Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07694-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Gruppe Partei/Piraten im Stadtbezirksrat Innenstadt vom 13. März 2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelte Zuständigkeit für Information und Dokumentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks gibt dem Stadtbezirksrat die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsarbeit, weist der Verwaltung jedoch keine zusätzlichen Informationspflichten zu. Der Stadtbezirksrat kann danach in bezirklichen Angelegenheiten über Informationen an die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks beschließen, wobei die entstehenden Kosten dann aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu tragen wären.

 

Die Informationspflichten der Verwaltung sind in § 85 Abs. 4 NKomVG festgelegt. Demnach hat die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. der Hauptverwaltungsbeamte den Stadtbezirksrat über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten, soweit es sich um Angelegenheiten des Stadtbezirks handelt. Als wichtig im Sinne dieser Norm werden insbesondere wesentliche Entwicklungen des Stadtbezirkes im Hinblick auf etwaige zukünftige Beschlusserfordernisse angesehen. Informationen über Veranstaltungen allgemein sowie Festivitäten im Besonderen gehören nicht dazu. Die beschriebene Informationspflicht ist unabhängig von den rechtlichen Vorschriften zu den Entscheidungs-, Anhörungs- und Initiativrechten der Bezirksräte und den sich daraus für die Verwaltung ergebenden Vorgaben in das NKomVG aufgenommen worden.

 

Gleichwohl informiert die Verwaltung die Stadtbezirksräte im Interesse der Transparenz und zügigen Unterrichtung z. B. über Versammlungsanzeigen. Dies geschieht hauptsächlich über nichtöffentliche Mitteilungen außerhalb von Sitzungen (z.B. Ds 17-05444, Versammlungs-anzeige für den 22. September 2017). Über das in der Anfrage genannte Projekt „Denk Deine Stadt“ erfolgte eine Information des Stadtbezirksrates Innenstadt einschließlich Einladung per E-Mail am 4. August 2017. Bezirksratsmitglieder ohne Internetanschluss wurden und werden in diesen und ähnlichen Fällen schriftlich informiert. In der jeweils nachfolgenden Sitzung wird auf vorangegangene Mitteilungen an die Bezirksratsmitglieder bei den Mitteilungen der Verwaltung hingewiesen.

 

Darüber hinaus stehen den Bezirksratsmitgliedern vielfältige Informationen z. B. im Internetbeitrag der Stadt Braunschweig zur Verfügung.


Unter http://www.braunschweig.de/kultur/veranstaltungen/index.html sind in Form eines Veranstaltungskalenders sowohl städtische wie auch anderweitig initiierte Veranstaltungen mit weiterführenden Hinweisen abzurufen. Auf der Startseite des Internetbeitrages der Stadt Braunschweig wird zusätzlich gesondert auf aktuelle Ereignisse und Entwicklungen hingewiesen.

 

Die beispielhafte Aufzählung von Informationsquellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt jedoch, dass schon auf den dargestellten Kommunikationsschienen umfangreiche Informationen zu Veranstaltungen – auch bezogen auf den Stadtbezirk Innenstadt – vorgehalten bzw. übermittelt werden.

 

Die Verwaltung wird daher bereits bisher ihren Informationspflichten gerecht.

 

 

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