Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05993
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zum Ausgleich des Substanzverlustes von 1105 Bäumen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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14.02.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1.Zum Ausgleich der Folgewirkungen der Haushaltskonsolidierung 2002 (Verlust von
1105 Bäumen) in 22 Ortsteilen und 4 Gewerbegebieten werden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 776 Einzelbäume in den betreffenden Ortsteilen und Gebieten neu gepflanzt.
2.Für die Neupflanzung von 126 Bäumen, deren Finanzierung nicht über die
Umsetzung des Förderprojektes „Integrierter Klimaschutz durch urbanes Grün“ und die diesbezüglich bereits erfolgte Veranschlagung von Haushaltsmitteln sichergestellt ist, werden in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 zusätzliche Haushaltsmittel in einer Gesamthöhe von 225.000 € bereitgestellt. Die erforderliche Mittelveranschlagung erfolgt im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2019.
3.Zur Finanzierung der dreijährigen Entwicklungspflege für die 776 neu zu pflanzenden
Einzelbäume in den 22 Ortsteilen und 4 Gewerbegebieten im Zeitraum von 2019 bis 2024 werden im Zuge der Haushaltsberatungen 2019 und Folgejahre zusätzliche Haushaltsmittel mit einer Gesamthöhe von 294.000 € im städtischen Haushalt veranschlagt.
4.Nach Abschluss der dreijährigen Entwicklungspflege wird die anschließende
Unterhaltungspflege aus dem Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport aus den Mitteln, die dem Fachbereich im Zuge der Aufhebung der Haushaltskonsolidierung zur Unterhaltung der Grünstrukturen in den 22 Ostteilen und 4 Gewerbegebieten ab dem Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung stehen, finanziert.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat mit Beschluss vom 20. Juni 2017 die Verwaltung gebeten, zur nächstmöglichen Sitzung des Grünflächenausschusses einen Stufenplan (Konzept) vorzulegen, um den Substanzverlust der in der Stellungnahme 17-04406-01 genannten verlorengegangenen 800 Bäume im Laufe der nächsten fünf Jahre auszugleichen. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, die Kosten zu benennen.
Die Verwaltung legt nunmehr in Ausführung dieses Ratsauftrages ein Konzept einschließlich Kostenschätzung wie folgt vor:
Standortanalyse
Anders als in der Stellungnahme 17-04406-01 dargestellt, handelt es sich insgesamt nicht um 800 Bäume, die in den ehemals haushaltskonsolidierten Bereichen zu ersetzen sind, sondern um 1105 Bäume. Die genannten 800 Bäume beruhten auf einer Schätzung. Mittlerweile wurde jeder Standort durch Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtgrün und Sport vor Ort überprüft und in Augenschein genommen. Von den daraus resultierenden insgesamt 1105 ermittelten Standorten befinden sich 899 Baumstandorte im Straßengrün, die restlichen 206 Standorte in öffentlichen Grünanlagen.
Weiterhin wurden alle 1105 Standorte dahingehend überprüft, ob eine Nachpflanzung aus fachlicher Sicht vertretbar und sinnvoll wäre. Ausschlusskriterien für eine Nachpflanzung sind insbesondere ungünstige Standortbedingungen wie z.B. ein beengter Wurzelraum durch zu kleine Baumscheiben, die nicht mehr gängigen Standards entsprechen und keine geeigneten Voraussetzungen für einen dauerhaften Erhalt des Baumes bieten. Durch den eingeschränkten Wurzelraum ist die Vitalität aufgrund der geminderten Wasser und Nährstoffzufuhr insgesamt begrenzt. Zusätzlich wird das Wurzelsystem in der Regel nur schwach ausgebildet, was ab einer bestimmten Größe bei Sturmereignissen zu erheblichen Problemen bezüglich der Standsicherheit führen kann. Von den 899 Baumstandorten im Straßengrün wurden 723 als geeignet für eine Ersatzbepflanzung ohne vorherige kostenträchtige Standortoptimierungsmaßnahmen bewertet.
Weiterhin kann aus fachlicher Sicht auf Nachpflanzungen an Standorten verzichtet werden, bei denen es sich um keinen Einzelbaumbestand, sondern um eine geschlossene Gehölz-pflanzung handelt. Insbesondere in den ehemals haushaltskonsolidierten Grünanlagen haben in der Regel im Laufe der Jahre bereits andere Gehölze den ursprünglichen Standort überwachsen, so dass ein Nachpflanzen aus vegetationstechnischer Sicht aufgrund nicht vorhandener Entwicklungsmöglichkeiten keinen Sinn ergeben würde. Von den insgesamt 206 Baumstandorten in Grünanlagen eignen sich nach Überprüfung 53 Standorte für eine erneute Bepflanzung, da hier die ursprüngliche freiraumprägende Wirkung der ursprünglichen Begrünung wiederhergestellt werden könnte.
Wiederbegrünungskonzept einschließlich Kostenermittlung
Insgesamt eignen sich somit 776 von 1105 Baumstandorten für eine Ersatzpflanzung, um die ursprüngliche Grünfunktion dieses verlorengegangenen Baumbestandes gestalterisch und stadtökologisch wiederherzustellen. Für eine Wiederherstellung spricht insbesondere, dass in einer Reihe von Bebauungsplänen, in deren Geltungsbereichen sich mehrere hundert Baumstandorte befinden, in den jeweiligen textlichen Festsetzungen bzw. in den sogenannten Nutzungsbeispielen, in denen das grünordnerische Konzept für das jeweilige B-Plangebiet dargestellt ist, die jeweiligen Baumstandorte enthalten sind. Damit würde eine Ersatzpflanzung an das jeweilige ursprüngliche Begrünungskonzept bzw. dessen freiraumplanerische und gestalterische Intentionen anknüpfen.
Von den 776 fachlich empfehlenswerten Ersatzbaumpflanzungen können 650 Baumpflanzungen auf städtischen Flächen über die Umsetzung des positiv beschiedenen Förderprojektes „Klimaschutz mit urbanem Grün“ mit einer 80%igen Förderung durch das Bundesumweltministerium in den Jahren 2018 bis 2021 finanziert werden. Ein entsprechender Ratsbeschluss liegt vor und die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung im Teilhaushalt des FB 67 bereits veranschlagt.
Die Verwaltung schlägt vor, die restlichen, noch nicht finanzierten 126 Einzelbaumersatzpflanzungen in den Jahren 2019 bis 2021 parallel zu den in diesen Jahren geplanten Baumpflanzungen im Kontext mit der Umsetzung des Klimaschutzprojektes durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe 225.000 € (jeweils 75.000 € in den Haushaltsjahren 2019 bis 2012) zu realisieren.
Ergänzend wären in diesem Fall Haushaltsmittel in einer Gesamthöhe von 48.000 € (verteilt auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2024) für die Durchführung einer dreijährigen Entwicklungspflege (beginnend mit dem Jahr 2020 für die ersten 42 gepflanzten Bäume) zu veranschlagen, sodass sich die Gesamtkosten bzw. die zusätzlichen Haushaltsbelastungen auf 273.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2024, belaufen würden.
Für die Umsetzung der vorstehend erwähnten Pflanzung von 650 Bäumen im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzprojekts wurde vom Rat bisher nur die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die reine Pflanzung der Bäume in Höhe von 1.157.000 € beschlossen. Auf die Folgekosten, die zum Zeitpunkt der Erstellung der damaligen Ratsvorlage noch nicht abschließend beziffert werden konnten, wurde in der Begründung der Vorlage hingewiesen. Die obligatorische dreijährige Entwicklungspflege für die in Rede stehenden 650 zu pflanzenden Bäume aus dem Klimaschutzprojekt erfordert die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln in einer Höhe von 246.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 analog zur Mittelbereitstellung für die 126 Bäume, die zur Kompensation der Folgewirkungen der Haushaltskonsolidierung 2002 gepflanzt werden sollten.
Fazit
Insgesamt ergibt sich aus der Umsetzung des skizzierten Konzeptes eine Mehrbelastung des Haushaltes in einer Gesamthöhe von 519.000 €, verteilt auf 6 Haushaltsjahre von 2019 bis 2024. Davon sind die erwähnten 246.000 € für die Finanzierung der dreijährigen Entwicklungspflege von 650 Bäumen im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprojektes obligatorisch und dem Rat dem Grunde nach bereits bekannt.
Grünpolitisch sollten aus Sicht der Verwaltung die Funktionsverluste und die unbestreitbar durch den Verlust von 1105 Bäumen verlorengegangenen stadtökologischen Qualitäten und Wohlfahrtswirkungen zumindest zum Teil (70 %) durch Neupflanzungen ausgeglichen werden. Nach einem ähnlichen Prinzip wird bei Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild beispielsweise durch die Schaffung neuer Baugebiete durch die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verfahren.
Beitrag zum Klimaziel der Stadt Braunschweig
Die Stadt Braunschweig will nach ihrem vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzept den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um 40% senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind unterschiedlichste Maßnahmen von Wirtschaft, Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung notwendig. Die Stadt Braunschweig übernimmt in einigen Bereichen bereits eine Vorbildfunktion, beispielsweise durch das Aufstellen eines städtischen Elektromobilitätskonzeptes, der Verwendung von Ökostrom oder durch Umsetzung des Förderantrags „Klimaschutz mit urbanem Grün“. Darüber hinausgehende Baumpflanzungen würden einen weiteren effektiven Beitrag leisten. Eine rund 35 m hohe Buche speichert beispielsweise ca. 0,95 t Kohlenstoff (entspricht ca. 3,5 t CO2).
Neu- bzw. Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen, die den Auswirkungen des Klimawandels sowie den zum Teil extremen städtischen Standortbedingungen gewachsen sind und daher voraussichtlich ein hohes Lebensalter erreichen, leisten durch ihr CO2-Bindepotential einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz.
Als Solitärgehölze in Parks, als Straßenbäume und in anderen grünen Freiräumen der Stadt, stellen Bäume aus klimatischen, aber auch aus stadtökologischen und ästhetischen-gestalterischen, ortsbildprägenden Gründen eine Bereicherung des urbanen Raumes dar. Bäume beleben das Stadtbild, schaffen zusätzliche Freiraumqualitäten, spenden Schatten und wirken sich durch Verdunstung positiv regulierend auf das Stadtklima aus. Neben dieser Leistung von Bäumen im Prozess der städtischen Klimaanpassung (Adaptation) sind Bäume auch in der Lage, Feinstäube aus der Luft zu binden.
Insbesondere in Gewerbegebieten sowie den stark befahrenen Zubringerstraßen zu diesen Gebieten kommt es zu starken verkehrsbedingten Emissionen wie (Diesel-)Ruß, Brems- und Reifenabrieb sowie aufgewirbeltem Staub, die durch Baumpflanzungen wirksam gebunden werden können.
Aufteilung auf die ehemals haushaltskonsolidierte Stadteile und Gewerbegebiete
Die folgende tabellarische Übersicht gibt Auskunft über die Anzahl der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verlorengegangenen 776 Bäume je Ortsteil bzw. Gewerbegebiet, die aus Sicht der Verwaltung zur Nachpflanzung vorgesehen werden sollten.
Stadtteil | Ersatzpflanzungen Straßengrün | Ersatzpflanzungen Grünanlagen | Ersatzpflanzungen gesamt |
Stadtteil Harxbüttel | 2 | 8 | 10 |
Stadtteil Thune | 8 | 7 | 15 |
Stadtteil Bevenrode | 47 | 0 | 47 |
Stadtteil Waggum | 4 | 0 | 4 |
Stadtteil Bienrode | 12 | 0 | 12 |
Stadtteil Wenden | 3 | 9 | 12 |
Stadtteil Watenbüttel | 41 | 4 | 45 |
Stadtteil Veltenhof | 27 | 1 | 28 |
Stadtteil Völkenrode | 3 | 0 | 3 |
Stadtteil Lamme | 32 | 0 | 32 |
Stadtteil Geitelde | 62 | 0 | 62 |
Stadtteil Stiddien | 17 | 0 | 17 |
Stadtteil Leiferde | 49 | 0 | 49 |
Stadtteil Rüningen | 5 | 0 | 5 |
Stadtteil Timmerlah | 1 | 0 | 1 |
Stadtteil Stöckheim | 21 | 15 | 36 |
Stadtteil Mascherode | 12 | 5 | 17 |
Stadtteil Rautheim | 1 | 0 | 1 |
Stadtteil Hondelage | 14 | 0 | 14 |
Stadtteil Dibbesdorf | 2 | 0 | 2 |
Stadtteil Schapen | 21 | 0 | 21 |
Stadtteil Volkmarode | 13 | 4 | 17 |
Gewerbegebiet Hansestraße und Hafen | 206 | 0 | 206 |
Gewerbegebiet Ölper | 120 |
| 120 |
Gesamt alle Stadtteile | 723 | 53 | 776 |
In der Anlage werden durch 2 Tabellen die konkreten Standorte aller 1105 Bäume aufgeführt. Die Tabellen geben Auskunft über Baumarten und ob eine Ersatzbepflanzung aus fachlicher Sicht durchgeführt werden sollte.
Sollte der Rat diesem Grundsatzbeschluss zur Konzeptumsetzung und Mittelbereitstellung zustimmen, würde die Verwaltung im II. Quartal mit der Detailplanung beginnen mit dem Ziel, im Herbst 2018 die ersten Baumpflanzungen durchzuführen. Sämtliche Einzelmaßnahmen würden nachfolgend den jeweils zuständigen Stadtbezirksräten zur Beschlussfassung vorgelegt oder im Rahmen einer Anhörung in den Fällen, wo es sich um Bereiche mit überbezirklichen Charakter handelt, erörtert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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77,8 kB
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