mio. € an städtische Gesellschaften unter Anwendung der Experimentierklausel (siehe hierzu auch Ziffer 2.1.1.1). Demgegenüber stehen entsprechende Einzahlungen aus der Aufnahme der Kreditsumme, die unter 2.2.2 „Finanzierungstätigkeit“ näher beschrieben werden.
Ohne die Ausleihungen in Höhe von rd. 43,65 Mio. € hätte sich bei dem Investitionssaldo eine Haushaltsentlastung in Höhe von rd. 2,8 Mio. € ergeben. Diese Entlastung ist im Wesentlichen auf die zusätzlich eingeplanten Fördergelder aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP II) als auch auf die Verschiebung von Finanzraten für einige Projekte auf die Folgejahre (z. B. Neubauten Berufsfeuerwehr, Straßenerneuerungsmaßnahmen) zurückzuführen. In den Folgejahren werden trotz weiterer Einzahlungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP II) Mehrbelastungen u. a. wegen der Nachholung der verschobenen Finanzraten bzw. der Mehrkosten bestehender Projekte (z. B. Einführung Ganztagsbetrieb GS Lamme) erwartet.
In den Ansatzveränderungen des Finanzhaushaltes sind auch Mehrbedarfe bei einzelnen Projekten berücksichtigt worden. Ein zusätzlicher Mittelbedarf ist auch im Ansatz für den Grunderwerb (beispielsweise für den Erwerb von Grundstücken für im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehene zusätzliche Standorte) erforderlich geworden. Auch die Förderprojekte „Biodiversität“ und „Klimaschutz mit urbanem Grün“ haben eine Ausweitung der Investitionseinzahlungen aber auch verstärkt der Investitionsauszahlungen erzeugt (siehe auch Ziffer 2.1.2).
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 99.478.900 € auf 108.260.500 €.
2.2.2Finanzierungstätigkeit
Im Haushaltsplanentwurf sind für das Jahr 2018 Kreditaufnahmen von 19,8 Mio. € veranschlagt, hier haben sich keine Veränderungen ergeben. Unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel nach § 181 Abs. 1 NKomVG (siehe Ziffer 2.1.1.1 – Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt/Allgemeine Finanzwirtschaft) ist jedoch zusätzlich vorgesehen, im Haushaltsjahr 2018 eine Kreditaufnahme in Höhe von 43,65 Mio. € einzuplanen, um diese Finanzmittel an städtische Gesellschaften auszuleihen.
Zur Vermeidung eines negativen Liquiditätsstandes ist es darüber hinaus notwendig, im Jahr 2019 zusätzliche Kreditaufnahmen von 10,0 Mio. € (Kreditermächtigung insgesamt 35,1 Mio. €) sowie 25,0 Mio. € im Jahr 2020 (Kreditermächtigung insgesamt 31,0 Mio. €) einzuplanen. Die in den Haushaltsplänen 2016 und 2017 eingeplanten Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 39,0 Mio. € mussten bislang nicht in Anspruch genommen werden.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung. Hierbei ist die obengenannte Kreditaufnahme in Höhe von 43,65 Mio. € im Haushaltsjahr 2018 zur Ausleihe an städtische Gesellschaften sowie die sich hieraus ergebende Tilgung enthalten.
Jahr | Kredit-aufnahmen | ordentliche | Saldo |
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2018 | 63,5 Mio. € | 4,8 Mio. € | 58,7 Mio. € |
2019 | 35,1 Mio. € | 6,4 Mio. € | 28,7 Mio. € |
2020 | 31,0 Mio. € | 7,9 Mio. € | 23,1 Mio. € |
2021 | 6,4 Mio. € | 9,5 Mio. € | -3,1 Mio. € |
Summe | 136,0 Mio. € | 28,6 Mio. € | 107,4 Mio. € |
2.3Investitionsprogramm 2019 - 2021
Das Investitionsprogramm wird sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2019 bis 2021 um folgende Beträge ausweiten (zu den Veränderungen 2018 s. Ziffer 2.1.2 und 2.2.1):
| 2019 - € - | 2020 - € - | 2021 - € - |
Ansatzveränderungen | - 7.057.400 | - 8.262.900 | - 2.526.600 |
davon ergebniswirksam | - 5.138.700 | - 2.315.600 | - 884.300 |
davon werterhöhend | - 1.918.700 | - 5.947.300 | - 1.642.300 |
Wie bereits unter Ziffer 2.1.2 dargestellt, ist der Ansatzveränderung der Verwaltung auf Verschiebung der Finanzrate 2018 auf 2019 für die Sanierungsplanung des Gesundheitsamtes in den Fachausschüssen nicht zugestimmt worden. Sollte sich dies auch im Finanz- und Personalausschuss bestätigen, so würde sich für 2019 eine geringere Haushaltsbelastung in Höhe von 0,3 Mio. € ergeben.
Trotz der auch für 2019 und 2020 erwarteten Einzahlungen aus dem Kommunal-investitionsförderungsgesetz (KIP II) und den jährlichen Rückzahlungsbeträgen der städtischen Gesellschaften im Rahmen der Experimentierklausel (siehe hierzu auch Ziffer 2.1.1.1 und Ziffer 2.2.1) sind für 2019 bis 2021 Haushaltsbelastungen zu erwarten, die im Wesentlichen auf folgende Sachverhalte zurückzuführen sind:
Im Zusammenhang mit der Altlastensanierung der Feldstraße haben sich für 2019 Mehrkosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. € ergeben, so dass sich die Gesamtkosten jetzt auf rd. 7,9 Mio. € belaufen. Demgegenüber stehen aber auch geplante Fördergelder in Höhe von rd. 3,4 Mio. €. Es wird versucht, auch für die Mehrkosten weitere Fördergelder einzuwerben.
Da die Rückzahlung eines Wohnbaudarlehens entgegen der bisherigen Planung bereits in 2017 erfolgt ist, muss die Planung für 2020 korrigiert werden. Hieraus ergibt sich eine Haushaltsbelastung in Höhe von rd. 2,3 Mio. €.
Gemäß der Ergänzungsvorlage zu der Ratsvorlage „Projekt Sanierung Stadthalle“ (17-05844) wird die Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) beauftragt, die Sanierung der Stadthalle zu den in den der Vorlage genannten Konditionen zu begleiten. Die ursprünglich vorgesehene investive Ansatzveränderung in Höhe von rd. 6 Mio. € ist aufgrund der Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für 2017 in dieser Höhe nicht mehr notwendig. Für die Planungsleistungen der Sanierung der Stadthalle sind nunmehr nur noch zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von rd. 1,6 Mio. € ab 2019 vorgesehen.
Weiterhin haben Mehrkosten bei verschiedenen Schulprojekten ebenfalls zu Haushaltsbelastungen in den Jahren 2019 bis 2021 geführt. Es handelt sich hierbei z. B. um die Einrichtung des Ganztagsbetriebes an der GS Lamme und der GS Comeniusstraße als auch der Erweiterung der GS Edith Stein und des Gymnasiums Neue Oberschule.
Auch für Brandschutzmaßahmen sieht die Verwaltung zusätzliche Haushaltsmittel vor, die Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung haben. Hierbei handelt es sich u. a. um Brandschutzmaßnahmen an der GS Altmühlstraße und an der BBS Johannes-Selenka-Schule sowie an dem Gebäude der Südwache.
Durch den geplanten Anbau an die Kindertagesstätte Schölkestraße, um zusätzliche Krippenplätze zu schaffen, hat sich ein weiterer Mittelbedarf für die Jahre 2018 bis 2020 in Höhe von 2 Mio. € ergeben.
Wie bereits unter Ziffer 2.1.2 dargestellt, erzeugt auch die Fassadensanierung an dem Gebäude „Petzvalstraße“ 50B“ eine zusätzliche Haushaltsbelastung. Für 2019 sind hierfür weitere Haushaltsmittel eingeplant worden.
Nennenswert sind auch die Mittelbedarfe für die Schaffung der E-Radwege. Es wird mit Gesamtkosten von rd. 14,2 Mio. € gerechnet. Demgegenüber stehen erwartete Gesamteinnahmen in Höhe von rd. 10,6 Mio. €. Es sind Finanzraten für 2019 bis 2021 und darüber hinaus vorgesehen.
Dies gilt im Übrigen auch für den geplanten Stadtbahnausbau. Für die ersten beiden städtischen Umsetzungsschritte der Stadtbahn nach Volkmarode und Rautheim als auch der Trasse Salzdahlumer Sraße und der Campusbahn sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 0,37 Mio. € für 2018 bis 2021 vorgesehen. Die eigentlichen Umsetzungskosten der städtischen Folgemaßnahmen werden ab 2022 erwartet. Planungskosten für die genannten vorgesehenen Ausbaustufen, die in der Verantwortung der Verkehrs-GmbH liegen, sind in deren Wirtschaftsplan 2018 sowie in deren mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 enthalten.
Die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen des Investitionsmanagements sind in den Anlagen 5.2.1 und 5.3 zusammengestellt.
2.4Ergebnisse
2.4.1Ergebnishaushalt
Insgesamt führen die Ansatzveränderungen zu folgenden Jahresergebnissen inkl. des geplanten Resteabbaus:
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Jahresergebnis in Mio. € | - 34,1 | - 28,2 | - 15,8 | 13,5 |
Überschussrücklagen in Mio. € | 186,8 | 158,6 | 142,8 | 156,3 |
Die finanziellen Auswirkungen der erforderlichen Änderungen am Haushaltsplan der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement auf den Haushalt der Kernverwaltung sind dabei noch nicht berücksichtigt (vgl. Ziffer 6).
Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse werden sich die Überschussrücklagen zum Ende des Jahres 2021 auf rd. 156,3 Mio. € reduzieren.
2.4.2Finanzhaushalt
Die Ergebnisse des Finanzhaushalts zeigen unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen inkl. des geplanten Resteabbaus folgendes Bild:
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Finanzmittelveränderung in Mio. € | - 31,0 | - 15,7 | - 4,3 | 0,0 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. € | 40,8 | 25,2 | 20,9 | 20,9 |
3. Ergebnisse der Ausschussberatungen einschließlich Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Berechnungen sind die Ansatzveränderungen aus Ziffer 2 berücksichtigt worden. Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte, zu denen positive Beschlussvorschläge bzw. zu denen bisher noch keine bzw. gegensätzliche Empfehlungen der Fachausschüsse vorliegen, sind entsprechend der üblichen Verfahrensweise als Haushaltsbelastungen gewertet worden. Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge, die die gleichen Sachverhalte abbilden, mit der jeweils weitestgehenden Belastung eingerechnet wurden. Anträge, die die gleichen Sachverhalte wie Ansatzveränderungen der Verwaltung abbilden, sind nur einmal einberechnet worden.
Im Rahmen der Fachausschussberatungen haben sich Anforderungen von Stellungnahmen und Mitteilungen ergeben, die dem Finanz- und Personalausschuss vorgelegt werden sollen. Diese waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht fertig und werden bis zur Sitzung des Finanz- und Personalausschusses nachgereicht.
3.1Ergebnishaushalt
Die bisherige Beschlusslage zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt nach dem gegenwärtigen Beratungsstand saldiert zu folgenden Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Ergebnishaushaltes 2018:
Veränderungen durch: | Erträge - € - | Aufwand - € - | Saldo - € - |
a) die Anträge der Fraktionen zum Ergebnishaushalt | + 22.600 | + 1.330.700 | - 1.308.100 |
b) Anträge der Fraktionen im Investitionsmanagement, die ergebniswirksam sind | 0 | + 546.600 | - 546.600 |
c) die Anträge der Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt | 0 | + 47.300 | - 47.300 |
d) die ergebniswirksamen Anträge der Stadtbezirksräte im Investitionsmanagement | 0 | + 53.000 | - 53.000 |
Saldo Ergebnishaushalt | + 22.600 | + 1.977.600 | - 1.955.000 |
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in den Anlagen 4.1 und 5.1 zusammengestellt.
Wie bereits unter den Ansatzveränderungen der Verwaltung (siehe Ziffer 2.2.1) dargestellt, ist der Antrag zur Verschiebung der Planungsrate zur Sanierung des Gesundheitsamtes auf das Jahr 2019 von den Fachausschüssen abgelehnt worden. Die sich daraus ergebenden Haushaltsveränderungen wurden bei den Ergebnissen der Fraktionen und der Stadtbezirksräte eingerechnet.
In den Anträgen der Stadtbezirksräte und Fraktionen sind auch gleichlautende Anträge enthalten. Dies gilt z. B. für die Bedarfsermittlung für Gemeinschaftshäuser/
Gemeinschaftseinrichtungen mit einem Kostenvolumen von 73.000 € als auch für die Instandhaltungsmaßnahmen an den WC/Duschanlagen am Madamenweg 94 (Wohnwagenaufstellplatz) in Höhe von 90.000 €. Der Antrag zu den Instandhaltungsmaßnahmen am Madamenweg 94 wurde durch einen interfraktionellen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion nachträglich auf 63.600 € abgeändert. Dieser Antrag stellt eine Ergänzung zu der Ansatzveränderung der Verwaltung dar und ist daher damit zusammenhängend zu betrachten.
Sofern Anträge mit gleichlautendem Inhalt vorliegen, wurden diese - wie bereits oben dargestellt - nur einmalig in die Haushaltsveränderungen eingerechnet.
In den Haushaltsveränderungen konnten die Kosten für die Bedarfsermittlung von Gemeinschaftshäusern/Gemeinschaftseinrichtungen als auch für die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen an Schulen jedoch nicht einbezogen werden, da hierfür Kostenschätzungen noch ausstehen.
Divergierende Beschlüsse liegen für den Antrag des Stadtbezirksrates 321 zum Neubau des Jugendzentrums Watenbüttel vor. Für den Neubau sind sowohl der Grundstückskauf als auch die eigentlichen Baumaßnahmen erforderlich. Der Jugendhilfeausschuss hat lediglich dem Grundstückskauf zugestimmt. Die Baumaßnahmen sind dagegen im Jugendhilfeausschuss abgelehnt worden. Es wird empfohlen, über diesen Antrag nochmals im Finanz- und Personalausschuss ganzheitlich zu entscheiden. Die Kosten sind insgesamt mit 1,02 Mio. € in den Haushaltsveränderungen berücksichtigt worden.
3.2Finanzhaushalt
Die bisherige Beschlusslage zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und zu den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen führt in 2018 saldiert zu folgenden Veränderungen:
Veränderungen durch | Einzahlungen - € - | Auszahlungen - € - | Saldo - € - |
a) die Anträge der Fraktionen | 0 | + 1.650.000 | - 1.650.000 |
b) die Anträge der Stadtbezirksräte | 0 | + 1.112.500 | - 1.112.500 |
Ergebnis Investitionen | 0 | + 2.762.500 | - 2.762.500 |
Die Investitionsauszahlungen würden sich somit um rd. 2,8 Mio. € erhöhen.
Bei den Mehrauszahlungen ist das Vorziehen der Finanzraten für den Bau der Sporthalle der 4. IGS, der Neubau des Jugendzentrums Watenbüttel als auch der barrierefreie Umbau des Altstadtmarktes hervorzuheben.
Hierbei sind noch nicht die Kosten für den Neubau einer Mehrzweckhalle in Kralenriede berücksichtigt. Es fehlt hier noch die Kostenschätzung der Verwaltung.
Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksanträge würden sich die Verpflichtungsermächtigungen nicht verändern.
Hinweis:
Durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zu den Investitionsauszahlungen werden sich im Ergebnishaushalt bei den Haushaltsansätzen „Auflösungserträge aus Sonderposten“, „aktivierte Eigenleistungen“ und „Abschreibungen“ weitere Veränderungen ergeben. Die Höhe dieser Veränderungen kann erst nach den Beschlussempfehlungen durch den Finanz- und Personalausschuss über die vorliegenden Anträge bestimmt werden.
3.3Investitionsprogramm 2019 - 2021
Das Investitionsprogramm würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2019 bis 2021 um folgende Beträge verändern (zu den Veränderungen 2018 s. Ziffer 3.2):
| Planungsjahr - € - | ||
| 2019 | 2020 | 2021 |
Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte | - 3.200.000 | + 3.100.000 | + 200.000 |
davon ergebniswirksam | - 380.000 | + 640.000 | + 60.000 |
davon werterhöhend | - 2.820.000 | + 2.460.000 | + 140.000 |
In den dargestellten Haushaltsveränderungen wurde die in den Fachausschüssen abgelehnte Ansatzveränderung der Verwaltung für die Sanierungsplanung des Gesundheitsamtes eingerechnet (siehe auch Ziffer 3.1)
Die Belastung für 2019 und die Entlastung 2020 ist insbesondere auf den Fraktionsantrag auf Vorziehen der Finanzraten für den Neubau einer Sporthalle für die 4. IGS Volkmarode zurückzuführen.
Eine weitere Belastung hat sich durch den Antrag auf Bereitstellung von jährlich 100 T€ ab 2019 für die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen an Schulen ergeben.
Der noch nicht mit Kosten bezifferte Antrag auf Neubau einer Mehrzweckhalle in Kralenriede könnte zu weiteren Haushaltsbelastungen ab 2019 ff. führen.
3.4Gesamtergebnisse
3.4.1Ergebnishaushalt
Die Ansatzveränderungen und die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte führen zu folgenden Jahresergebnissen:
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Jahresergebnis in Mio. € | - 36,0 | - 30,4 | - 17,2 | 11,4 |
Überschussrücklage in Mio. € | 184,9 | 154,5 | 137,2 | 148,6 |
Die finanziellen Auswirkungen der erforderlichen Änderungen am Haushaltsplan der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement auf den Haushalt der Kernverwaltung sind dabei noch nicht berücksichigt (vgl. Ziffer 6).
3.4.2Finanzhaushalt
Die Ergebnisse des Finanzhaushalts ergeben sich wie folgt:
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Finanzmittelveränderung in Mio. € | - 35,6 | - 20,7 | - 3,2 | - 2,0 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. € | 36,2 | 15,4 | 12,2 | 10,2 |
5.Schulden
Wie bereits unter Ziff. 2.2.2 dargestellt, ist eine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Stand der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften:
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Stand Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres | 120,4 | 149,1 | 172,2 | 169,1 |
Stand Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres | 80,3 | 76,9 | 73,4 | 69,8 |
6.Haushaltspläne der Sonderrechnungen Stadtentwässerung, Abfallwirtschaft sowie Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
Die Haushaltsplanentwürfe der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sind dem Rat mit dem Entwurf des Haushaltsplans übersandt worden (Schreiben vom 27. September 2017). Diese sind am 5. Dezember 2017 im Bauausschuss behandelt worden.
Der Entwurf des Haushaltsplans der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement, der dem Haushaltsplanentwurf 2018 beilag, wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 5. Dezember 2017 ebenfalls beraten. Aufgrund der Organisationsuntersuchung zur Grundstücks- und Gebäudewirtschaft werden sich Änderungen ergeben. Am 16. Januar 2018 im Bauausschuss soll ein entsprechend aktualisierter Haushaltsplan der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement beraten werden. Er wird zur Sitzung des FPA am 18. Januar 2018 nachgereicht. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Kernverwaltung werden in einer Ergänzung zu dieser Beschlussvorlage dargestellt werden.
7.Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
Der in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2018 dargestellte Haushaltsplan 2018 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltsplan lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens handelt. Die aus dem städtischen Haushalt bereitzustellenden Mittel sind bereits im Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2018 enthalten.
8.Änderung der Teilhaushalte und der Produktdarstellungen
Hinsichtlich einiger Veränderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf wird auf die Anlage 3 verwiesen.
9.Beteiligungsbericht
Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 GemHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2017 für die städtischen Gesellschaften wird mit separatem Schreiben versandt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,7 MB
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2
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153,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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870,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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