Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-07142

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) hat im November 2017 eine eigene Berechnung zu den Risiken vorgelegt, die mit der Bearbeitung und Lagerung radioaktiver Substanzen bei der Firma Eckert&Ziegler in Thune verbunden sind. In dem von der BISS so genannten „Stresstest“ sind auf Grundlage der Umgangsgenehmigung für die Firma zunächst Annahmen für die Freisetzung von strahlenden Materialien getroffen worden. Da die tatsächlich vorhandenen Mengen und Sorten an Nukliden in der Firma nicht öffentlich bekannt sind, hat die Initiative als Ausgangsbasis die Zahlen des bereits 2013 im Auftrag der Entsorgungskommission des Bundes erarbeiteten „Stresstests“ übernommen. Sie hat diese Annahmen transparent gemacht und eine nachvollziehbare Ausbreitungsrechnung für die radioaktive Strahlung im Umfeld der Firma vorgelegt. Nach diesen Annahmen und der Berechnung gibt es ein sehr hohes Strahlenrisiko nicht nur für die Bevölkerung im unmittelbaren Umfeld des Betriebs, sondern sehr weit darüber hinaus.

Der für die Frage der Gefährlichkeit entscheidende Faktor ist die Annahme über die Mengen des bei einem Unfall freigesetzten radioaktiven Inventars. Das Niedersächsische Umweltministerium geht offensichtlich davon aus, dass die radioaktiven Stoffe so gelagert werden, dass nur ein verschwindend geringer Anteil davon selbst bei den schlimmsten anzunehmenden Unfällen freigesetzt wird. Allerdings erscheint es keineswegs unmöglich, dass diese Stoffe bei einem terroristischen Angriff in die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden gelangen könnten. Solche Befürchtungen ergeben sich u.a. aus Erklärungen des Gewerbeaufsichtsamtes sowie der Firma Eckert&Ziegler, die genau mit dieser Terrorismusgefahr die Verheimlichung des vorhandenen radioaktiven Inventars begründet haben.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans in Thune, mit dem die konfliktreiche Situation mit den nebeneinander liegenden Gewerbebetrieben und Wohnhäusern neu geregelt werden soll, sind Gefahren, die für die Bevölkerung bestehen, unbedingt zu berücksichtigen (§ 1 BauGB). Deshalb ist für die Stadt  - auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit des Bebauungsplans -  von sehr hoher Bedeutung, wie das Risiko für die Bevölkerung bewertet und in der Planung berücksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. In welcher Form wird die Verwaltung die Berechnungen der BISS über das Strahlenrisiko des derzeitigen Betriebs bei der Gestaltung des Bebauungsplans berücksichtigen?

2. Vorausgesetzt die Annahmen und Berechnungen des Stresstests der BISS wären zutreffend, welche Konsequenzen müsste die Verwaltung bei der Planung daraus ziehen?

3. Zu welchem Ergebnis kommt die Verwaltung bei einer eigenen Einschätzung des Risikos aus dem Betrieb von Eckert&Ziegler?

 

 
 

 

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