Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 18-07215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis Ende Oktober 2018 eine Standortbestimmung und ein Konzept zur und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Braunschweig zur Beschlussfassung vorzulegen. Darin soll neben der quantitativen Zielplanung zur Abdeckung des Bedarfes und den dazu notwendigen Schritten insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:
- Maßnahmen zur Gewährleistung und Weiterentwicklung der Betreuungsqualität, Qualifizierung und laufenden Weiterbildung der Tagespflegepersonen.
- Tagespflege für Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf (Integrations- und Inklusionsplätze).
- Tagespflege mit besonderen Betreuungszeiten.
- Entwicklung der Großtagespflege.

Ein Schwerpunkt soll ein stufenweise umzusetzender Plan zur leistungsgerechten Bezahlung sein, dessen Ergebnisse in die Haushaltspläne 2019 und Folgejahre eingeplant werden. Dazu gehört:
- Die Feststellung einer leistungsgerechten Bezahlung als Stundensatz, die die berufsmäßige Ausübung und damit die Absicherung des Lebensunterhaltes der Tagespflegepersonen berücksichtigt. Sie sollte so bemessen sein, dass eine über die Elternentgelte hinausgehende Zuzahlung durch die Eltern entfallen kann.
- Eine evtl. vorzunehmende Staffelung der Bezahlung nach Berufserfahrung und Qualifizierung.
- Eine Berücksichtigung von Sach- und Raumkosten, sowie den Kosten für hauswirtschaftliche, Verwaltungs-, Weiterbildungs- und Akquise-Tätigkeiten.

Beim Beteiligungsworkshop von JHA und wichtigen Akteuren der Kindertagespflege incl. Vertreter*innen von Tagespflegepersonen sollen im April 2018 wesentliche Eckpunkte sowie das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Ab dem Jahr 2019 sollen die Entgelte für Tagespflegepersonen in die laufende Dynamisierung mit aufgenommen werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im SGB VIII sind Betreuung in Einrichtungen und Kindertagespflege bei der Erfüllung des Betreuungsanspruches gleichgestellt. In Braunschweig hat sich die Tagespflege mit über 1000 Plätzen überwiegend bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen und bei Betreuungsbedarf außerhalb von Kernöffnungszeiten zu einem wesentlichen Eckpfeiler entwickelt.
Seit den 1990er Jahren erfolgte eine Entwicklung von der „Tagesmutter“ mit hohem ehrenamtlichen Anteil und temporärer Zuverdienstmöglichkeit hin zu einer professionellen und überwiegend voll beruflich ausgeübten Tätigkeit. Qualitätsansprüche und Qualifizierungsanforderungen sind berechtigter Weise gestiegen, die Bezahlung hält aber nicht Schritt mit den gewachsenen Anforderungen.
So wichtig die Kindertagespflege in Braunschweig ist, so hinken wir trotzdem einer Standortbestimmung und der Entwicklung von Kriterien zur Weiterentwicklung nach. Dies gilt für alle im Antrag aufgeführten Punkte.
Insbesondere gilt das aber für eine angemessene Bezahlung, deren Anforderungen im Gesetz immer noch schwammig formuliert sind. Neben den Kosten für Sachaufwand und der hälftigen Erstattung der Sozialbeiträge ist ein „Anerkennungsbeitrag“ zu zahlen, der nach §23, Abs.2a SGB VIII „leistungsgerecht auszugestalten ist“. Braunschweig zahlt seit Jahren einen Gesamtbetrag von 4,10 € pro Kind und Stunde incl. der Sachkosten und ohne die Erstattung von Urlaubs- und Krankheitszeiten. Das ist der niedrigste Satz von allen Kommunen des Umlandes. Sparen an dieser Stelle führt mittelfristig zum Niedergang der Kindertagespflege, wobei dann auf die wesentlich teurere Betreuung in Einrichtung ausgewichen werden muss. Das ist auch finanzpolitisch unsinnig.

 

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